Von: mk
Bozen – Heute Vormittag wurde im Landtag die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 53/20: Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen (vorgelegt vom Landtagspräsidium) aufgenommen. Im Folgenden die Artikel, zu denen debattiert wurde.
Art. 1 definiert Zielsetzung und Anwendungsbereich des Gesetzes. Das Team K beantragte eine separate Antidiskriminierungsstelle statt deren Ansiedlung bei der Volksanwaltschaft. Der Antrag wurde mit 12 Ja, 16 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt. Der Artikel wurde mit 22 Ja und neun Enthaltungen genehmigt.
Art. 3 regelt das Verfahren zur Wahl und zur Ernennung. Die Grünen begrüßten es, dass die Wahl der Gleichstellungsrätin durch den Landtag statt durch die Landesregierung erfolgen soll; dies sollte aber weiterhin aufgrund eines Dreiervorschlags aus dem Beirat für Chancengleichheit erfolgen – der Landtag werde noch lange überwiegend männlich besetzt sein. Wenn der Beirat sich für einen Mann ausspreche, sei das in Ordnung, nicht aber wenn es die Männer tun. Wichtig sei, dass die Rechte der Betroffenen gut vertreten würden, meinte die SVP. Man dürfe dem Landtag nicht von vornherein unterstellen, dass er schlechte Entscheidungen treffe oder die Frauenrechte missachte, meinte die Süd-Tiroler Freiheit. Es sei noch nie passiert, dass im Landtag jemand wegen seines Geschlechts nicht gewählt worden sei. Es gehe hier um das Mitspracherecht des Beirats, betonte das Team K, nicht darum, den Landtag schlecht zu machen. Wenn Entscheidungen gegen Frauen fallen, dann werde das natürlich nicht offen begründet, das werde subtiler gehandhabt. Bei sprachgruppenspezifischen Nominierungen werde auch das Vorschlagsrecht der Sprachgruppe respektiert, argumentierten die Grünen. Es gehe um einen Dreiervorschlag, der Landtag treffe dann die Entscheidung. Das Amt der Gleichstellungsrätin betreffe nicht nur Frauenrechte, sondern Diskriminierungen am Arbeitsplatz u.a., wandte die Süd-Tiroler Freiheit ein. Der Landtag sollte frei und ohne Vorauswahl entscheiden. Es wäre nicht demokratisch, wenn jene ausgeschlossen wären, die nicht in der Gunst des Beirats seien, erklärte der Landtagspräsident. Auch bei der der Kinder- und Jugendanwältin gebe es kein Vorschlagsrecht des Jugendrings.
Der Änderungsantrag wurde mit zehn Ja, 17 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt. Die Grünen bedauerten die Entscheidung. Bei Frauenrechten trete man immer auf der Stelle. Es habe mehrere Treffen mit den Ombudsstellen gegeben, erinnerte die SVP, und alle hätten den Nominierungsmodus gutgeheißen. Das Team K wies darauf hin, dass man dennoch nicht alle gleichbehandle: Bei der Antidiskriminierungsstelle treffe das Präsidium die Auswahl.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 5 nennt Unvereinbarkeitsgründe. Das Team K wollte einfügen, dass auch ehrenamtliche Tätigkeiten während der Amtszeit der Genehmigung des Landtagspräsidenten bedürfen. Der Landtagspräsident hielt das für nicht erforderlich; es handle sich um ehrenamtliche, also nicht bezahlte Tätigkeit. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 24 Ja und acht Enthaltungen genehmigt.
Art. 8 betrifft die Mandatsbeschränkung. Das Team K forderte, dass die Begrenzung auf drei Mandate für alle Ombudsstellen gelten soll, d.h., dass nach 15 Jahren auch nicht der Wechsel zu einer anderen Ombudsstelle möglich ist. Die SVP sprach sich gegen diese Einschränkung aus, die einem Möglichkeiten verbaue und viele abschrecken würde. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 20 Ja und zwölf Enthaltungen genehmigt.
Art. 10 betrifft die Besoldung. Das Team K kritisierte die unterschiedliche Behandlung. Der Artikel wurde mit 19 Ja und zwölf Enthaltungen genehmigt.
Art. 15 betrifft Aufgaben und Funktionen. Die Grünen beantragten, das Aufgabenspektrum der Volksanwaltschaft um den Umweltschutz, die präventive Menschenrechtskontrolle und die Anwaltschaft für Personen unter Freiheitsentzug (ausgenommen Haftanstalten) zu erweitern. Die Umweltkompetenz gebe es z.B. in Tirol und im Trentino. Bei der Menschenrechtskontrolle gehe darum, Einrichtungen wie z.B. Pflegeheime unangekündigt zu besuchen und zu prüfen, ob diese Rechte eingehalten werden, z.B. ob sie sediert würden, um das Personal zu entlasten. Die Süd-Tiroler Freiheit wies darauf hin, dass es im Bundesland Tirol eine eigene Umweltanwaltschaft gebe, die auch ein Mitspracherecht habe; das wäre die noch bessere Lösung. Die Südtiroler Volksanwaltschaft habe nicht die rechtlichen Mittel wie ähnliche Stellen in Europa. Die Freiheitlichen stimmten den drei Anträgen der Grünen zu. Die derzeitige Volksanwältin kümmere sich sehr wohl um solche Angelegenheiten, wenngleich sie nicht sicher in ihren Aufgabenbereich fielen. Die Süd-Tiroler Freiheit wies darauf hin, dass die Volksanwältin bereit wäre, diese Bereiche zu übernehmen. Es würde dem Auftrag der Volksanwaltschaft als Vertretung der Bürger gegenüber der Verwaltung widersprechen, wenn sie auch zur Umweltanwaltschaft werde, entgegnete der Landtagspräsident. Wenn es in Umweltfragen um Beschwerden gegen die Verwaltung gehe, sei die Volksanwaltschaft bereits jetzt zuständig. Die Änderungsanträge der Grünen wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 20 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.
Art. 20 regelt die Antidiskriminierungsstelle. Die SVP schlug als Begriff “aufgrund von Homo-, Bi- und Transphobie” vor, anstelle von “aufgrund von sexueller Identität und Orientierung”, die in Absprache mit Centaurus und anderen Organisationen. L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia wollte beim ursprünglichen Begriff bleiben; “sexuelle Orientierung” sei umfassender. Sei es etwa Diskriminierung, wenn jemand gegen Leihmütter im Auftrag gleichgeschlechtlicher Paare sei? Der ursprüngliche Text sei bereits ideologisch eingefärbt, der Änderungsantrag würde ihn verschlimmern. Man laufe Gefahr, jede Kritik zur Diskriminierung zu erklären. Die Freiheitlichen sprachen sich ebenfalls gegen den Antrag aus, denn auch Heterosexuelle würden diskriminiert, etwa unverheiratete Langzeitpaare oder der ältere Herr mit der jungen Partnerin. Die Süd-Tiroler Freiheit hatte rechtliche Bedenken: Mit der neuen Formulierung werde vom Opfer zum Täter gewechselt. Dies könne das Gesetz abschwächen. Das Team K stimmte dem zu: Man werde wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert, nicht wegen der Phobie dagegen. Der Streit um Wörter habe einen tieferen Sinn, mutmaßten die Grünen. Homophobie sei keine Phobie im medizinischen Sinne, sondern eine Hasshaltung. Die Lega Salvini Alto Adige Südtirol sprach sich gegen die Änderung aus, der Begriff “sexuelle Orientierung” umfasse alle Möglichkeiten. Die SVP erklärte, dass sich Centaurus an sie gewandt habe, weil sich viele ihrer Mitglieder mit der alten Formulierung nicht betroffen fühlten. Auch der Landesbeirat für Chancengleichheit sei für die neue Formulierung, die ebenfalls umfassend sei. Der Änderungsantrag wurde mit 17 Ja, zehn Nein und drei Enthaltungen genehmigt.
L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia kritisierte die ideologische Ausrichtung des Artikels. Hier würden die Gedankengänge von gewissen, linken Organisationen übernommen, zu Lasten des traditionellen Bildes von Familie. Dieselben, die “Elternteil 1 und 2” in den Dokumenten wollten anstatt “Vater und Mutter”. Organisationen mit anderem Weltbild habe man im Ausschuss nicht anhören wollen. Ab morgen dürfe jeder an den Pranger gestellt werden, der damit nicht einverstanden sei. Echte Diskriminierung sei ein Fall für das Gericht, nicht für eine solche Stelle. Mit dieser Stelle sollten Menschen vor echter Diskriminierung geschützt werden, und die gebe es, meinte die Süd-Tiroler Freiheit. Allerdings sollte auch die Verweigerung des Rechts auf Muttersprache als Diskriminierung gewertet werden. Die Freiheitlichen betonten, dass es auch Diskriminierung Heterosexueller gebe, z.B. wegen des “falschen” Partners. Problematisch sei die Festlegung auf Fälle, die als diskriminierend empfunden würden. Da würden Blicke auf gewagtes Outfit bereits zum Vergehen. Ein Gesetz sollte schon genauer sein. Die Landesregierung warnte vor ideologischen Interpretationen des Gesetzes. Mit diesem wolle man den Ombudsstellen die Mittel für ihre Tätigkeit geben. Bei den Begrifflichkeiten gebe es eine Entwicklung, der Rechnung zu tragen sei, das Ziel bleibe, Menschen vor Diskriminierung zu schützen. Es sei auch eine Diskriminierung, wenn das Recht auf Muttersprache verweigert werde, aber diese müsse auf einer anderen Ebene angegangen werden, mit Gesetz oder Durchführungsbestimmung. Für die sprachliche Diskriminierung sei übrigens ein eigenes Amt geschaffen worden, das Fehlverhalten nachgehe, aber auch Verbesserungsvorschläge mache. Das Gesetz sei eine wichtige Entscheidung, Südtirol gerechter zu machen; wenn man in ein paar Jahren Nachholbedarf sehe, werde man nachbessern. Durch den SVP-Antrag habe das Gesetz sich vom ursprünglichen Sinn entfernt, erklärte die Lega Salvini Alto Adige Südtirol und kündigte Enthaltung an. Der Artikel wurde mit 19 Ja, einem Nein und elf Enthaltungen genehmigt.
Art. 21 betrifft den Verantwortlichen bzw. die Verantwortliche für die Antidiskriminierungsstelle. Diese Person sollte durch Wettbewerb ermittelt werden, forderten die Grünen, und nicht durch den Landtagspräsidenten aus den Reihen der Landtagsmitarbeiter und auf Vorschlag der Volksanwaltschaft ernannt. Außerdem sollte eine bestimmte berufliche Vorbildung nötig sein. Auch das Team K forderte einen Wettbewerb mit Voraussetzungen. Die Person könne auch von außen kommen, präzisierte der Landtagspräsident. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 17 Ja, einem Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 38 enthält die Aufhebung alter Bestimmungen. Die Grünen beantragten hier die die Beibehaltung der Einbeziehung des Beirats für Chancengleichheit bei der Ernennung der Gleichstellungsrätin. Der Artikel wurde unverändert genehmigt.
Die anderen Artikel wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Bei diesem Gesetz müsse man sich entscheiden, auf welche Seite man sich stelle, erklärte L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia und kündigte ein Nein an. Die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle sei eine solche Stellungswahl. Wer gegen Leihmütter für gleichgeschlechtliche Paare sei, könne ab morgen an den Pranger gestellt werden. Man habe bei dieser Bestimmung nur auf bestimmte Organisationen gehört.
Die Grünen kündigten Zustimmung an. Das Gesetz sei ein Schritt nach vorne, wenn es die längst beschlossene Antidiskriminierungsstelle einrichte, aber auch ein Schritt nach hinten bei der Wahl der Gleichstellungsrätin.
Alto Adige Autonomia vertraute den Einbringern des Gesetzes und kündigte Zustimmung an. Der Änderungsantrag der SVP zur Formulierung bei den Diskriminierungen sei aufgrund von vertiefenden Gesprächen zustande gekommen. Hier sei keine Ideologie zu erkennen.
Das Team K zeigte sich erfreut über die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle. Leider sei sie nicht eigenständig, sondern der Volksanwaltschaft unterstellt. Aus diesem Grund werde man sich der Stimme enthalten.
Der Landtagspräsident bedankte sich im Namen der Einbringer bei den Mitarbeitern für die Hilfe bei der Erstellung des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja, einem Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Die Sitzung wurde um 12.56 Uhr geschlossen. Der Landtag tritt im Oktober wieder zusammen.