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Gemeindewahlen und Verfassungsreferendum: So wird gewählt

Dienstag, 08. September 2020 | 15:58 Uhr

Bozen – Am 20. und 21. September 2020 finden in 113 Südtiroler Gemeinden die Gemeindewahlen statt. Eventuell notwendige Stichwahlen werden am 4. Oktober 2020 von 7.00 bis 21.00 Uhr abgehalten. Von diesem ordentlichen Wahlturnus nicht betroffen sind die Gemeinden Deutschnofen, Freienfeld und Sarntal. Gleichzeitig findet in allen Gemeinden auch das Verfassungsreferendum zur Verkleinerung der Parlamentes statt.

Die Vorlegung der Kandidaturen beim Gemeindesekretariat ist zwischen dem 8. und 11. August 2020 erfolgt.

Die Wahllokale sind am 20. September von 7.00 bis 23.00 Uhr und am 21. September von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

Die Modalitäten für die Stimmabgabe können – wie auch weitere nützliche Informationen – der offiziellen Internetseite der Region Trentino-Südtirol entnommen werden.

In den Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohner erhalten die Bürgerinnen und Bürger zwei Stimmzettel: einen für die Wahl des Bürgermeisters und einen für die Wahl des Gemeinderates. Mit dem ersten Stimmzettel wird einer der Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters gewählt. Dabei ist mit dem Kopierstift dessen Zunamen oder, falls erforderlich, dessen Zu- und Vornamen in die entsprechende Zeile einzutragen. Die Stimmabgabe für den Gemeinderat erfolgt auf dem zweiten Stimmzettel grundsätzlich durch das Ankreuzen eines Listenzeichens und weiters können bis zu vier Vorzugsstimmen gegeben werden. Dabei ist auch für diese Vorzugsstimmen mit dem Kopierstift der Zunamen oder, falls erforderlich, der Zu- und Vornamen in die entsprechenden Zeilen einzutragen.

In den fünf Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern (Bozen, Brixen, Bruneck, Leifers und Meran) erfolgt die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderats mit einem einzigen Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält den Zu- und Vornamen der Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters und die Listenzeichen der gegebenenfalls verbundenen Listen. Neben jedem Listenzeichen ist ein Feld für die Abgabe der bis zu vier Vorzugsstimmen für den Gemeinderat vorgesehen.

Weiters erhalten die Wähler einen Stimmzettel für das Verfassungsreferendum. Die diesbezügliche Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen von Ja oder Nein. Zur Abstimmung steht eine Verfassungsänderung, welche die Zahl der gewählten Mitglieder der Abgeordnetenkammer von 630 auf 400 und jene des Senats von 315 auf 200 verringert. Wird das Ja angekreuzt, befürwortet man die Änderung. Mit einem Nein wird diese hingegen abgelehnt.

Innenministerium

Die Auszählung der Stimmen für das Verfassungsreferendum erfolgt sofort im Anschluss an die Schließung der Wahllokale, also am 21. September ab 15.00 Uhr. Die Auszählung der Stimmen für die Gemeindewahlen erfolgt hingegen am 22. September ab 9.00 Uhr – mit anschließender Bekanntgabe der Ergebnisse.

Von: mk

Bezirk: Bozen