Von: mk
Bozen – Der Heimatpflegeverband hat Landeshauptmann Arno Kompatscher scharf angegriffen. Der Grund: Weil im Juni 2016 sich die Südtiroler mit deutlicher Mehrheit bei einer Volksbefragung dagegen ausgesprochen, dass in den Bozner Flugplatz weitere öffentliche Gelder fließen, hat das Land beschlossen, seine Anteile an der Betreibergesellschaft ABD zu verkaufen. Gleichzeitig hat die Landesregierung die Verlängerung der Piste auf 1.432 Meter in die Ausschreibung mit aufgenommen.
Landeshauptmann Arno Kompatscher antwortet nun in einem offenen Brief seinen Kritikern. Hier der Brief im Wortlaut:
„Ihren – wie Sie es selbst nennen – Versuch, die Rechtslage im Zusammenhang mit der Ausschreibung für den Verkauf der Gesellschaftsanteile der Flughafenbetreibergesellschaft ABD Airport AG zu klären, habe ich mit Interesse gelesen. Meines Erachtens ist dieser Versuch aber misslungen, zumal Ihre Schlüsse auf Annahmen fußen, die wichtige Fakten und Tatsachen außer Acht lassen bzw. nicht mit der nötigen Sachlichkeit würdigen.
Sie lassen beispielsweise vollständig außer Acht, dass es seit dem Jahr 2015 ein mit Staatsratsurteil genehmigtes Projekt für die Verlängerung der Start- und Landebahn gibt, dessen Umsetzung von der Südtiroler Landesregierung aufgrund des Ergebnisses der Volksbefragung ausgesetzt wurde, das aber nicht so einfach vom Tisch gewischt werden kann. Unterschlagen wird auch, dass der Masterplan 2012 (der ebenfalls bereits in allen Instanzen genehmigt ist) nicht das Entwicklungskonzept der Südtiroler Landesregierung ist, über welches im Rahmen der Volksabstimmung abgestimmt werden konnte.
Der Masterplan 2012 stand 2016 nicht mehr zur Diskussion, sondern lediglich seine Umsetzung durch das Land Südtirol. Dazu habe ich mehrfach öffentlich Stellung genommen. Am 15.07.2016 habe ich dazu beispielsweise im Südtiroler Landtag unter anderem gesagt: „Wir sollten jetzt nicht ständig versuchen, in die Volksabstimmung Konsequenzen hineinzuinterpretieren, die nichts mit der Volksabstimmung zu tun haben. Wir haben nicht über den Bauleitplan, sondern über das Entwicklungskonzept des Landes und über die öffentliche Finanzierung des Flughafens abgestimmt. Das Konzept ist abgelehnt worden, wobei die Folge jene sein wird, dass sich das Land zurückziehen und das Konzept nicht weiterverfolgen wird. Gleichzeitig haben wir erklärt, dass das Land seine Kontrollfunktion ausüben wird, sollte es einen privaten Betreiber geben. Das war die Botschaft, und alles andere ist ein Hineininterpretieren im Nachhinein. Das ist aus meiner Sicht nicht zulässig. […] Wenn die Quoten versteigert werden – die Situation so wie sie ist –, dann erwirbt der Erwerber Infrastruktur mit den Genehmigungen, die die Gesellschaft erhalten hat und auch mit der rechtlich-faktischen Situation […] Wir sind mit einem Gesetzesvorschlag hier, der genau dem Rechnung trägt, was das Ergebnis ist. Wir müssen dem nichts hinzufügen. Die Nicht-Finanzierung des Flughafens kontrolliert der Landtag nicht nur einmal, sondern zweimal im Jahr, und zwar beim Haushaltsvoranschlag und bei der Rechnungslegung. Das ist auch ganz klar. Das ist auch das Ergebnis.“ Am 08.11.2017 habe ich dazu im Südtiroler Landtag festgehalten: „Die Wortmeldungen haben unterschiedliche Interpretationen gezeigt. Während die Grünen sagen, dass es ein Votum komplett gegen den Flughafen war, haben andere gesagt, dass das Votum gegen eine Verlängerung der Landebahn und gegen den Ausbau des Flughafens war. Tatsache ist, dass es diese Volksbefragung zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat, wobei wir darüber hinausgegangen sind. Wir haben angekündigt, dass sich das Land aus der Finanzierung zurückziehen wird, sollte es negativ ausgehen. […] Es gab hier unterschiedliche Positionen, womit ich sagen will, dass es nicht legitim ist, dass man jetzt ex post sagt, dass das der Wille gewesen wäre. Wir haben die Konsequenzen gezogen und ziehen uns zurück. […] Wir wissen heute alle nicht, ob es morgen ein Angebot geben wird. Ich weiß nicht, wie groß das Interesse der jeweiligen Interessensbekunder ist. Es wird auf jeden Fall zu einer Ausschreibung kommen, wobei sich theoretisch natürlich auch andere melden könnten. Sollte diese Ausschreibung leer ausgehen, dann wird die Konzession zurückgegeben und die Gesellschaft liquidiert werden. Das heißt nicht, dass es den Flughafen dann nicht mehr geben wird. Auch das war immer eine klare Aussage. Wir wollen den Flughafen nicht ewig provisorisch weiterführen. Dann hat ENAC die Konzession und was damit gemacht wird, liegt in der Entscheidung Letzterer.“ Auch am 06.02.2018 habe ich zum Thema im Südtiroler Landtag Stellung bezogen: „Wir setzen das Ergebnis um auf das, was wir gesagt haben, sprich, wir ziehen uns aus dem Flughafen zurück. Wir werden sehen, ob es Interessenten gibt. […] Ich persönlich bin nicht sonderlich überzeugt, dass es so sein wird. […] Dann erfolgt das, was wir auch schon gesagt haben. Dann wird man die Konzession zurückgeben und damit auch die Gesellschaft […] Wir werden die Gesellschaft somit liquidieren. […] Aber ohne Weiteres jetzt zu sagen, dass wir den Flughafen einfach durch Maßnahmen kaputtmachen, damit er nicht mehr betreibbar ist, wäre eine nicht zu rechtfertigende Aktion.“
Nicht nur nach der Volksbefragung habe ich versucht, die Situation deutlich zu machen. Auch im Vorfeld wurden die Bürgerinnen und Bürger durch die Südtiroler Landesregierung ausführlich darüber informiert, welche Konsequenzen im Falle eines Nein am 12. Juni 2016 gezogen werden. Ich möchte dazu aus einer LPA-Pressemitteilung zitieren, die am 26.04.2016 – also vor der Volksbefragung – veröffentlicht wurde: „„Wir sind überzeugt, dass es besser ist, den Flughafen Bozen in öffentlicher Hand zu halten“, so die Mitglieder der Südtiroler Landesregierung, die sich auch den Detailfragen der Journalisten stellten. Die beratende Volksbefragung zum Flughafen Bozen am 12. Juni 2016 war Teil des Koalitions- und Regierungsprogramms, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher und unterstrich den Wert von transparenter und nachvollziehbarer Information. […] „Manche Südtiroler sind der Meinung, dass es bei der Volksbefragung auch darum gehe, den Flughafen möglicherweise zu schließen. Dem ist nicht so, denn die bestehende Struktur hat einen Wert, der mit Steuergeld geschaffen wurde“, stellte Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher fest und unterstrich, dass es rechtlich nicht möglich sei, den Flughafen zu schließen oder die Fläche umzuwidmen. „Wer das in Aussicht stellt, weiß nicht Bescheid. Auch wenn der Staat das Flughafenareal als Besitz an das Land überträgt, bleibt die Widmung als Flughafen mit den entsprechenden Verpflichtungen bestehen“, stellte der Landeshauptmann klar. […] Falls sich die Mehrheit der Wähler dagegen ausspricht, würde das Land keine Zuschüsse mehr gewähren und der Flughafen wird europaweit ausgeschrieben. […] Eine private Betreibergesellschaft könnte sich in der Folge für den Betrieb des Airport Bozen bewerben. Das Land Südtirol hätte in diesem Fall weniger Einfluss darauf, wie der Flughafen Bozen geführt wird. „Wir würden das Heft aus der Hand geben. Der Pächter würde lediglich die Gesetze beachten müssen, während wir dem landeseigenen Flughafen durchaus auch noch neue Auflagen geben könnten, wenn es die Entwicklung notwendig macht“, erklärte Kompatscher. Er persönlich könne aber keine Antwort darauf geben, ob tatsächlich internationale Investoren am Flughafen Bozen Interesse hätten.“
Mir ist schon klar, dass Sie – wie andere vehemente Gegner des Flughafens Bozen – das Ergebnis der Volksbefragung in Ihrem Sinne auszulegen versuchen. Allerdings würde ich mir erwarten, dass Sie akzeptieren und anerkennen, dass ich in Bezug auf die Konsequenz der Volksbefragung zu meinem Wort gestanden bin. Was ich nicht hinnehme, ist die Unterstellung einer bewussten Täuschung von Bürgerinnen und Bürgern. In diesem Zusammenhang sollten sich meines Erachtens vielmehr die Flughafengegner an ihre eigene Nase fassen und sich fragen, ob nicht sie durch ihre Mutmaßungen im Vorfeld der Volksbefragung falsche und überzogene Erwartungen geweckt haben. Die Landesregierung hat von Anfang an klare und sachliche Informationen gegeben, die aber wiederholt in Zweifel gestellt oder als billige Drohszenarien ins Lächerliche gezogen wurden.
Tatsache ist, dass wir aktuell den Ausstieg des Landes Südtirol aus dem Flughafen Bozen so umsetzen, wie er vor der Volksbefragung angekündigt und mit Verabschiedung des Landesgesetzes Nr. 17 am 15. Juli 2016 in die Wege geleitet wurde. Dies ist anzuerkennen und nicht durch wiederholte Aussagen über falsche Versprechen und über eine vermeintliche Täuschung der Bürgerinnen und Bürger in Frage zu stellen. Das Misstrauen, welches durch diese Art des politischen Diskurses gesät wird, schadet jeder sachlichen Diskussion über kontroverse Themen.“