Pressekonferenz

Freiheitliche fordern Herkunftslandprinzip bei Sozialleistungen

Dienstag, 07. März 2017 | 13:50 Uhr

Bozen – In Österreich unternimmt die Regierungspartei ÖVP einen Vorstoß zur Kürzung der Familienbeihilfe für die im EU-Ausland lebenden Kinder. Darauf wiesen die Freiheitlichen am heutigen Dienstag bei einer Pressekonferenz hin. „Familienministerin Karmasin und Außenminister Kurz kündigten ein entsprechendes nationales Gesetz an. Notfalls solle dieses Gesetz auch im Alleingang ohne Segen der EU beschlossen werden. Da sich die Europäische Union bisher nicht sehr kooperativ beim Abfluss der Familienbeihilfe ins Ausland gezeigt hat, wagt Österreich nun einen Alleingang. Ein Alleingang Österreichs sei rechtlich möglich und nicht europarechtswidrig. Außenminister Kurz gibt sich überzeugt, dass sich andere europäische Staaten ein Beispiel an Österreich nehmen werden. Die Situation in Österreich ist dramatisch. Der Leistungsexport der Familienbeihilfe aus Österreich beträgt allein für das Jahr 2015 250 Millionen Euro. Das Sozialsystem kann einen derartigen Abfluss von Geldmitteln ins Ausland nicht verkraften. Es gilt zu bedenken, dass 150 Euro an Familienbeihilfe aus Österreich in einem osteuropäischen Land bereits die Hälfte eines durchschnittlichen Monatseinkommens ausmacht“, erklären die Freiheitlichen.

Die Migration nach Südtirol habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und laut einer ASTAT-Studie solle der Anteil der Einwanderer in Südtirol im Jahr 2030 bei rund 19 Prozent liegen. Grundsätzlich habe Einwanderung laut den Freiheitlichen weitreichende Konsequenzen, die insbesondere auch Arbeitsmarkt und Sozialstaat betreffen. Tendenziell nehme durch Einwanderung der Lohndruck zu, es komme zu einer Flexibilisierung der Arbeitsmarktbedingungen und durch den intensivierten Wettbewerb könnten erhöhte Arbeitslosenquote bei heimischen Arbeitskräften verursacht werden.

„Weitreichend sind auch die Konsequenzen auf den Sozialstaat. Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland haben ergeben, dass ein fiskalpolitischer Vorteil der Einwanderung erst dann gegeben ist, wenn Einwanderer mindestens 25 Jahre kontinuierlich im Land leben und einer Arbeit nachgehen. Einwanderung ist prinzipiell dann vorteilhaft, wenn die Einwanderer in den Arbeitsmarkt integriert werden. Für viele Einwanderer ist allerdings nicht so sehr der Arbeitsmarkt der entscheidende Anreiz, sondern die Sozialleistungen, die viel höher sind, als im Herkunftsland. Eine derartige Einwanderung, die insbesondere durch Sozialleistungen angeregt wird, ist auf jeden Fall problematisch“, so die Freiheitlichen.

In ganz Europa würden verschiedene Maßnahmen diskutiert, die die Einwanderung in das Sozialsystem einschränken sollen. „Mit Blick auf Südtirol wird bereits heute klar, dass der Anteil der Einwanderer an den Sozialleistungen höher ist, als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Beachtet man die Altersstruktur der Einwanderer, wo der Altersdurchschnitt deutlich geringer ist als bei Einheimischen, verschlimmert sich die Situation auf absehbare Zeit auf Kosten der Einheimischen durch höhere Sozialzuwendungen an Einwanderer in Bereichen, die altersabhängig sind (z.B. Pflegegeld). Dem Sozialsystem droht der Kollaps. Hinzu kommt die verschlimmernde Tatsache, dass ein Teil der Sozialleistungen an Einwanderer bekanntermaßen im Ausland verschwindet“, erklären die Freiheitlichen.

Von verschiedener Seite werde immer wieder das Herkunftslandprinzip herangezogen, um die Migration in das Sozialsystem einzuschränken, womit der Anreiz für Einwanderer, von Sozialleistungen zu leben, minimiert werden würde. Das Herkunftslandprinzip könne laut den Freiheitlichen in zwei verschiedenen Formen realisiert werden: Entweder gewährt das Herkunftsland die Sozialleistungen. Oder das Aufenthaltsland gewährt die Leistungen, die sich allerdings am Niveau des Herkunftslandes orientieren (z. B. Mindestsicherung oder Familienbeihilfen). „Das Herkunftslandprinzip schränkt Sozialtourismus und die Einwanderung in das Sozialsystem effektiv ein und trägt einer Situation Rechnung, wo derzeit Sozialbeiträge vielfach in den Herkunftsländern verschwinden“, so die Freiheitlichen.

Das Herkunftslandprinzip garantiere den Einwanderern in den vorgesehenen Fällen Sozial- und Familienleistungen, die sich an der Höhe des Landes messen, deren Staatsbürger sie sind, und stelle somit ein effektives und gerechtes Mittel dar, um Sozialtourismus und Arbeitsmigration einzuschränken.

Die Freiheitlichen betonen zudem, dass die EU Großbritannien im Zuge des BREXIT-Referendums einen Handlungsspielraum u. a. bei der Vergabe von Familienleistungen an EU-Bürger gewährt hat.

Mit einem Beschlussantrag fordern die Freiheitlichen die Landesregierung auf, das Herkunftslandprinzip bei Sozial- und Familienleistungen anzuwenden, um sicherzustellen, dass Einwanderer im Gast- bzw. Aufenthaltsland Leistungen erhalten, die nicht über dem Niveau liegen, das ihnen im Herkunftsland, deren Staatsbürger sie sind, zustehen würde.

Außerdem wird verlangt, mit der italienischen Regierung Verhandlungen aufzunehmen, um das Herkunftslandprinzip bei allen Sozial- und Familienleistungen durchzusetzen. Zusätzlich sollen laut Beschlussantrag, Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Sozial- und Familienleistungen im Herkunftsland der Einwanderer verschwinden. Dies werde sichergestellt, indem verstärkt Sachleistungen angeboten werden (Gutscheinsystem).

Von: mk

Bezirk: Bozen