"Eine fast schon unendliche Geschichte neigt sich dem Ende zu"

Direkte Demokratie: Gesetzentwurf fast fertig

Dienstag, 21. März 2023 | 18:07 Uhr

Bozen – Vom I. Gesetzgebungsausschuss des Landtages wurde heute unter dem Vorsitz von Magdalena Amhof der Landesgesetzentwurf Nr. 70/20 Anpassungen zur Materie der Direkten Demokratie und Beteiligung. Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (eingebracht von den Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler) behandelt, der am 9. März 2023 vom Landtag an den Ausschuss rückverwiesen worden war.

Im Juli 2018 war im Plenum des Südtiroler Landtags der Landesgesetzentwurf Nr. 134/17-XV Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung genehmigt worden. Dieser Entwurf, heißt es im nunmehrigen Begleitbericht zum LGE Nr. 70/20 der Ersteinbringerin Brigitte Foppa, „war in den Tagen der Behandlung sehr hitzig diskutiert worden und erfuhr auch während der Debatte noch eine ganze Reihe von Änderungen und Streichungen. Im Nachfeld der Behandlung wurde deutlich, dass der Entwurf noch Korrekturbedarf gesetzestechnischer Natur hatte. Die wichtigsten Kritikpunkte betreffen die Richterkommission, die Fristen, die klare Definition der Wahlberechtigten sowie die Finanzbestimmung. Sie werden im vorliegenden Gesetzentwurf berichtigt.“

Artikel 1 bis 11-ter des Gesetzentwurfs genehmigt

In der heutigen Sitzung des I. GGA wurden die Artikel 1 bis 11-ter des LGE Nr. 70/20 genehmigt. „Dann wurden die Arbeiten unterbrochen, weil der Art. 12 die Finanzbestimmungen betrifft und für diese ist bei Gesetzentwürfen, die Abgeordnete einbringen, ein Gutachten der Finanzabteilung vorgesehen“, berichtete Ausschussvorsitzende Amhof und ergänzte: „Doch die großen Weichen wurden bereits gestellt.“ Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs: die Reduzierung des Zeitraums für die Sammlung der 300 Unterschriften von Promotorinnen und Promotoren, mit denen bei Landesgesetzen, die nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind, ein Antrag auf bestätigende Volksabstimmung gestellt werden kann, von 20 auf 10 Tage sowie die Verschlankung des Ablaufes des Bürgerrates. „Der inhaltlich jedoch gleich und eine der wichtigen Säulen des Gesetzes zur direkten Demokratie bleibt“, so Amhof. Alles andere beträfe technische Anpassungen, „damit das Gesetz zur Bürgerbeteiligung und direkten Demokratie von 2018 endlich auch zur Anwendung kommen kann“.

Grüne: Eine fast schon unendliche Geschichte neigt sich dem Ende zu

“Eine fast schon unendliche Geschichte neigt sich dem Ende zu”, so die Grünen. Das Gesetz für direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung und politische Bildung aus dem Jahre 2018 habe fast eine ganze Legislaturperiode, drei Gesetzentwürfe, unzählige Änderungsanträge und ein Referendum überstehen müssen, bevor es nun endlich (fast) fertiggestellt verabschiedet werden kann.

“2018 unter vielen Turbulenzen im Landtag genehmigt, war das Gesetz zur direkten Demokratie eine große Errungenschaft. Zugleich beinhaltete es, gerade aufgrund seiner völlig unkonventionellen Entstehungsweise, einige technischen Mängel. Diese sollten behoben werden, darin waren sich alle einig. Allerdings war die Verführung (für die Mehrheit) groß, auch inhaltliche Änderungen vorzunehmen. So kam es 2021 zum Noggler-Gesetz, das unter anderem das bestätigende Referendum aus dem Ursprungsgesetz streichen wollte. Dieses erlangte zwar im Landtag eine Mehrheit, wurde aber sodann in einem Referendum von der Mehrheit der Abstimmenden klar abgelehnt. Damit ging der Ball wieder zurück in den Landtag. Dort lag (zum Glück) ein LGE der Abgeordneten Foppa vor, der genau diese technischen Mängel beheben sollte”, so die Grünen.

„Mehrheit und Minderheit beschlossen, sich ein weiteres Mal zusammenzuraufen“, berichtet die Abgeordnete Foppa, „wir gründeten eine Arbeitsgruppe (Amhof, Foppa, Noggler, Ploner A.), um endlich die notwendige politische Verhandlung zu führen. Und wir sind zu einem sehr guten Ergebnis gekommen“.

Wichtigste Nachricht: “Das bestätigende Referendum konnte gerettet werden. Einzige Änderung ist, dass die Aussetzung der Gesetze vor dem Inkrafttreten künftig nicht mehr 20, sondern nur mehr zehn Tage beträgt. Damit kommt man dem Bedürfnis nach effizienter Gesetzgebung entgegen.”

„Der Bürgerrat wurde etwas vereinfacht, das Büro für politische Bildung kann auch extern an einem wissenschaftlichen Institut angesiedelt werden. Alle anderen Errungenschaften des Gesetzes von 2018 bleiben erhalten“, so Brigitte Foppa.

“In der heutigen Sitzung des Gesetzgebungsausschusses drang man in weitgehender Zustimmung (nur Abg. Vettori stimmte strikt gegen alle Artikel) bis zur Finanzbestimmung vor. Dann wurde die Behandlung bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt. Es ist hoffentlich wirklich nur mehr eine Frage der Zeit, bis das Gesetz zur Direkten Demokratie endlich vollständig sein wird“, so Einbringern Foppa. Sie glaubt, gerade nach dieser langen Zeit des Hin und Her, an das Machbare in der Politik und an den Verhandlungsweg. So werden Entwicklungen möglich.

Von: luk

Bezirk: Bozen