Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute auf Antrag von Gesundheitslandesrat Thomas Widmann einen Beschluss genehmigt, der die Stärkung der Apotheken für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten und Dienstleistungen zum Ziel hat. Die versuchsweise Einführung der Dienstleistungsapotheke sei somit eine wichtige Neuerung und eine Aufwertung des Territoriums.
Zum einen hat die Landesrierung den Vertrag zur Medikamentenverteilung für den Südtiroler Sanitätsbetrieb durch die Apotheken genehmigt. Daneben hat sie in ihrer heutigen Sitzung auch einen Zeitplan für die Einführung der verschiedenen Leistungen der Dienstleistungsapotheke genehmigt. Dienstleistung deshalb, weil die Apotheken einige Leistungen des Sanitätsbetriebes versuchsweise übernehmen.
Ab 2021 sollen beispielsweise Vormerkungen von ambulanten fachärztlichen Visiten direkt in der Apotheke vorgenommen werden können und die Bürgerinnen und Bürger können das Ticket in der Apotheke bezahlen. Sie können dort auch Befunde abholen. Ermöglicht wird auch der Zugang mittels SPID zur eigenen elektronischen Gesundheitsakte.
Die “Stärkung des Territoriums” sei eines seiner vorrangigen Anliegen, erklärt der zuständige Landesrat Thomas Widmann: “Wenn die Apotheken gewisse Dienste übernehmen, stellt die eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger dar.” Künftig werde es möglich sein, in der nächstgelegenen Apotheke die verschiedenen Dienste in Anspruch zu nehmen, ohne ins Krankenhaus oder in den Sprengel fahren zu müssen.
Ab 2022 sollen dann auch Analysen erster Instanz wie Blutzuckertests möglich sein. Für 2023 ist geplant, die Telemedizin in den Apotheken einzuführen.
Südtirols Gesundheitsversorgung verfolgt einen universellen Ansatz: Das heißt, das Gesamtangebot an Leistungen für alle soll im gleichen Maße zugänglich und garantiert sein, unabhängig von Einkommen oder sozialem Status.