Plenarsitzung im Landtag abgeschlossen

Emotionale und Sexuelle Bildung, Freiheitskämpfer und Post

Donnerstag, 07. März 2024 | 13:18 Uhr

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute noch Beschlussanträge der Grünen sowie der Süd-Tiroler Freiheit und ein Begehrensantrag der Süd-Tiroler Freiheit behandelt. Es ging um die Themen emotionale und sexuelle Bildung, Freiheitskämpfer und Post.

Beschlussantrag Nr. 3/23 Emotionale und Sexuelle Bildung (eingebracht von den Abg. Foppa, Rohrer und Oberkofler am 05.12.2023; Ersetzungsantrag vom 04.03.2024 – mitunterzeichnet von der Abg. Rieder; Änderungsantrag zum Ersetzungsantrag vom 07.03.2024, mitunterzeichnet von LRin Pamer): Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen,1. „Emotionale und sexuelle Bildung“ altersgerecht an den Südtiroler Schulen verpflichtend durchzuführen und qualifizierte externe Fachkräfte dafür einzusetzen; 2. emotionale und sexuelle Bildung soll zielgruppengerecht erfolgen. Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigung und Lernschwierigkeiten müssen speziell berücksichtigt werden; 3. im Rahmen der nächsten Seniorenstudie des ASTAT relevante Daten zum Thema Sexualität im Alter einzuholen, mit dem Ziel in Erfahrung zu bringen, wie ältere Menschen ihre Sexualität erleben, welche Bedürfnisse sie diesbezüglich haben und ob/welche Erfahrungen sie mit sexualisierter Gewalt haben; 4. die notwendigen Schritte für die Implementierung der Beratung zu Sexualität und sexueller Bildung im Alter gemäß LG 2022, Nr. 12 vorzunehmen.

Alex Ploner (Team K) erklärte u.a., man spreche hier über ein Thema, das mit Tabus behaftet sei – dazu brachte der Abgeordnete mehrere Beispiele vor. Es brauche dringend Aus- und Weiterbildung in diesen Bereichen. In Südtirol hinke man nicht nur hinterher, sondern man habe sich zuletzt verschlechtert – das habe auch die Erstunterzeichnerin des Antrags, Brigitte Foppa (Grüne), unterstrichen. Mit der Sexualerziehung seien die nicht dafür ausgebildeten Lehrpersonen mitunter überfordert. Es gelte hinzuschauen und es strukturell aufzustellen, damit mit den jungen Menschen über das Thema Sexualität sprechen und es damit enttabuisieren könne. Man werde dem Beschlussantrag zustimmen.

Waltraud Deeg (SVP) erinnerte u.a. an einige Maßnahmen, die in dem Bereich in der Vergangenheit getroffen wurden. Über Tabus müsse gesprochen werden, damit sie gebrochen werden könnten. Es gehe um Macht und Kontrolle und auch männliche Dominanz in verschiedenen Bereichen. Im Antrag gebe es zwar eine Vermischung der Sexualbildung in der Schule und die Sexualität im Alter, sie werde ihn dennoch unterstützen.

Es brauche Aufklärungsarbeit darüber, wie man mit bestimmten Situationen umgehe, gerade auch im Hinblick auf die Sexualität im Alter, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) u.a. Es stellten sich dazu verschiedene Fragen. Die Wahrnehmung der Sexualität sei in der Gesellschaft eine unterschiedliche. Die Punkte 2, 3 und 4 des beschließenden Teils gingen ihm gut; bei Punkt 1 indes stellten sich ihm einige Fragen, etwa wer diese Experten sein sollten.

Franz Ploner (Team K) betonte u.a., dass Sexualerziehung Gewaltprävention sei. Gerade Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf umfassende Bildung – dazu gehöre auch Sexualerziehung. Professionelle Sexualbiologen beschränkten sich nicht nur auf biologische Geschlechtsunterschiede, sondern auch mit dem sozialen Umgang. Je mehr Kinder und Jugendliche über ihre Sexualität wüssten, desto besser können sie respektvoll miteinander umgehen. Nur wenn Kinder und Jugendliche um ihre Rechte und Möglichkeiten wüssten, könne schwere und langjährige Gewalt langfristig verhindert werden. Externe Fachexperten könnten hier auch als Vertrauenspersonen wirken.

Sie gehe davon aus, so Madeleine Rohrer (Grüne; Mitunterzeichnerin des Antrags) u.a., dass es zu diesem Antrag einen breiten Konsens geben werde – auch weil die beiden Landesrätinnen erst unlängst eine Pressemitteilung zum Thema verschickt hätten. Information und Präventionsarbeit in diesem Bereich seien äußerst wichtig.

Marco Galateo (Fratelli d’Italia) schickte voraus, dass man hier über problematische Bereiche der Gesellschaft spreche. Die emotionale Bildung sei etwas anderes als die sexuelle. Er wolle daran erinnern, dass es im Koalitionsprogramm auch Ansätze in diese Richtung gebe, wenn auch breiter gesehen, nämlich: die Kultur des Respekts zu fördern, ausgehend von Projekten, die bereits im Kindergarten starten und in den verschiedenen Schulstufen ausgebaut werden sollen. Deshalb werde er gegen den Antrag stimmen.

Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) bezog sich u.a. auf die Philosophen des 19. Jahrhunderts, die davon gesprochen hätten, dass das Individuum verschwinden werde – und so sei es auch: Alles werde auf eine Ebene gehoben – es gebe aber nicht “alte Menschen”, sondern jeder Mensch, jedes Individuum habe andere Ansätze, wenn es um Sexualität gehe. Der Versuch, Menschen bestimmte Dinge vorzuschreiben, sei nicht korrekt. Denn jeder verhalte sich auf sexueller Ebene anders. Sie werde gegen den Antrag stimmen. Das Privileg, die eigenen Kinder im sexuellen Bereich zu erziehen, solle bei den Familien liegen.

Zeno Oberkofler (Grüne) sagte u.a., dass 25 Prozent der Gewalttäter gegenüber Frauen ihre Partner seien, 22 Prozent die Ex-Partner, in 11 Prozent der Fälle seien es die Väter oder andere Verwandte – d.h. der Großteil der Gewalt an Frauen geschieht im familiären Umfeld. Das Problem sei kein individuelles, sondern ein strukturelles. Man müsse aufhören, so zu tun, als ob es das nicht gebe. Die Frauenmorde hätten nichts mit psychopathischen Monstern zu tun, sondern viel mehr mit den Männern, die wir täglich sehen. Die Frauenmorde sind die Spitze der Gewalt. Man müsse in den Schulen mit der Sexualerziehung beginnen.

Er tue sich immer schwer damit, wenn er von “externen Experten” höre, sagte Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) u.a. Er sei für den Schutz von Männern und Frauen. Er finde im Text des Antrags widersprüchliche Aussagen und verwies u.a. auf den Begriff Beziehungstaten und die Aussage, wonach Frauen getötet würden, weil sie Frauen seien. Er könne dem Antrag nicht zustimmen.

Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) bezog sich auf die Aussagen seines Vorredners und unterstrich, dass es Beziehungstaten sehr wohl gebe und dass Frauen getötet würden, weil sie Frauen seien.

LR Philipp Achammer erklärte u.a., der Antrag sei ein sehr wichtiger. Es sei natürlich wichtig, dass emotionale und sexuelle Bildung in Schulen möglichst flächendeckend erfolge. Deshalb könne er Punkt 2 zustimmen, bei Punkt 1 habe er indes Schwierigkeiten: Man habe sich entschieden, dass externe Personen eingesetzt würden, dass aber auch intern Know-how aufgebaut werde.

Zur Sexualität im Alter bemerkte LRin Rosemarie Pamer u.a., dass es sinnvoll sei – wie in Punkt 3 vorgesehen – das Daten dazu erhoben würden. Im Bereich Beratung zu Sexualität und sexueller Bildung im Alter sei bereits einiges im Laufen, aber die Implementierung der Beratung der Angehörigen sei ebenso wichtig – man werde Punkt 4 deshalb zustimmen.

Brigitte Foppa (Grüne) erklärte an den Abg. Wirth Anderlan gerichtet, was ein Femizid ist, und an die Abg. Scarafoni, dass man die individuelle Erfahrung beim Sprechen über Sexualität im Alter nicht auslöschen möchte – Individualität sei wichtig. Es gehe darum, das Sexuelle möglichst auslebbar zu machen. Das familiäre Umfeld sei jenes, wo am häufigsten sexuelle Gewalt erfahren wird. Emotionale und sexuelle Bildung sei für alle Altersgruppen wichtig.

Die Prämissen und die einzelnen Punkte des Beschlussantrags Nr. 3/23 Emotionale und Sexuelle Bildung wurden getrennt abgestimmt: Die Prämissen (9 Ja, 20 Nein und 5 Enthaltungen) und Punkt 1 (10 Ja und 24 Nein) wurden abgelehnt; Punkt 2 (29 Ja, 4 Nein und 1 Enthaltung), Punkt 3 (31 Ja und 3 Nein) und Punkt 4 (30 Ja, 3 Nein und 1 Enthaltung) wurden angenommen.

Es wurde dann mit der gestern begonnenen Behandlung des Begehrensantrags Nr. 03/24 Amnestie für die Südtiroler Freiheitskämpfer (eingebracht von den Abg. Atz Tammerle, Knoll, Zimmerhofer und Rabensteiner am 07.02.2024; Änderungsantrag vom 07.03.2024, mitunterzeichnet von Widmann, Wirth Anderlan, Holzeisen, Colli) fortgefahren; diese war für eine Umformulierung des beschließenden Teils vertagt worden. Dieser wurde folgendermaßen umformuliert: 1. Aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Tatvorgängen der 60er-Jahre auf dem Pfitscher Joch, auf der Steinalm, auf der Porzescharte sowie im Mordfall Tiralongo, welche die beschuldigten Südtiroler Freiheitskämpfer vollinhaltlich entlasten, befürwortet der Südtiroler Landtag deren umgehende Amnestie. 2. Dazu ersucht der Südtiroler Landtag das italienische Parlament, eine Amnestie der im Exil lebenden Südtiroler Freiheitskämpfer der 1960er-Jahre in Angriff zu nehmen, damit diese noch zu Lebzeiten in ihre Heimat und zu ihren Familien zurückkehren können.

Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., dass es ihr wichtig sei, dass die noch lebenden Freiheitskämpfer noch zu Lebzeiten in ihre Heimat zurückkehren dürften. Bezogen auf die Aussage der SVP, man habe entschieden bei ethno-sensiblen Themen in dieser Legislatur dagegen zu stimmen, erinnerte die Abgeordnete daran, dass Südtirol eine ethnische Autonomie habe und keine Territorialautonomie. Für sie sei die Entscheidung der SVP deshalb bedenklich.
LH Arno Kompatscher erklärte in seiner Stellungnahme u.a., dass die Aussicht auf Erfolg auch nach der Umformulierung gering sei. Man habe bereits gestern betont, dass der Begehrensantrag nicht das richtige Mittel für eine Begnadigung sei – das führe nicht zum Erfolg, es sei viel mehr die Verhandlung, die Diplomatie gefragt. Man werde mit einer Mehrheit nichts erreichen, insbesondere wenn die Mehrheit politisch oder sprachlich einseitig sei. Aus denselben Gründen wie gestern könne man dem Antrag also nicht zustimmen.

Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) nahm zur Kenntnis, dass dies eine Sicht der Problematik sei. Für andere aber sei es ein starkes Zeichen, das man aus diesem Hohen Hause senden könne, auch angesichts des anstehenden Besuchs von Regierungschefin Meloni in Südtirol.

Die Prämissen und die einzelnen Punkte des Begehrensantrags Nr. 03/24 Amnestie für die Südtiroler Freiheitskämpfer wurden getrennt abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt, die Prämissen mit 7 Ja, 21 Nein und 6 Enthaltungen, Punkt 1 und Punkt 2 jeweils mit 8 Ja, 20 Nein und 6 Enthaltungen.

Beschlussantrag Nr. 6/23 Post ans Land (eingebracht von den Abg. Zimmerhofer, Rabensteiner, Knoll und Atz Tammerle am 20.12.2023): Der Landtag möge beschließen: 1. Der Südtiroler Landtag fordert die Südtiroler Landesregierung auf, den Kooperationsvertrag mit der italienischen Post nicht mehr zu verlängern; 2. der Südtiroler Landtag fordert die Südtiroler Landesregierung auf, mit der Regierung in Rom in Verhandlung zu treten, damit sämtliche Dienste, sämtliches Personal und Infrastrukturen der italienischen Post vom Staat an das Land übergehen; 3. der Südtiroler Landtag fordert die Südtiroler Landesregierung auf, nach dem Übergang der Post an das Land die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in der Peripherie Postämter erhalten bleiben, indem der Postdienst auch in Geschäften (z.B. Tabaktrafiken oder Lebensmittelgeschäften) angeboten werden kann; 4. der Südtiroler Landtag fordert die Südtiroler Landesregierung auf, nach dem Übergang der Post an das Land die Möglichkeit zum Abschluss einer Konvention mit einer ausländischen Post zu prüfen.

Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) sagte u.a., es gehe vor allem darum, den Dienst zu gewährleisten – problematisch sein in diesem Zusammenhang aber die Arbeitsverträge und die Dienstzeiten bei der Post. Diese hätten sich geändert, während es früher etwa für Bergbauern interessant gewesen sei, bei der Post zu arbeiten, sei das nun nicht mehr so. Wenn die Arbeitszeiten flexibler und die Bezahlung besser werden würden, könnte man sicherlich auch in der Peripherie mehr Mitarbeiter gewinnen, die einen Teilzeit- oder Zweitjob haben möchten. Die Post müsste sich diesbezüglich anpassen.

Damit war die der Opposition vorbehaltene Zeit zu Ende. Der Landtag trifft sich vom 19. bis 21. März zum zweiten Teil der März-Sitzung.

Von: luk

Bezirk: Bozen

Kommentare
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bon jour
bon jour
Kinig
2 Monate 10 Tage

Attentäter, nicht Freiheitskämpfer.

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