Von: luk
Rom – In dieser Woche wurden in der zuständigen Gesetzgebungskommission gleich zwei Gesetzentwürfe der Kammerabgeordneten und SVP-Frauen-Vorsitzenden Renate Gebhard behandelt. Beide mit dem Ziel, einen konkreten Schritt zu mehr Absicherung von Frauen zu setzen. „Nach wie vor übernehmen bekanntlich Frauen den Großteil der Erziehungs- und Pflegearbeit. Das führt häufig zu Teilzeitarbeit oder Erwerbsunterbrechungen – und damit zu einer Lohnlücke, aus der im Alter eine Rentenlücke entsteht. So erhalten Frauen heute durchschnittlich nur etwa halb so viel Altersrente wie Männer. Mit diesen Gesetzentwürfen wollen wir dieser Ungerechtigkeit ein Stück weit entgegenwirken“, erklärt Gebhard.
„Das Problem ist nicht neu: Bereits 2009 machten die SVP-Frauen mit der breit angelegten Initiative „Danke Mami“ auf die Ungerechtigkeiten aufmerksam, die Frauen durch Erziehungs- und Pflegezeiten erfahren. Damals konnten im Rahmen einer landesweiten Unterschriftenaktion über 100.000 Unterschriften gesammelt werden, um die damalige Regierung in Rom auf den dringenden Handlungsbedarf hinzuweisen. Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2026 und von römischer Seite ist in diesem Bereich leider noch immer zu wenig passiert, um dieser Ungerechtigkeit wirksam entgegenzutreten“, betont die Vorsitzende der SVP-Frauen, Renate Gebhard.
Bei der Anerkennung von Erziehungszeiten wird nun in der aktuellen Legislaturperiode wieder Bewegung in die politische Debatte kommen. „In dieser Woche hat die zuständige Gesetzgebungskommission mit der Behandlung von zwei meiner Gesetzentwürfe begonnen“, erklärt Renate Gebhard. „Der erste Entwurf sieht vor, Erziehungszeiten bei der Dienstaltersrente künftig stärker zu berücksichtigen, indem das Renteneintrittsalter für erwerbstätige Mütter um ein Jahr pro Kind gesenkt wird. Dieselbe Regelung soll auch auf die sogenannte Altersrente (pensione di vecchiaia) angewandt werden. Damit würde ein wichtiger Schritt gesetzt, um der Erziehungsarbeit von Müttern endlich jene gesellschaftliche Anerkennung zu geben, die sie verdient“, so Gebhard.
Der zweite Entwurf zielt darauf ab, berufstätige Eltern im Krankheitsfall eines Kindes besser zu unterstützen. „Diese Situationen kennen viele Eltern: Ein Kind wacht am Morgen krank auf. Neben der Sorge um das Kind selbst stellt die Organisation der Betreuung berufstätige Eltern oft vor große Herausforderungen“, erklärt Renate Gebhard. „Hier setzt mein zweiter Gesetzentwurf an: Die Zahl der Tage, an denen Eltern zur Betreuung erkrankter Kinder von der Arbeit – bei vollem Gehalt und Beitragszahlungen – fernbleiben können, soll von derzeit zehn auf zwanzig Tage pro Jahr verdoppelt werden.“
Abschließend hält die Vorsitzende der SVP-Frauen fest: „Neben meinen Gesetzentwürfen gibt es in der Zwischenzeit eine Reihe weiterer ähnlicher parlamentarischer Initiativen, die in den kommenden Wochen ebenfalls behandelt werden. Die ersten Gespräche und Verhandlungen haben bereits gezeigt, dass über Parteigrenzen hinweg Einigkeit darüber besteht, dass in diesen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht. Ich freue mich daher auf die anstehenden Wochen und darüber, mit meinen Vorschlägen einen Beitrag zur parlamentarischen Debatte und zur Lösungsfindung leisten zu können.“




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