Von: mk
Bozen – Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung hat sich der SVP-Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza mit sämtlichen Stakeholder getroffen, um offene Fragen zu klären. Neben den Verbänden waren ebenso Vertreter der Tourismusorganisationen sowie für Kontrollen zuständige Stellen, anwesend.
„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, alle Stakeholder an einen Tisch zu bringen und alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Nun kann es endlich losgehen“, zeigt sich Vallazza überaus erfreut. „In weiterer Folge werden wir beobachten, wie sich die Umsetzung der Herkunftskennzeichnung entwickeln wird und welche Ergebnisse diese erzielt.“
Die Herkunftskennzeichnung der Lebensmittel soll sowohl Konsumenten als auch Produzenten zugutekommen. Konsumenten erhalten Orientierung und können somit eine bewusstere Wahl für regionale Produkte treffen. Auch regionale Produzenten profitieren von der stärkeren Sichtbarkeit ihrer Produkte.
Ziel des Gesetzes sei es, die Regionalität zu fördern und den Südtiroler Produzenten unter die Arme zu greifen. Daher soll bei der Kennzeichnung die Herkunft herunter gebrochen werden auf die Provinz Südtirol, den konkreten Ort, oder gar auf die kleinste Angabe wie bspw. auf den Namen des jeweiligen Hofes, der erzeugten Produkte.
„In erster Linie war es der Wunsch der Verbände und Organisationen, sich zusammenzusetzen und Klarheit zu schaffen, um ihren Mitgliedern eine fundierte Information übermitteln zu können. Inzwischen liegen alle Informationen am Tisch, sodass wir den Betreibern in der Gemeinschaftsverpflegung klar Auskunft erteilen können, welche Betriebe und welche Speisen betroffen sind“, sagt Vallazza.
Weiters konnte geklärt werden, welche Angaben enthalten sein müssen. Um den betroffenen Betrieben Auskunft zu erteilen, wurde vereinbart ein einheitliches, zwischen den Organisationen abgestimmtes Rundschreiben zu verfassen.
Letztlich wurde vereinbart, dass eigens eine Stelle auserkoren wird, die als Anlaufstelle bei Fragen fungieren soll und sich um weiterführende Maßnahmen kümmern wird.
Das Landesgesetz Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung tritt am morgigen 9. August 2023 in Kraft.