Von: ka
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 57/20 – Nachtragshaushalt der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 – und Landesgesetzentwurf Nr. 58/20 – Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 (beide vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher) – mit jeweils 4 Ja (Helmut Tauber, Helmuth Renzler, Gert Lanz und Carlo Vettori) und Nein (Paul Köllensperger, Diego Nicolini, Hanspeter Staffler und Josef Unterholzner) gutgeheißen. Es wurden keine Minderheitenberichte angekündigt.
Der Gesetzentwurf Nr. 58/20 enthält Bestimmungen zu Forschung und Innovation (z.B. die Bereitstellung von Strukturen für Startups durch den NOI-Techpark), Gemeindeimmobiliensteuer (bei der Begünstigung sollen auch Betriebe wie Campingplätze und Diskos berücksichtigt werden), Jagd, öffentlichen Veranstaltungen, kleinen und mittleren Wasserableitungen, Miet- und Konzessionszins der örtlichen Körperschaften, Beiträgen an Tourismusorganisationen, Vereinen u.a., Zweisprachigkeitsnachweis, Landesdenkmalamt, Schulpersonal, Raumordnung, Stipendien, Schulfürsorge, Arbeitsmarkt, Eventveranstaltern, Hundehaltung (die DNA-Erhebung wird auf nächstes Jahr verschoben), Kinderbetreuung, Beschäftigung von Arbeitslosen, Wohnbauförderung u.a.
Wie Ausschussvorsitzender Helmut Tauber betont, hängt die Gesamtsumme des Nachtragshaushalts von den Verhandlungen zwischen Landeshauptmann Kompatscher und der römischen Regierung ab, d.h. wie weit der Staat die absehbaren Mindereinnahmen des Landes ausgleicht. Beim Finanzgesetz geht es zum Teil um Anpassungen an neue gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch um Maßnahmen zur Bewältigung der Krise. So sollen zum Beispiel mehr Spielräume für die Schulen und für die Kinderbetreuung geschaffen werden, um der Krise begegnen zu können, ebenso sollen sich Betriebe für Kredite auch direkt an die nationalen Institute wenden können.
Der Ausschuss hat heute auch den Landesgesetzentwurf Nr. 55/20 – Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2019 (LH Kompatscher) – und den Landesgesetzentwurf Nr. 59/20 – Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2019 (LH Kompatscher) – mit jeweils 4 Ja (Helmut Tauber, Helmuth Renzler, Gert Lanz und Carlo Vettori) und Enthaltungen (Paul Köllensperger, Diego Nicolini, Hanspeter Staffler und Josef Unterholzner) gutgeheißen.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 47/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 (vorgelegt von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Staffler) – wurde auf Anregung der Einbringer vertagt.