Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die Voraussetzungen geschaffen, um das Pilotprojekt der Rettungsflüge zu Tagesrandzeiten zu institutionalisieren. Rettungseinsätze der Flugrettung dürfen somit weiterhin in der Dämmerung und bei Dunkelheit abheben.
Seit 6. November 2017 sind in Südtirol Rettungsflüge zu Tagesrandzeiten möglich, das heißt von 6 bis 22 Uhr und damit auch bei Dunkelheit. Zuvor konnte die Flugrettung für Einsätze frühestens eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang bis spätestens eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang ausrücken. Im Winter mussten die Rettungshubschrauber damit bereits am Nachmittag am Boden bleiben.
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann sieht in diesem Ausbau des Flugrettungsdienstes eine wichtige Maßnahme hinsichtlich der Stärkung der wohnortnahen Grundversorgung. “Die Stärkung des Territoriums ist eine unserer großen Prioritäten in der Gesundheitspolitik, und die Rettungsflüge sind ein wesentlicher Bestandteil, um die Menschen in allen Landesteilen zeitnah optimal versorgen zu können.” Mit derselben Zielsetzung sei es zu Beginn des Jahres gelungen, einen vierten Rettungshubschrauber mit Stützpunkt im Vinschgau einzusetzen, um auch in diesem Landesteil die Rettungszeiten zu verkürzen und an jene der anderen Bezirke anzugleichen, wie Widmann erinnert. Die Institutionalisierung der Tagesrandflüge sei nun ein weiterer wichtiger Schritt, nachdem sie sich in der Probephase sehr gut bewährt hatten.
Sechs Prozent der Rettungsflüge am Tagesrand
Im Pilotzeitraum (von November 2017 bis September 2019) wurden 402 Einsätze zu Tagesrandzeiten durchgeführt, knapp die Hälfte davon in den Monaten von Dezember bis Februar. Im Jahr 2018 wurden 211 und damit sechs Prozent aller Einsätze der Flugrettung zu Tagesrandzeiten durchgeführt.
Eine der Personen, die sich jahrelang für die Einführung der Tagesrandflüge eingesetzt haben, ist Raffael Kostner, Mitgründer des Aiut Alpin Dolomites. “Jahrelang hat sich der Aiut Alpin für die Flugerlaubnis mit entsprechender Ausrüstung für die Nachtsicht eingesetzt, doch in Italien war dies bis 2017 nicht möglich. Aber gerade in kritischen Situationen – bei Verletzungen vor Einbruch der Nacht, am Berg und gerade zur kalten Jahreszeit – können diese Einsätze Menschenleben retten, für die jede Hilfe am nächsten Tag zu spät käme. Dass das Pilotprojekt nun als ständiger Dienst eingeführt wird, freut mich sehr”, so Kostner.
Auch der Direktor der Heli-Flugrettung und des Weißen Kreuzes, Ivo Bonamico, betont die Wichtigkeit des Rettungsdienstes über die Tagesstunden hinaus: “Durch die Einführung der Tagesrandflüge hat das Rettungswesen in Südtirol einen weiteren Qualitätssprung erfahren. Sie ermöglichen nicht nur eine rasche notärztliche Versorgung auch nach Einbruch der Dunkelheit in allen Landesteilen, sondern auch die schnelle Verlegung in Spezialkliniken bei besonderen Notfällen. Während der Transport von Bozen nach Innsbruck im Rettungswagen rund 95 Minuten dauert, benötigen wir in der Luft nur 30. Bei einer Verlegung von Bozen nach Padua verkürzt sich die Transportzeit von 147 Minuten auf 45 Minuten. Durch die Tagrandflüge wird diese schnelle Verbindung auch im Dunkeln gewährleistet.”
Laas als zugelassene Start- und Landefläche
Der Zeitraum, in denen die Flugrettung aktiv sein kann, wird von der neuen Bestimmung “von vor dem Sonnenaufgang bis nach dem Sonnenuntergang” festgelegt. Die genauen Uhrzeiten im Jahresverlauf, innerhalb derer es möglich ist, Tagesrandflüge durchzuführen, werden dabei jeweils mit eigener Maßnahme des zuständigen Landesrates festgesetzt.
Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung neu geregelt wurden auch die zugelassenen Start- und Landeplätze für die Flugrettung: Außer den Helikopter-Basen in Bozen und Brixen (wie bisher) können Rettungsflüge künftig auch an anderen, von Land oder Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellten HEMS-Stützpunkten angeboten werden. Dies betrifft derzeit die Flugbasis in Laas, die nun auch zu den zugelassenen Start- und Landestationen zählt.