Von: luk
Bozen – In ihrer Sitzung am Mittwoch hat die Regionalregierung den Gesetzentwurf zum “Aufschub des allgemeinen Wahltermins 2020 für die Wahl des Bürgermeisters und der Gemeinderäte” gutgeheißen. Der Gesetzentwurf war vom zuständigen Regionalassessor Claudio Cia eingebracht worden.
Ursprünglich waren die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in 113 Südtiroler und 258 Gemeinden des Trentino für 3. Mai festgelegt worden, die Stichwahl hätte am 17. Mai 2020 stattfinden sollen. Auch die Wahl der Stadtviertelräte in Bozen und in zwei Gemeinden des Trentino hätten an diesen Wahlterminen stattfinden sollen. Aufgrund des momentanen Ausnahmezustandes wurde jedoch bereits am 27. Jänner eine Verschiebung der Wahlen beschlossen.
Da der Notstand weiter andauert, wurde nun der 60-tägige Aufschub weiter ausgedehnt und die Neuwahl für den Zeitraum 1. September bis 15. Dezember 2020 festgelegt. Vorsichtshalber wurde bereits vorgesehen, den Wahltermin aufgrund “epidemiologischer Umstände wegen Covid-19” ein weiteres Mal um höchstens sechs Monate aufschieben zu können.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Mitglieder der Gemeinderäte bleiben in der Zwischenzeit regulär im Amt. Festgelegt wurde zudem, dass die neue Amtsperiode gekürzt wird und mit dem allgemeinen Wahltermin 2025 endet. Die bereits geleisteten Unterschriften der Erklärungen über die Vorlegung der Listen der Kandidaten für das Amt eines Gemeinderatsmitgliedes behalten ebenso wie die Erklärungen über die Annahme der Kandidatur ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für die jeweiligen Beglaubigungen.