Von: mk
Bozen/Rom – Zu Beginn dieser Woche wurde anlässlich des Besuchs der Delegation der Österreichischen Ärztekammer in Südtirol die Wiederaufnahme der Facharztausbildung nach österreichischem Modell ausbildungsinhaltlich vereinbart. Diese kann demnach wieder an den Abteilungen der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes absolviert werden.
Ein zentrales Anliegen der neuen Regelung bildet die arbeitsrechtliche Absicherung der Auszubildenden in einem regulären Arbeitsverhältnis, wie es insbesondere in den deutschsprachigen Nachbarregionen der Fall ist. Dieser Passus wurde in Südtirol (im Gegensatz zu den auf Staatsgebiet vorgesehenen Studienstipendien) per Landesgesetz vorgesehen.
In einer Aussprache mit Vertretern des Gesundheitsressorts des Landes, welches aufngrund von Einwänden nötig war, zeigte sich das Gesundheitsministerium gestern in Rom interessiert an diesem Besoldungsmodell. Es wurde vereinbart, die arbeitsrechtliche Absicherung der Facharztausbildung für fünf Jahre in Anwendung zu bringen. Anschließend soll eine gemeinsame Bewertung der Auswirkungen des Besoldungsmodells zum Zweck der endgültigen rechtlichen Verankerung vorgenommen werden. Die in diesem Zeitraum mit Arbeitsvertrag eingestellten Auszubildenden erhalten die Rechtssicherheit, dass der Arbeitsvertrag bis zum Ausbildungsabschluss aufrecht bleibt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung hat der Ministerrat in Rom in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, das Landesgesetz nicht anzufechten.