Gesetzentwurf von Amhof, Foppa und Noggler wird behandelt

Direkte Demokratie: Debatte über Wahlalter im Landtag

Dienstag, 24. Juli 2018 | 15:30 Uhr

Plenarsitzung – Im Landtag wurde heute der Gesetzentwurf zur direkten Demokratie Nr. 134/17 (Amhof, Foppa, Noggler) behandelt. Es gab ausführliche Diskussionen über das Wahlalter und die politische politische Bildung. Zwei Artikel wurden genehmigt, einer gestrichen.

Nach Abschluss der Generaldebatte hat das Plenum die Behandlung der sechs Gesetzentwürfen zur direkten Demokratie fortgesetzt: Volksbegehren – Landesgesetzentwurf Nr. 140/17: „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ (vorgelegt von Erwin Demichiel, Roberto Pompermaier, Maria Larcher, Franzjosef Roner, Andreas Riedl und Werner Steiner); Volksbegehren – Landesgesetzentwurf Nr. 141/17: „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung – verbesserte Version“ (vorgelegt von Maria Larcher, Erwin Demichiel, Pompermaier Roberto, Franzjosef Roner, Andreas Riedl und Werner Steiner); Landesgesetzentwurf Nr. 134/17: „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ (vorgelegt von den Abg. Amhof, Foppa und Noggler); Landesgesetzentwurf Nr. 4/14: “Die einführende, abschaffende, beratende oder bestätigende Volksabstimmung, das Volksbegehren, Volksabstimmung über Großprojekte“ (vorgelegt vom Abg. Pöder); Landesgesetzentwurf Nr. 65/15: „Direkte Demokratie – Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte“ (vorgelegt von den Abg. Dello Sbarba, Köllensperger und Pöder); Landesgesetzentwurf Nr. 100/16: „Änderung des Landesgesetzes vom 18. November 2005, Nr. 11 ‚Volksbegehren und Volksabstimmung’“ (vorgelegt von den Abg. Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker S., Blaas und Oberhofer).

Oswald Schiefer beantragte, den Gesetzentwurf Nr. 134/17 als ersten zu behandeln.
Dagegen sprach sich Andreas Pöder aus: Der Entwurf 140/17 stehe zuerst auf der Tagesordnung, sei identisch mit dem 134-er und sei vom Volk eingebracht worden. Es sei korrekt, den Nr. 134 zuerst zu behandeln, meinte LH Arno Kompatscher, es sei jener Gesetzentwurf, der zusammen mit den Bürgern erarbeitet und von der Arbeitsgruppe um Amhof vorgelegt worden sei. Alessandro Urzì sah hingegen den Entwurf Nr. 140 als höherrangig an, da er nicht von Abgeordneten, sondern auf Volksinitiative vorgelegt worden sei und könne daher auch nicht im Wahlkampf vereinnahmt werden. Riccardo Dello Sbarba betonte, dass es auf das inhaltlich beste Ergebnis ankomme. Der Entwurf 134 von Amhof, Foppa und Noggler sei der authentische Ausdruck dessen, was in einem langen demokratischen Prozess erarbeitet worden sei.

Das Plenum stimmte mit 17 Ja, zwei Nein und acht Enthaltungen dem Antrag Schiefers zu, den Gesetzentwurf Nr. 134/17 vorzuziehen. Der Übergang zur Artikeldebatte wurde bei einer Enthaltung genehmigt.

Art. 1 mit den Zielsetzungen wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 2 enthält die Begriffsbestimmungen.

Myriam Atz Tammerle beantragte, bei allen Abstimmungen auch 16-Jährige zuzulassen, wie es in Österreich bereits üblich sei. Paul Köllensperger wollte die beratende Volksbefragung durch “beratende Volksabstimmung” ersetzen. Tamara Oberhofer forderte, das Mindestalter für Abstimmungen und Befragungen bei 18 anzusetzen. Gesetze, die im Landtag mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden, sollten nicht mehr einer Volksabstimmung unterzogen werden. Die bestätigende Abstimmung zu Landesgesetzen sollte gestrichen werden, ebenso, aus Kostengründen, das Büro für Bürgerbeteiligung. Brigitte Foppa berichtete, im Gesetzgebungsausschuss sei man ursprünglich von einem Mindestalter von 16 ausgegangen, habe sich aber von Rechtsexperten belehren lassen, dass das bei verbindlichen Abstimmungen nicht möglich sei. Sie verteidigte das Büro für politische Bildung, es sei eine klein angelegte Struktur, bei der kein Verdacht auf Parteilichkeit aufkommen dürfe. Alessandro Urzì sah im Gesetz mehr Schatten als Licht, jedenfalls gebe es keine Partei, die mehr gegen die direkte Demokratie sei als die SVP, weil sie das Machtgefüge störe. Nun wolle sie aber die unaufhaltbare Welle reiten, um die Kontrolle zu behalten und nichts der Opposition und den Bürgern zu überlassen. Er werde daher allen Änderungen zustimmen, welche die direkte Demokratie am meisten ausweiten, um das Gegenteil zu erreichen von dem, was die SVP wolle. So würden praktisch alle Landesgesetze dem Volksentscheid unterworfen. Nur bei einem wolle er Vorsicht walten lassen: Ethnisch heikle Themen sollten ausgespart bleiben. Hannes Zingerle begrüßte die Einbindung der 16-Jährigen bei den beratenden Volksbefragungen. Gerade vor einer Landtagswahl sei es wichtig, die Jugend einzubeziehen. Auch der Kinderlandtag sei in diesem Sinne gewesen; dort hätten die Jugendlichen übrigens die Aufnahme der Flüchtlinge kritisch beleuchtet. Österreich sei bisher das einzige EU-Land, das eine Wahlbeteiligung ab 16 vorgesehen habe, das politische Interesse dieser Altersgruppe sei seitdem gestiegen. Walter Blaas übernahm die von Otto von Dellemann zurückgezogenen Anträge, welche die Absätze zur aufhebenden und zur einführenden Volksabstimmung forderten. Andreas Pöder zitierte ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Palermo für den Jugendring, wonach ein Wahlalter von 16 bei partizipativen Prozessen rechtlich möglich sei, bei Wahlen nicht sicher. Zusammen mit Seppl Lamprecht habe er das Mindestalter von 16 für Abstimmungen in Gemeinden eingefügt, und dieses Gesetz sei bisher nicht angefochten worden und werde von manchen Gemeinden auch genutzt. Myriam Atz Tammerle betonte, dass 16-Jährige mündig genug für gewisse Entscheidungen seien. Mit diesem Alter könnten sie auch Motorrad fahren und seien somit auch für das Leben anderer verantwortlich. Sie zitierte eine österreichische Studie, wonach das politische Interesse bei der Jugend durch Senkung des Wahlalters gestiegen sei.

Sigmar Stocker unterstützte das Mindestalter von 18 Jahren. Wenn schon, müsste man das Alter der Volljährigkeit senken und den Jugendlichen auch alle Verantwortungen übertragen, die auch die Erwachsenen hätten. Das Wahlalter ab 16 werde meist nur gefordert, weil die Alten nicht mehr wählen gingen, und es würde dazu führen, dass die Schulen zum Exerzierfeld für die Parteien würden. Stocker sprach sich gegen ein ganzjähriges Büro für politische Bildung aus, das sei Aufgabe der Schulen. Es wäre eine Geldverschwendung. Magdalena Amhof, wehrte sich gegen den Vorwurf, es sei ein Gesetzentwurf der Mehrheit. Es sei ein Gesetz, das gemeinsam mit Oppositionsvertretern, aber vor allem mit Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde. Das Palermo-Gutachten spreche von partizipativen Prozessen ohne Entscheidungscharakter. Bei bindenden Abstimmungen dürften Minderjährige nicht mitstimmen. Der Jugendring sei übrigens mit dieser Fassung des Artikels einverstanden. Politische Bildung sei nicht nur für 16-jährige wichtig, daher sei das Büro nützlich. Es könne auch die Lehrer unterstützen, wie es auch die Zentralen für politische Bildung in Deutschland und Österreich machten. Seine Fraktion habe sich aus der Erarbeitung des Gesetzentwurfs frühzeitig zurückgezogen, weil das nicht ihre Vorstellung von direkter Demokratie sei, erklärte Sven Knoll. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn man 16-jährigen die politische Mündigkeit abspreche. Als das Wahlalter bei 21 gelegen habe, habe man auch die 18-jährig für unmündig gehalten. Die Jugendlichen seien sehr wohl für Politik zu begeistern, das werde jede Partei nach ihrer Richtung machen. Andreas Pöder las das Palermo-Gutachten anders: Bei “referendum propositivi” sei eine Beteiligung der 16-jährigen möglich, so wie sie übrigens schon auf Gemeindeebene möglich sei. Es sei unterm Strich ein Gesetz der Mehrheit, daher sollte sie auch dazu stehen. Brigitte Foppa sah in der heutigen Debatte echten Parlamentarismus, die Entscheidungen seien nicht bereits in den Parteizentralen festgelegt. Aber die gewohnten Freund-Feind-Schemata würden hier nicht funktionieren, da die Kollegen nicht wüssten, ob ein bestimmter Artikel von Amhof, Foppa oder Noggler formuliert worden sei. Ulli Mair erklärte, dass es bei den Freiheitlichen in dieser Frage keinen Fraktionszwang gebe. Sie betonte auch, dass der Prozess zur Erarbeitung des Gesetzes im Gesetzgebungsausschuss allgemein gutgeheißen worden sei. Es sei also kein Mehrheitsgesetz, hier seien die Vorschläge der Bürger eingeflossen. Die SVP sei etwas dilettantisch vorgegangen, denn bestimmte Dinge hätte man bereits im Ausschuss klären können. Mair plädierte für die Senkung des Wahlalters auf 16, zumindest bei der beratenden Volksbefragung. Schwerer tue sie sich beim Büro für politische Bildung, weil sie nicht wisse, was die Mehrheit davon übrig lassen wolle. Josef Noggler wehrte sich gegen die Einschätzung Urzìs, dass der Entwurf ein reiner SVP-Entwurf sei. Man habe in der Arbeitsgruppe einen Vertreter jeder Fraktion haben wolle, leider aber seien zwei frühzeitig und aus Zeitgründen wieder ausgestiegen.

Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Alessandro Urzì beantragte die getrennte Abstimmung zu den Absätzen 6 (Bürgerrat) und 7 (Büro für politische Bildung). Beide seien überflüssig, der Bürgerrat delegitimiere den Landtag, das Büro diene der Indoktrinierung. Er wiederholte seine Absicht, alle Landesgesetze und alle Maßnahmen der Landesregierung künftig einer Volksabstimmung zu unterziehen. Damit könne man vielleicht einmal etwas ändern in diesem Land, das bisher von einer eisernen Mehrheit geprägt wurde.

Andreas Pöder bedauerte, dass man die 16-jährigen nicht zu Entscheidungen zulasse. Er beantragte, das Büro nur für die Unterstützung der Bürgerbeteiligung vorzusehen, nicht aber für die politische Bildung. In letzterem Falle hätte er Zweifel an der Objektivität.

Sven Knoll bemerkte, dass sich Bürger schwer tun würden, einen rechtlich haltbaren Gesetzestext zu formulieren und fragte, ob sie dafür amtliche Hilfe bekämen.
Im heute geltenden Gesetz sei keine Unterstützung vorgesehen, erklärte Magdalena Amhof, mit vorliegendem Gesetzentwurf würde das Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung Hilfestellung bieten.

Der Artikel wurde unverändert mit 22 Ja, einem Nein und sieben Enthaltungen genehmigt. Weniger, aber doch mehrheitliche Zustimmung gab es für die Absätze zu Bürgerrat und Büro.

Art. 3 regelt die Veranlassung von Volksabstimmungen.
Paul Köllensperger forderte die Streichung der Möglichkeit, dass mehr als plus einem Abgeordneten eine Volksabstimmung einleiten können. Dieses Instrument sollte dem Volk vorbehalten bleiben. Brigitte Foppa verwies darauf, dass diese Möglichkeit auch im Parlament vorgesehen sei. Alessandro Urzì verteidigte die Bestimmung, es sei eine Möglichkeit mehr, die Mehrheit zu kontrollieren. Andreas Pöder wies darauf hin, dass die bestätigende Volksabstimmung bei Satzungsgesetzen vom Autonomiestatut vorgesehen sei, aber anders geregelt als durch vorliegendes Gesetz. Hier bestehe möglicherweise ein legislativer Konflikt. Walter Blaas unterstützte den Streichungsantrag von Köllensperger. Wenn man im Landtag schon bei Beschlussanträgen die Mehrheit brauche, so sollte das für die Einleitung der Volksabstimmung durch Abgeordnete auch gelten.

Der Streichungsantrag Köllenspergers wurde mit 20 Ja, vier Nein und drei Enthaltungen angenommen.

Alessandro Urzì äußerte Bedenken zur Unterschriftenhürde von 8.000 für Volksabstimmungen. Wer so viele Unterschriften sammeln könne, schaffe auch ein Mandat im Landtag und könne darin seine Anliegen voranbringen.

Der Artikel wurde mit elf Ja, 14 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt.

Art. 4 betrifft den Einleitungsantrag.
Paul Köllensperger forderte, dass bei der Unterschriftensammlung der vorgeschlagene Gesetzestext vorgelegt statt auf dem Unterschriftenblatt enthalten sein müsse. Außerdem sollte die Einleitung durch Abgeordnete gestrichen werden.

Angenommen wurde ein Antrag von Otto von Dellemann zur Sprache des Antrags und jener von Köllensperger, mit dem die Einleitung der Volksabstimmung durch ein Drittel plus einen der Abgeordneten gestrichen wurde. Die anderen Anträge wurden abgelehnt.
Alessandro Urzì kritisierte, dass man nun einsprachige Initiativen vorlegen könne. Riccardo Dello Sbarba meinte, niemand werde es riskieren, einen einsprachigen Text vorzulegen. LH Arno Kompatscher erinnerte an das Recht jedes Bürgers, sich in seiner Sprache zu äußern. Sobald die Initiative öffentlich sei, gelte das Zweisprachigkeitsprinzip. Brigitte Foppa meinte, dass eine Übersetzung von Amts wegen erfolgen werde. Präsident Roberto Bizzo bestätigte dies.
Der Artikel wurde mit 20 Ja bei neun Enthaltungen genehmigt.

Art. 5 enthält inhaltliche Schranken.
Brigitte Foppa legte einen Antrag vor, mit dem die Bestimmung des geltenden Gesetzes wieder hergestellt wird. Paul Köllensperger forderte die Streichung der Sachbereiche Landespersonal und Landesorgane. Myriam Atz Tammerleforderte die Streichung der ethnisch-kulturell sensiblen Bereiche. Darüber solle das Volk trotzdem entscheiden können. Man könne nicht ein Menschenrecht wie das Selbstbestimmungsrecht verbieten. Ebenso sollte die Klausel zur Mehrheit in einzelnen Gemeinden mit Sprachgruppensensibilität gestrichen werden. Tamara Oberhofer forderte die Präzisierung auf die drei Sprachgruppen des Landes. Sven Knoll wandte sich gegen die Ausklammerung von ethnischen Themen. Laut Absatz drei könnten Gemeinden mit italienischer Mehrheit eine Initiative zu einem Ortsnamen anderswo blockieren, auch wenn sie dort die absolute Mehrheit finde. Das sei nicht seine Auffassung von Demokratie. Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass laut Verfassung sich auch der Volkswille an den gesetzlichen Rahmen zu halten habe. Man stelle sich vor, was mit der Autonomie wäre, wenn eine italienweite Volksabstimmung darüber möglich wäre. 1938 hätte wahrscheinlich auch eine Mehrheit für die Rassengesetze gestimmt. Die Abstimmung brauche daher gewisse Grenzen. Der Art. 5 sei ausgewogen formuliert zwischen direkter Demokratie und sensiblen Bereichen und berücksichtige dies auch auf Gemeindeebene. Alessandro Urzì zeigte sich erfreut, dass eine breite Mehrheit mit diesem Prinzip einverstanden sei. Er lobte den Präzisierungsantrag von Bizzo und Tommasini, dass neben Normen auch Sachbereiche in sensiblen Bereichen ausgenommen werden. LH Arno Kompatscher betonte, dass die Mehrheit nicht über die Minderheit entscheiden könne, darauf fuße unsere Autonomie. Daher sollte man sich auch in Südtirol an dieses Prinzip halten. Für sensible Bereiche könne man nicht den Weg der Volksabstimmung beschreiten. Man habe gesehen, was in Katalonien geschehen sei.
Der Änderungsantrag von Bizzo und Tommasini wurde bei elf Enthaltungen angenommen, die anderen wurden abgelehnt.

Sven Knoll bezeichnete die Äußerungen Kompatschers als “Quatsch mit Soße”. Wenn die Mehrheit nicht über Fragen wie die Toponomastik abstimmen dürfe, dann dürfe es auch der Landtag nicht. Es sei gefährlich, gewisse Bereiche von Abstimmungen auszunehmen, denn das sei Wasser auf die Mühlen der Selbstbestimmungsgegner. Die Autonomie sei nicht zum Schutze der Italiener da, sondern der Deutschen und Ladiner. LH Kompatscher kritisierte die “ungehobelte Wortwahl” und verteidigte den Verhandlungsweg, den die SVP von Beginn an verfolge und der zum Erfolg geführt habe. Wenn man nicht vorher zu bestimmten Themen verhandle, dann könne man auch nicht abstimmen. Es sei riskant, die Verfassung abzulehnen, die auch den Minderheitenschutz enthalte. Kompatscher kündigte die getrennte Abstimmung zu Abs. drei an, der bei sensiblen Themen die Berücksichtigung der einzelnen Gemeinden vorsieht.

Sven Knoll beantragte die getrennte Abstimmung der drei Absätze. Außerdem solle die Mehrheit des Landtags und nicht der Abgeordneten einer Sprachgruppe befinden, ob die Sprachgruppensensibilität verletzt wird.

Der Artikel wurde in mehreren Teilabstimmungen mehrheitlich genehmigt.

Art. 6 betrifft die Fragestellung und wurde ohne Debatte genehmigt. Auf Antrag von von Dellemann wurde der letzte Satz gestrichen.

Art. 7 regelt die Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen.
Paul Köllensperger wollte “Richterkommission” durch “Kommission” ersetzen, was abgelehnt wurde.

Der Artikel wurde mit 17 Ja, zwei Nein und acht Enthaltungen genehmigt.

Art. 8 regelt die Überprüfung der Zulässigkeit.
Tamara Oberhofer forderte, dass die Anhörung öffentlich sein sollte. Myriam Atz Tammerle forderte, dass bei Unzulässigkeit den Antragstellern die Frist für die Anfechtung mitgeteilt wird. Die Anträge wurden abgelehnt.

Der Artikel wurde mit 19 Ja, zwei Nein und acht Enthaltungen genehmigt.

Von: luk

Bezirk: Bozen