Urteil in zweiter Instanz

Fraktionsgelder: Artioli muss 27.000 Euro zurückzahlen

Montag, 14. September 2020 | 16:42 Uhr

Bozen – Der Oberste Rechnungshof in Rom hat die ehemalige Landtagsabgeordnete Elena Artioli zur Rückzahlung von 27.550 Euro an Fraktionsgeldern verurteilt. Damit wurde das Urteil in der ersten Instanz bestätigt, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hat ursprünglich die Rückzahlung von 141.590 gefordert. Artioli hatte sich stets mit dem Hinweis verteidigt, sie habe die Verwendung der Fraktionsgelder so gehandhabt, wie es die landtagsinternen Regelungen bis 2014 vorgesehen hatten. Das Vorlegen von Belegen für die Verwendung der Fraktionsgelder sei nicht nötig gewesen.

Dass die Summe von 141.590 auf 27.550 Euro geschrumpft ist, ist der Verjährungsfrist geschuldet, die für vier von fünf Jahren greift. Artioli wurde auch zur Zahlung der Gerichtsspesen verurteilt.

Nach dem Urteil gegen Artioli müssen auch der Abgeordnete Alessandro Urzì sowie die beiden Ex-Landtagsabgeordneten Andreas Pöder und Maurizio Vezzali damit rechnen, dass sie Fraktionsgelder zurückzahlen müssen.

Von: mk

Bezirk: Bozen