Plenarsitzung im Landtag

Gesetz gegen Verschwendung von Lebensmitteln einstimmig verabschiedet

Freitag, 09. März 2018 | 11:25 Uhr

Bozen – Der Landtag hat heute die Arbeiten zum Landesgesetzentwurf Nr. 154/18: „Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten“  (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin Stocker) wieder aufgenommen.

LR Martha Stocker bedankte sich für die Debatte und für die Mitarbeit im Gesetzgebungsausschuss, wo auch Ideen eingeflossen seien, die über den Gesetzentwurf hinaus gehen. Man werde versuchen, über geeignete Maßnahmen das Bewusstsein über die Verschwendung mehr zu verbreiten bzw. wenigstens zum Teil jenes Bewusstsein zurückzugewinnen, das es bei der Verwendung von Lebensmitteln einmal gegeben habe. Vieles davon sei leider verloren gegangen, auch weil es heute entsprechend verpackt werde. Sie dankte auch allen, die sich bereits bisher um die Sammlung und Weitergabe von Lebensmitteln gekümmert hätten. Das Gesetz werde zum Teil auch Gewissensberuhigung sein, aber man werde versuchen, über einen Begehrensantrag eine Verbesserung auf staatlicher Ebene zu erreichen, vor allem zu den Medikamentenpackungen. Das Gesetz werde auch dazu beitragen, dass die Sammlung ausgeweitet wird. Es gebe bereits einen Dachverband in diesem Bereich, und die im Gesetz vorgesehenen Gremien könnten eine Koordinierung noch weiter verbessern. Stocker richtete schließlich noch, stellvertretend für andere Lebensmittel, einen Aufruf zum Kauf von krummen Karotten, die vielfach wegen ihrer Form weggeworfen würden.

Mit einer Tagesordnung forderte Walter Blaas (Freiheitliche) die Aufnahme eines Vertreters der Kommunalen Recyclinghöfe in den Fachbeirat, der Untersuchungen zum Bestand der Überschüsse und zu den Methoden der Wiederverwendung durchführt sowie Programme zur Reduzierung der Verschwendung ausarbeitet. LR Martha Stocker nahm die Tagesordnung im Namen der Landesregierung an.

Die 10 Artikel des Gesetzentwurfs wurden weitgehend ohne Debatte genehmigt. Walter Blaas beantragte die Streichung des Absatzes 3-bis im Art. 3, der eine Verwendung überschüssiger Lebensmittel für die Tierfütterung vorsieht. Der Absatz wurde dennoch genehmigt. Andreas Pöder fragte, was die Landesregierung unter verantwortungsvollem Konsumverhalten verstehe, das laut Art. 6 gefördert werden soll. Damit greife man wohl zu sehr in private Entscheidungen ein. Man lasse sich nicht gern von der Landesregierung vorschreiben, was man einkaufen solle.

Brigitte Foppa befürwortete diesen Absatz hingegen ganz besonders. Sven Knoll hielt eine Informationskampagne in diesem Sinne ebenfalls für sinnvoll, bereits in den Schulen sollte das ein Thema sein. Walter Blaas sprach sich auch für solche Informationsmaßnahmen aus. Dieter Steger wies darauf hin, dass es hier nicht um Zwangsmaßnahmen gehe, sondern um Aufklärung. Man sollte darauf achten, was man einkaufe, erklärte LR Stocker, das sei der Sinn der genannten Informationskampagnen. Gleichzeitig sollte der Wert von Lebensmitteln vermittelt werden und dass sie zum Verzehr und nicht zur Verschwendung da seien.

Zu Art. 7, der einen Koordinierungstisch vorsieht, forderte Andreas Pöder auch die Berücksichtigung der Konsumentenschutzvereine. LR Martha Stocker nahm die Anregung auf, plädierte aber dafür, die Konsumentenschützer im Fachbeirat unterzubringen.

Zu Art. 8-bis, der Beiträge an schenkende Organisationen vorsieht, fragte Andreas Pöder, was darunter zu verstehen sei und wer dazu zu zählen sei. Auch Sven Knoll mahnte, hier sehr genau zu sein, denn gemeinnützige Einrichtungen würden bereits gefördert. Es sei der Rat der Gemeinden, der diese Bestimmung gefordert habe, antwortete LR Martha Stocker. Die Verteilung werde ausschließlich von Ehrenamtlichen vorgenommen. Für die Verteilung brauche es eine Struktur und Logistik. Das Land habe für die Verteilung bisher 75.000 Euro ausgegeben, diese Summe werde sich erhöhen. Bisher seien 600.000 Kilo Lebensmittel im Wert von 2 Mio. Euro verteilt worden, der Beitrag stehe durchaus in einem angemessenen Verhältnis dazu. Zu Art. 9 (Finanzierung) wurde eine von LH Kompatscher vorgeschlagene Änderung angenommen, welche die Mehrausgaben gemäß Art. 8-bis berücksichtigt. Davon abgesehen bringe das Gesetz keine Mehrausgaben, erklärte LR Stocker.

Walter Blaas (Freiheitliche) sah in dem Gesetz eine Grundlage, auf der man weiterarbeiten könne. Er bedankte sich für die Annahme seines Antrags zur Berücksichtigung der Erfahrung der Recyclinghöfe. Kritisch sah er weiterhin die Verwendung überschüssiger Lebensmittel für die Tierfütterung. Er kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Er teile das Grundanliegen, aber einige Bestimmungen ließen ihn die Stirn runzeln, erklärte Andreas Pöder (BürgerUnion). Man werde das Gesetz an seiner Anwendung messen müssen. Der Fachbeirat sei vielleicht zu groß geraten, und man müsse aufpassen, dass die Beiträge nicht zur Geschäftemacherei missbraucht werden. Er stimme aber dem Entwurf insgesamt zu.

Auch Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) kündigte Zustimmung an. Etwas Bedenken habe er bei der Weitergabe von Medikamenten. Manche Medikamente bräuchten eine spezielle Lagerung, mache enthielten Rauschmittel – da sei aufzupassen. Ebenso sollte man darauf achten, dass das Gesetz nicht neue Bürokratie schaffe.

Dass es hier um eine gute Sache gehe, habe die breite Zustimmung bewiesen, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Es würden Initiativen aufgegriffen, die von unten gewachsen seien. Sie würden aufgewertet, ohne dass sie verbürokratisiert würden. Die Wiederverwendung sei auch eine Maßnahme gegen die Teuerung.

Oswald Schiefer (SVP) sah in diesem Gesetz einen guten Wurf. Viele hätten dazu beigetragen, den Gesetzentwurf zu verbessern. Er erinnerte an eine Initiative in Auer, die Schwierigkeiten, einen Platz für die Verteilung der Lebensmittel zu finden. Es habe die Befürchtung gegeben, da würden nur unerwünschte Personen kommen. Die Befürchtung habe sich als haltlos erwiesen. Er hoffe, dass sich mehr Ausgabestellen in den Gemeinden finden würden.

Sigmar Stocker (Freiheitliche) antwortete Brigitte Foppa, dass es im Landtag immer um die Sache gehe, es seien nur die Gewichtungen verschieden. Er beschwerte sich auch darüber, dass die Landesregierung vor Monaten keine richtige Auskunft über die Zahl der in diesem Bereich tätigen Organisationen gegeben habe.

LR Martha Stocker dankte den Vielen, die in den Vereinen für die Verteilung von Lebensmitteln tätig sind. Über die Zahl der Organisationen habe es Unklarheit gegeben, weil z.B. unter dem Begriff “Südtiroler Tafel” mehrere Organisationen tätig seien. Sie zeigte sich schließlich erfreut über die breite Zustimmung zum Gesetz.

Der Gesetzentwurf  wurde mit 29 Ja einstimmig genehmigt.

Von: mk

Bezirk: Bozen