Von: mk
Bozen – Die Eintragung deutscher Ärzte und Pfleger hier bei uns in Südtirol in das Berufsverzeichnis landet vor dem Verfassungsgericht. Der Ministerrat wird es heute anfechten, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Der Grund: Südtirol habe keine Zuständigkeit, die Berufsalben zu regeln. Zwar sieht die EU eine solche Eintragung vor, weil sich Ärzte überall niederlassen können. Im italienischen Dekret, mit dem die EU-Verordnung umgesetzt wird, ist jedoch nur von der italienischen Sprache die Rede.
Der zuständige Landesrat Thomas Widmann und SVP-Senatorin Julia Unterberger sind zuversichtlich, dass es eine Einigung gibt. Laut Unterberger ist das Dekret, mit dem Italien die EU-Niederlassungsfreiheit umgesetzt hat, nämlich EU-widrig.
Das Problem hat bereits im Sommer für Polemiken gesorgt. Die Südtiroler Ärztekammer hat einen österreichischen Chefarzt aufgrund mangelnder Italienischkenntnisse aus dem Berufsalbum ausgetragen.
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