Family Act in erster Lesung verabschiedet

Gebhard: „Wichtiges gesellschaftspolitisches Zeichen für Familien“

Dienstag, 21. Juli 2020 | 18:18 Uhr

Bozen – Die italienische Abgeordnetenkammer hat am heutigen Dienstagnachmittag in erster Lesung den sogenannten Family Act verabschiedet. Zentraler Punkt des Ermächtigungsgesetzes ist die Einführung eines einheitlichen staatlichen Familiengeldes, das jede Familie für jedes Kind bis zum Erreichen der Volljährigkeit erhalten soll. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Familiengeld in reduzierter Form bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres ausbezahlt. Für Kinder mit Beeinträchtigung sind keine Altersbeschränkungen vorgesehen. Für die SVP-Fraktionssprecherin in der Abgeordnetenkammer Renate Gebhard „ein erster Schritt in die richtige Richtung, wobei man erst mit der Umsetzung bewerten wird können, wie effektiv und sinnvoll die einzelnen Maßnahmen dann tatsächlich sein werden.“

„Mit dem einheitlichen Familiengeld schafft die italienische Regierung eine langfristige Planbarkeit für die Familien, welche diese dringend notwendig haben“, kommentiert die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard die Genehmigung dieses Ermächtigungsgesetzes am heutigen Dienstagnachmittag durch die Abgeordnetenkammer.

„Ebenso sind wirksame Maßnahmen zur Förderung der weiblichen Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur verstärkten Einbeziehung der Väter in die Haus- und Familienarbeit geplant. Diese sind unabdingbar“, berichtet die Kammerabgeordnete mit Verweis auf den Jahresbericht des Arbeitsinspektorates. „Muttersein und Beruf sind demnach in Italien kaum vereinbar“, so Gebhard, „und dies wirkt sich nicht nur jetzt auf die finanzielle Situation und Unabhängigkeit der Frau aus, sondern auch auf die spätere Rente der Frauen, Stichwort weibliche Altersarmut.“

Gesellschaftliches Signal nach Coronakrise

Die SVP-Kammerabgeordnete wertet den Family Act als gesellschaftspolitisches Signal an die Familien, denen in der Coronakrise Übermenschliches abverlangt worden sei. „Der Gesetzesvorschlag verfolgt das Ziel, die Geburtenrate anzuheben, die Elternschaft zu unterstützen und die weibliche Erwerbstätigkeit zu fördern. „Es handelt sich um ein Ermächtigungsgesetz, das heißt: Das Gesetz gibt die Kriterien und die allgemeinen Richtlinien für die Regierung vor, die innerhalb von zwölf Monaten ab definitiver Genehmigung die entsprechenden Dekrete erlassen muss“, erklärt die Parlamentarierin.

Family Act ist mehr als einheitliches Familiengeld

Neben dem einheitlichen Familiengeld – die Höhe, die Zugangs- und Auszahlungsmodalitäten werden von der Regierung festgelegt – spricht der Family Act von einer Ausdehnung der verpflichtenden Elternzeit für Väter sowie von bezahlten Freistunden für Elternsprechtage und im Falle von Krankheit eines Kindes. Berufstätigen Eltern mit Kindern unter 14 Jahren soll ein Recht auf Smartworking zuerkannt werden. „Es handelt sich dabei im Grunde um einen Paradigmenwechsel, denn staatliche familienpolitische Maßnahmen werden erstmals strukturell und auf lange Sicht geplant“, bewertet Gebhard. Bisher war die Familienpolitik des Staates von verschiedenen, sich ständig ändernden Bonussen geprägt.

Mit Südtiroler Sozialleistungen vereinbar

„Dank der guten Zusammenarbeit mit Familienministerin Elena Bonetti ist es uns gelungen klarzustellen, dass das neue staatliche Familiengeld mit den familienpolitischen Sozialleistungen des Landes vereinbar sein wird“, freut sich Renate Gebhard. In Vergangenheit habe es bei verschiedenen Bonussen diesbezüglich immer wieder Interpretationsschwierigkeiten gegeben.

Das Ermächtigungsgesetz wurde am Dienstag von der Abgeordnetenkammer ohne Gegenstimme verabschiedet und muss nun noch vom Senat genehmigt werden. Danach hat die Regierung zwölf Monate Zeit, die familienpolitischen Maßnahmen im Sinne der vorgegeben Kriterien und Richtlinien zu definieren.

Von: mk

Bezirk: Bozen