Schwierigkeiten und Grenzen

Gefährlicher Bär in Südtirol: “Verwaltungsgericht hat das letzte Wort”

Dienstag, 09. Mai 2023 | 17:24 Uhr

Bozen – Bei der aktuellen Fragestunde im Südtiroler Landtag wurde heute auch das Bärenthema angesprochen. Dabei wurde auch der Ablauf durchgespielt, falls ein Bär in Südtirol zum Problembär wird.

“Die tödliche Bärenattacke im Trentino hat weit über die Landesgrenzen hinaus Aufsehen erregt. Da unlängst auch in Südtirol Bären in der Nähe von Wohnsiedlungen gesichtet wurden, geht die Angst um, dass der Lebens- und Freizeitraum der Bevölkerung in Gefahr ist”, erklärte Franz Locher (SVP). Auch die Tourismusverantwortlichen seien beunruhigt. Das Wiederansiedlungsprojekt Life Ursus, welches Ende der 90er Jahre mit dem Einverständnis des Landes Südtirol ins Leben gerufen wurde, müsse dringend überarbeitet werden. Dazu stellte der Abgeordnete in seiner Anfrage mit dem Titel „Bärenmanagement in Südtirol“ folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele Bären halten sich derzeit in Südtirol auf? Wer ist für das Bärenmanagement in Südtirol verantwortlich? Welche Maßnahmen sieht das Bärenmanagement in Südtirol vor? Welche Maßnahmen sieht der von Südtirol mitunterzeichnete interregionale Aktions- und Managementplan im Umgang mit Problembären vor? Ab wann gilt ein Bär als Problemtier? Welche Maßnahmen wird man in Südtirol künftig bei Schäden oder Übergriffen auf Menschen von Seiten der Bären ergreifen? Haben die Entscheidungsträger die gesetzliche Möglichkeit, auch ohne Gutachten der ISPRA den Abschuss eines Bären zu verfügen, sofern unmittelbare Gefahr für die Menschen besteht? Entsteht bei einem tödlichen Angriff von Seiten eines ausgewiesenen Problembären eine Haftungsfrage? Wenn ja, für wen?

Landesrat Arnold Schuler erklärte, dass man davon ausgehe, dass sich derzeit drei Jungbären in Südtirol aufhielten, die man so gut wie möglich versuche zu monitorieren. Verantwortlich für das Bärenmanagement sei die Landesabteilung Forstwirtschaft mit dem Landesamt für Jagd und Fischerei, Landeshauptmann, Regierungskommissariat und Bürgermeister würden falls nötig miteinbezogen. Vorgesehen seien vier Maßnahmen. Ab wann gelte ein Bär als Problembär: Es gebe rund 20 verschiedene Einstufungen, die den Hinweis brächten, wie ein Bär eingestuft werde. Ohne ISPRA sei es lediglich im Falle von Notwehr möglich, einen Bären abzuschießen – die Maßnahme müsse gerechtfertigt sein. Aufgrund der staatlichen Jagdgesetze seien Bären Eigentum des Staates.

Franz Locher (SVP) fragte nach, wie der Landesrat reagieren wolle, wenn ein Bär so wie im Trentino klar eine Gefahr sei. Dies sei eine Frage der Sicherheit.
Die Vorfälle im Trentino zeigten klar die Schwierigkeiten und die Grenzen auf, antwortete Landesrat Arnold Schuler. Das Verwaltungsgericht habe das letzte Wort.

Von: luk

Bezirk: Bozen