Frist abgelaufen

Für Staatsrat hat sich Beschwerde gegen Wolfsabschuss erledigt

Samstag, 11. Oktober 2025 | 07:57 Uhr

Von: mk

Bozen/Rom – Die juristische Auseinandersetzung um den Abschuss von zwei Wölfen im Vinschgau ist vorerst beendet – zumindest in einer Instanz. Der Staatsrat hat die Eilbeschwerde mehrerer Tierschutzorganisationen gegen die Abschussverordnung des Südtiroler Landeshauptmanns Arno Kompatscher für nicht weiter bearbeitbar erklärt. Grund dafür ist: Die Umsetzungsfrist des ursprünglichen Dekrets ist am 29. September abgelaufen.

Anfang September hatte der Staatsrat die Abschussverordnung, die die Entnahme zweier Wölfe im Vinschgau vorsah, zunächst ausgesetzt.

Die Verordnung, die von Landeshauptmann Kompatscher erlassen wurde, zielte auf die Entnahme von zwei Wölfen ab, die mutmaßlich Weidetiere gerissen hatten. Einer der beiden Wölfe wurde bereits am 12. August getötet.

Die Tierschutzverbände sehen in dem Ausgang einen Teilerfolg, wie die Nachrichtenagentur Ansa schreibt: Zwar hätten ihre Bemühungen nicht ausgereicht, den ersten Wolf zu retten. Doch sei “evident, dass ohne ihre rechtzeitige Klage der zweite vom Land Südtirol zum Tode verurteilte Wolf nicht hätte gerettet werden können.” Die Herden seien mittlerweile ohnehin von den Almen ins Tal zurückgekehrt.

Fokus nun auf das Verwaltungsgericht
Der juristische Kampf verlagert sich nun vor das Verwaltungsgericht in Bozen. Dort geht es im Hauptprozess um die Frage, ob der Abschuss des ersten Wolfs rechtswidrig war, oder nicht. Die Tierschutzorganisationen erklärten  sich in einer gemeinsamen Mitteilung zuversichtlich hinsichtlich des Verfahrensausgangs.

Die Tierschützer argumentieren, dass es zum Abschuss von Wölfen wirksame Alternativen gebe, um Risse von Weidetieren zu verhindern. Demnach dürfe auch nach einer möglichen Senkung des Schutzstatus von Wölfen auf europäischer Ebene kein Wolf angetastet werden. Landwirte und politische Vertreter sehen das vielfach anders.

Bezirk: Bozen, Vinschgau

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