Wahltermin zwischen 1. September und 15. Dezember

Gesetz zu Gemeindewahlen im Herbst verabschiedet

Mittwoch, 17. Juni 2020 | 17:15 Uhr

Bozen/Trient – Am Nachmittag hat der Regionalrat die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 23 „Dringende Bestimmungen betreffend den Aufschub des allgemeinen Wahltermins 2020 für die Wahl des Bürgermeisters und der Gemeinderäte“ aufgenommen. Der Entwurf war von der Regionalregierung eingebracht worden.

Art. 1 legt das Zeitfenster für die Gemeindewahlen zwischen 1. September und 15. Dezember fest und enthält auch Bestimmungen zur Amtsdauer, zu den Unterschriftensammlungen und zu einem weiteren, eventuell nötigen Aufschub.

Alex Marini betonte, dass man gerade in Zeiten eines Lockdowns die politischen Rechte der Bürger gewährleisten müsse. Er forderte auch die Streichung der Bestimmung (Abs. 7), die einen weiteren Aufschub von sechs Monaten ermöglicht. Für den Streichungsantrag Marinis plädierte auch Sarah Ferrari (PD). Der Streichungsantrag wurde mit acht Ja, 35 Nein und sieben Enthaltungen abgelehnt. Damit verfielen auch weitere ähnliche Anträge.

Alessandro Urzì forderte den Beginn der Zeitspanne am 15. Oktober. Alessandro Savoi verteidigte die im Entwurf vorgeschlagene Zeitspanne. Der Antrag wurde mit 41 Nein, drei Ja und acht Enthaltungen abgelehnt. Alex Marini zog seine Anträge ähnlichen Inhalts zurück.

Zum Antrag Dello Sbarbas, mit dem bereits im Gemeinderat vertretene Listen von der Unterschriftensammlung befreit werden sollen, legte Alessandro Urzì einen Zusatzantrag vor, wonach es nicht die Listeneinreichung durch den Fraktionsvorsitzenden braucht. Der Antrag wurde abgelehnt.

Brigitte Foppa plädierte im Sinne des Antrags von Dello Sbarba dafür, dass die traditionellen Bürgerlisten den Parteien gleichgestellt und von der Unterschriftensammlung befreit werden. Luca Guglielmi sprach sich gegen den Antrag aus, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Gerhard Lanz beantragte eine Verlängerung der Frist für die Unterschriftensammlung. Der Antrag wurde angenommen. Der Artikel wurde mit 36 Ja, einem Nein und zwölf Enthaltungen genehmigt.

Art. 1-bis ermöglicht die Zusammenlegung der Gemeindewahlen mit anderen Wahlen und Referenden.

Dazu hat Alex Marini eine Reihe von Änderungsanträgen zu Unterschriftensammlungen, Beglaubigungen, Briefwahl u.a. vorgelegt, die aber mehrheitlich abgelehnt wurden. Lucia Coppola wollte auch die Vereinbarkeit mit Landesreferenden einführen. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Zum Artikel wurde auch ein fraktionsübergreifender Antrag (Erstunterzeichner Dello Sbarba) auf einen Zusatzartikel Art. 1-ter vorgelegt, mit dem die Zahl der nötigen Unterschriften für die Listen auf ein Drittel reduziert werden soll.

Lucia Coppola forderte eine Vergrößerung des Listenzeichens auf drei Zentimeter, was von der Mehrheit aber abgelehnt wurde. Abgelehnt wurden auch Anträge von Marini zur digitalen Abgabe der Unterschrift, zur digitalen Verfügbarkeit der Wahlplakate, zur Briefwahl u.a. Während Alessandro Savoi diese als Ideologie abtat, bezeichnete sie Giorgio Tonini als durchaus seriös, aber man habe sich unter den Fraktionssprechern auf eine andere Vorgangsweise geeinigt. Alessandro Urzì bezeichnete die Debatte als nutzlos, da es heute um anderes gehe; die Briefwahl sei überdies nicht sicher. Der Zusatzartikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 2 betrifft das Inkrafttreten und wurde ohne Debatte genehmigt.

Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) zeigte sich in seiner Erklärung zur Stimmabgabe erfreut über den breiten Konsens. Nun sei die Regionalregierung am Ball, um eine breite Beteiligung der Bürger zu ermöglichen. Der Wahlkampf sollte nicht im August beginnen, wenn die Wähler auf Urlaub seien.

Die Wahlentscheidung werde in den letzten zwei Wochen getroffen, das wisse jeder Wahlkämpfer, erklärte Gert Lanz (SVP), der sich für die breite Zusammenarbeit dankte. Die durchaus sinnvollen Anträge Marinis hätten heute leider nicht untergebracht werden können. Ebenso sei es nicht möglich gewesen, die Listen von der Unterschriftenpflicht zu befreien; man werde das Thema aber wieder aufnehmen. Der Gesetzentwurf Nr. 23 wurde mit 40 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.

Anschließend wurde noch die Rechnungslegung des Regionalrats für das Finanzjahr 2019 genehmigt (eingebracht vom Präsidium), die von Präsident Roberto Paccher erläutert wurde. Die ermittelten Gesamteinnahmen umfassen 93.020.075,70 Euro, der Kompetenzüberschuss 14.767.465,90 Euro. Alex Marini bemerkte, dass die Personalausgaben nicht zugenommen haben und dass man derzeit weit unter dem Plansoll sei. Präsident Paccher erwiderte, dass Mitarbeiter aus anderen Verwaltungen an den Regionalrat abkommandiert wurden. Die Rechnungslegung wurde mehrheitlich genehmigt. Anschließend wurde eine Fraktionssprechersitzung zum Fortgang der Arbeiten einberufen.

Unterschriften für Einreichung der Listen reduziert – Grüne erfreut

„Heute hat der Regionalrat unseren Änderungsantrag angenommen, dem sich die anderen Fraktionen – sowohl der Mehrheit als auch die Opposition – angeschlossen haben“, erklären die Regionalratsabgeordneten der Grünen, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler, erfreut.

Die Grünen schlugen vor, die für die Einreichung einer Liste bei den Gemeindewahlen 2020 erforderlichen Unterschriften auf ein Drittel zu reduzieren. Dies sei ein wichtiges Signal für die demokratische Beteiligung.

„Damit Wahlen in einem derartigen Ausnahmezustand stattfinden können, muss die demokratische Beteiligung erleichtert werden“, betonte der Grüne Fraktionssprecher im Regionalrat, Riccardo Dello Sbarba, während der Generaldebatte. Die Wahlen würden voraussichtlich Ende September stattfinden. Das bedeutet, dass Bürgerlisten und neue Listen die Unterschriften für die Hinterlegung der Listen Mitte August abgeben müssen. „Die Mehrheit verstand die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten und unterzeichnete den Änderungsantrag zusammen mit allen Fraktionssprechern“, so die Grünen. Für kleinere Gemeinden bedeutet dies, dass sieben Unterschriften ausreichen. Bei größeren Gemeinden, Bozen mit eingeschlossen, werden 67 benötigt.

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„Wir haben immer auf die unterschiedlichen Regeln zwischen Parteien und Bürgerlisten hingewiesen. Letztere sind verpflichtet, bei jedem Wahlgang Unterschriften zu sammeln, obwohl sie seit Jahrzehnten in einigen Gemeinderäten vertreten sind. Für die Gemeindewahlen im Jahr 2020 haben wir zumindest eine erhebliche Reduzierung der erforderlichen Unterschriften erreicht. Wir werden weiterhin darauf bestehen, die demokratischen Regeln mit der heutigen Situation in Einklang zu bringen, und wir werden darauf drängen, dass der Status der Bürgerlisten mit jenem der Parteien gleichgesetzt wird und die bürokratischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beglaubigung von Unterschriften vereinfacht werden“, erklären die Grünen abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen