Von: mho
Bozen – Der Südtiroler Heimatbund (SHB) zeigt isch in einer Presseaussendung erfreut darüber, dass der Prozess gegen 46 venetianische Patrioten für alle Beteiligten mit einem vollen Freispruch beendet worden sei. Alle Angeklagten seien in Rovigo vom Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung freigesprochen worden. Damit sei von einem italienischen Gericht erneut bestätigt geworden, dass das Streben nach Freiheit in Italien keinen Strafbestand darstelle, so SHB-Obmann Roland Lang.
“Italien hat mit der Ratifizierung der Menschenrechtspakte von 1966 am 25.10.1977 als Gesetz Nr. 881 das Recht auf Selbstbestimmung anerkannt. Damit ist das Streben nach Selbstbestimmung keineswegs ein Kapitalverbrechen, sondern ein Menschenrecht ist. Dieses Menschenrecht wird immer lauter, und kann auf Dauer keiner Volksgruppe vorenthalten werden, die nichts mit dem fremdnationalen Staat, dem sie angehört, zu tun hat,” so der SHB abschließend.