Das sollten die Wähler wissen

Die Stichwahl in Meran

Dienstag, 29. September 2020 | 19:18 Uhr

Meran – Am Sonntag, den 4. Oktober 2020 sind alle Bürgerinnen und Bürger in Meran und in Bozen zur Stimmabgabe für die Stichwahl aufgerufen. Die Wahlsektionen sind in Meran von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Mit der Auszählung der Stimmen wird bereits am selben Tag um 21.00 Uhr begonnen.

In die Stichwahl kommen die zwei Kandidaten, die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich in das auf dem Wahlausweis angegebene Sektionswahlamt begeben und ihren Wahlausweis sowie einen Personalausweis vorlegen.

Wer nicht im Besitz eines Wahlausweises ist (wegen Nichterhalt, Verlust oder Diebstahl) oder einen beschädigten Wahlausweis hat, muss sich an das Gemeindewahlamt wenden.

Dieses ist am Freitag 2. Oktober von 8.30 bis 18.00 Uhr, am Samstag 3. Oktober von 9.00 bis 18.00 Uhr und am Sonntag 4. Oktober von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet ist. Dort kann je nach Sachlage ein Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.

Beförderungsdienst für nicht gehfähige Wähler

Am Sonntag, 4. Oktober 2020, bietet das Rote Kreuz allen nicht gehfähigen Wählerinnen und Wählern einen kostenlosen Beförderungsdienst zu den Wahllokalen. Dieser Dienst muss unter der Rufnummer 331 4247139 zu folgenden Zeiten vorgemerkt werden:

–  Mittwoch, 30. September von 17.30 bis 19.00 Uhr;

–  Donnerstag, 1. Oktober von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr;

–  Freitag, 2. Oktober von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr;

–  Samstag, 3. Oktober von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Stimmabgabe der gehbehinderten Wähler

Gehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die in einem mit Rollstuhl nicht zugänglichen Wahlsprengel eingetragen sind, können ihr Wahlrecht in einem beliebigen Wahlsprengel der Gemeinde ausüben, in dem es keine architektonischen Barrieren gibt. Hierfür müssen sich die Betroffenen zu einem der hier angeführten Wahlsitze begeben und neben dem Wahlausweis eine vom Sanitätsbetrieb auch für andere Zwecke und mit einem früheren Datum ausgestellte ärztliche Bescheinigung oder eine beglaubigte Abschrift des Sonderführerscheines vorweisen.

Das vorgelegte Dokument muss auf jeden Fall ihre stark eingeschränkte Gehfähigkeit oder ihre Gehbehinderung belegen.

Der Sanitätsbetrieb in der Goethestraße 7 stellt diese Bescheinigungen am von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr sowie am Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr kostenlos und unverzüglich aus.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt