Von: luk
Bozen – Die SVP-Parlamentarierin und Vorsitzende der SVP-Frauen, Renate Gebhard, begrüßt die Einführung des Grundsatzes der „freien und aktuellen Zustimmung “ in das italienische Strafgesetzbuch. „Diese Reform des Sexualstrafrechts ist ein entscheidender Fortschritt zum besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Willensfreiheit von Frauen. Sie modernisiert das Strafrecht und bringt Italien in Einklang mit europäischen Standards“, erklärt Gebhard.
„Die Gesetzesänderung markiert einen grundlegenden kulturellen und rechtlichen Paradigmenwechsel“, erklärt Renate Gebhard. „Die Frage, ob eine Frau einem Geschlechtsakt zugestimmt hat oder nicht, wird künftig im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahren zur Klärung ob die Straftat der sexuellen Gewalt vorliegt oder nicht, stehen und eindeutiger und mit weniger Interpretationsspielräumen zu beurteilen sein. Die Einwilligung muss in Zukunft nämlich ausdrücklich, freiwillig und aktuell, sprich für die gesamte Dauer des Geschehens erteilt werden und gegeben sein. Bislang musste für ein „Nein“ nachgewiesen werden, dass das Opfer sich gewehrt hat. Mit der nun beschlossenen Reform wird dieses Prinzip umgekehrt: Ohne eine klare, ausdrückliche Zustimmung gilt die Handlung als nicht einvernehmlich und somit als sexuelle Gewalt.“ Dieses Verständnis entspreche nicht nur der Istanbuler Frauenrechts-Konvention, betont Gebhard, sondern auch der gefestigten Rechtsprechung des Höchtsgerichtes, die die Kriterien sexueller Gewalt immer präziser gefasst hat.
Gebhard wertet es auch als wichtiges Zeichen, dass die heutige Genehmigung des Gesetzes in der Abgeordnetenkammer parteienübergreifend und einstimmig erfolgt ist. Für das Inkrafttreten der Reform braucht es jetzt noch die Zustimmung des Senats.
„Mit dieser Gesetzesreform wird jede Frau ein Stück besser geschützt, ein klares Bekenntnis zu einer gerechteren, respektvolleren und sichereren Gesellschaft – für Frauen und für uns alle“, schließt Gebhard.




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