Von: mk
Bozen – Die Landesregierung ermächtigt den Gesundheitsbetrieb, unter jenen Ärzten, die sich für die Facharztausbildung bewerben, eine Auswahl zu treffen.
Das Facharztausbildungsmodell war vorgestern Thema in der Sitzung der geschäftsführenden Landesregierung, die beschlossen hat, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb dieses nun umsetzen soll. Demnach muss der Sanitätsbetrieb nun das Auswahlverfahren für die befristete Anstellung der Sanitätsleiter als Ausbildungsärzte außerhalb des Stellenplans für die Absolvierung der Facharztausbildung in den Fachrichtungen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Orthopädie sowie Traumatologie durchführen, und zwar in jenen Abteilungen und Diensten des Südtiroler Sanitätsbetriebs, die vom zuständigen Ministerium in Rom akkreditiert sind.
“Für die kommenden drei Jahre gibt es einen Bedarf an 40 Ausbildungsplätzen für Fachärzte udn Fachärztinnen für die ersten drei Bereiche – der Sanitätsbetrieb wird in Kürze eine erste Auswahl für diese Plätze vornehmen”, sagt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.
Als Voraussetzung, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, müssen Interessierte einen entsprechenden Sprachnachweis (bezogen auf das Laureatsdiplom C1 oder einen anderen gelichgestellten Nachweis) erbringen und zudem die Eintragung in die Ärztekammer der Provinz Bozen vorweisen.
Außerdem hat die Landesregierung den Sanitätsbetrieb beauftragt, weitere Auswahlverfahren für weitere Fachrichtungen, immer aufgrund des vom Land erhobenen Facharztbedarfs durchzuführen, sobald die Österreichische Ärztekammer in Wien die Ausbildungscurricula der weiteren Fachrichtungen positiv bewertet hat. Weiters soll der Sanitätsbetrieb die derzeit bereits in der Besoldungsstufe B angestellten ärztlichen Sanitätsleiter ohne Auswahlverfahren übernehmen. Diejenigen davon, die keinen Zweisprachigkeitsnachweis haben, müssen diesen innerhalb eines Jahres erlangen, ansonsten wird der Vertag aufgelöst.
Angestellt werden die neuen Ärzte und Ärztinnen in Ausbildung jeweils für die Dauer der Facharztausbildung, mit der Möglichkeit den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Sie werden laut bereichsübergreifenden und Bereichskollektivvertrag für den Bereich des Ärztlichen Personals bezahlt, und zwar nach Besoldungsstufe B.
Landesrätin Stocker hat von der Landesregierung den Auftrag bekommen, eine Arbeitsgruppe zu ernennen, die die Einführung und Evaluierung des Facharztausbildungsmodells begleitet und für drei Jahre (verlängerbar) im Einsatz ist. In der Arbeitsgruppe sollen Vertreter der Landesabteilung Gesundheit, des Südtiroler Sanitätsbetriebs, der Ärztekammer der Provinz Bozen sowie externe Experten vertreten sein.