Von: mk
Bozen/Vahrn – Die von der Gemeinde Vahrn beantragten Abänderungen zum Bauleitplan und Landschaftsplan wurden von der Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung gutgeheißen. Die Gemeinde hatte die Vorschriften und Bedingungen der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung (KNLR) in ihrem Ratsbeschluss berücksichtigt. Aus diesem Grund hat die Landesregierung auf Einbringen der Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflegeamt Maria Hochgruber Kuenzer grünes Licht für die Abänderungen gegeben.
“In öffentliche Freiräume und Grünflächen zu investieren ist gerade in Zeiten wie diesen von großer Bedeutung”, unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer: “Mit der Umsetzung des Landesgesetzes Raum und Landschaft wird im Umgang mit dem öffentlichen Freiraum ein Paradigmenwechsel eingeleitet: Es wird auf der Basis des öffentlichen Grüns geplant. Mehr öffentliches Grün für Erholung und Bewegung, für Sport- und Freizeitaktivitäten bedeutet auch mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger. Zudem ist es eine Maßnahme gegen den Klimawandel.”
So wird die Zone für öffentliche Einrichtungen – Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen – in Schalders vergrößert, um beim bereits realisierten Vereinshaus Grundflächen dazuzubekommen. Wie von der Gemeinde beantragt, wird zudem bei der bestehenden Kneippanlage am Schalderer Bach, die sich zu einem beliebten Ausflugsziel entwickelt hat, die öffentliche Grünfläche entlang des Baches um knapp 8000 Quadratmeter erweitert.
Erreichbarkeit als wichtiges Kriterium
Ein nicht ideal gelegener Kinderspielplatz im Bereich der Sportzone Vahrn wird aus dem Plan gelöscht und an zentraler Stelle der Zone neu errichtet. “Die Gemeinde Vahrn folgt damit den in der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz Raum und Landschaft festgehaltenen neuen Kriterien für das Gemeindeentwicklungsprogramm, die der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Diensten ausgehend von Wohngebieten größeres Gewicht verleihen”, erklärt Andreas Schatzer, Bürgermeister von Vahrn und Präsident des Gemeindenverbands. Mit der Löschung des Spielplatzes kann die Neuabgrenzung der Zone für öffentliche Einrichtungen-Sportanlagen erfolgen. Die Abstände zur angrenzenden Autobahn sind eingehalten.
Von der Landesregierung genehmigt wurde zudem die Ausweisung einer Zone für öffentliche Einrichtungen ‐ Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen – für die Müllsammelstelle im Bereich des Felderhofes in Neustift. Es handelt es sich um eine Richtigstellung, da die Müllsammelstelle bereits realisiert ist.