ANAC gibt Team K Recht

Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung: Viel Geld, wenig Transparenz

Donnerstag, 20. November 2025 | 11:50 Uhr

Von: mk

Bozen – Trotz gesetzlicher Verpflichtungen entziehen sich zu viele Beteiligungsgesellschaften weiterhin der Transparenzpflicht, indem sie keine Daten zu Verträgen, Vergütungen und Prämien veröffentlichen. Dies erklärt das Team K in einer Aussendung. Das Verhalten sei auch von der nationalen Antikorruptionsbehörde ANAC zum zweiten Mal kritisiert worden. Die Volksanwaltschaft verweise auf die Vorschriften und drohe Sanktionen an

Paul Köllensperger, Team K-Fraktionssprecher im Landtag, erklärt: „Es ist inakzeptabel, dass von öffentlichen Geldern finanzierte Gesellschaften sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten verstecken, um Transparenz und andere strenge Vorschriften für öffentliche Gesellschaften zu umgehen und sich der Kontrolle des Landes- und Regionalrats zu entziehen.“

SASA: Volksanwaltschaft greift bei Prämien ein

Der Fall SASA ist laut Team K beispielhaft: Die Volksanwaltschaft hat die Gesellschaft aufgefordert, den Zugang zu Unterlagen über Prämien für Fahrer zu gewährleisten und dabei auf die nationale und landesrechtliche Transparenzvorschriften (Gesetz 241/1990, GvD 33/2013, L.G. 17/1993) verwiesen. In seiner Antwort wies die Volksanwaltschaft die von der Gesellschaft vorgebrachten Einwände zurück und betonte, dass das Recht auf Zugang nicht verweigert werden dürfe und etwaige Einschränkungen (Datenschutz, technische Geheimnisse) durch Schwärzungen und nicht durch vollständige Ablehnungen zu handhaben seien. „Ein sehr starkes und klares Signal“, findet das Team K.

Infranet: Eingreifen der ANAC

Auf Initiative von Team K hat die nationale Antikorruptionsbehörde kürzlich klargestellt, dass die Infranet SpA denselben Transparenzpflichten wie öffentliche Verwaltungen unterliegt. Dazu gehört die Veröffentlichung von Daten über Organisation, öffentliche Verträge und Personalauswahl. Die ANAC kritisierte die Praxis vieler Gesellschaften, die sich aufgrund ihres Wettbewerbsumfelds von den Verpflichtungen des GvD 33/2013 ausgenommen sehen würden – eine Position, die die Behörde als unbegründet bezeichnete und dabei auch auf mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung hinwies. „Gut so!“, erklärt das Team K.

A22: Vergütungen der Führungskräfte

Es ist nicht das erste Mal, dass das Thema Transparenz bei Beteiligungsgesellschaften im Fokus steht. Der Fall A22, bereits öffentlich von Team K angesprochen, habe gezeigt, wie schwierig es sei, Informationen über die Vergütungen der Führungskräfte, die Verfahren bei Ausschreibungen und die Einstellung von Personal zu erhalten. „Die Gesellschaft versucht, ihre öffentliche Natur zu leugnen, was dazu führt, dass Informationsanfragen auf Widerstände und restriktive Auslegungen stoßen, die zudem von der Landesregierung unterstützt werden und die Kontrollbefugnisse des Rates über die Gesellschaft einschränken. Auch in diesem Fall haben wir uns an die ANAC gewandt, und auch diesmal hat sie uns Recht gegeben: Präsident und Verwaltungsrat sind gesetzlich verpflichtet, auf der Website der Gesellschaft Informationen über Vergütungen jeglicher Art und Reisekosten, weitere Aufträge und entsprechende Vergütungen sowie Einkommens- und Vermögenserklärungen zu veröffentlichen“, so das Team K.

Bezirk: Bozen

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