Gesetzentwurf der SVP einstimmig genehmigt

Gesetz zu Zivilinvalidenrenten verabschiedet

Donnerstag, 12. November 2020 | 19:17 Uhr

Bozen – Der Landesgesetzentwurf Nr. 61/20: Änderung des Landesgesetzes vom 21. August 1978, Nr. 46, „Maßnahmen betreffend die Zivilinvaliden, die Zivilblinden und die Gehörlosen“ (vorgelegt von den Abg. Renzler, Ladurner, Vallazza und Locher) wurde genehmigt.

Laut diesem Gesetzentwurf kann, bei Änderung der finanziellen Situation, das Einkommen des laufenden Jahres für die Gewährung finanzieller Leistungen herangezogen werden, während separat besteuerte Elemente wie Abfertigung oder Nachzahlungen nicht mehr berücksichtigt werden, wie Erstunterzeichner Helmuth Renzler erklärte.

Vor Beginn der Debatte entspannte sich noch eine Diskussion über die Mitteilung des Landeshauptmanns zur Notverordnung. Brigitte Foppa und Sven Knoll bemängelte, dass der Landeshauptmann keine Gelegenheit für Fragen gegeben habe. Bei der Pressekonferenz würden die Fragen hingegen beantwortet. Gerhard Lanz wies darauf hin, dass der Landeshauptmann den Landtag wie vereinbart informiert habe. Man sei jetzt in der Zeit der Mehrheit, und solche Vorwürfe seien nicht angemessen. Ulli Mair meinte, dass man dem Landtag nicht mit schnellen Informationen abspeisen könne, er habe ein Recht auf Debatte. Die Abgeordneten hätten Fragen in den Chat der Videokonferenz geschrieben, darauf hätte man antworten können. Die Information des Landeshauptmanns sei nicht besonders informativ gewesen, meinte Alessandro Urzì, der Landtag wolle bei den Strategien mitreden. Auch Josef Unterholzner kritisierte das Verhalten. Der Landtag wolle konstruktiv und sachlich mitarbeiten, das sollte der Landeshauptmann endlich verstehen. Präsident Josef Noggler wies darauf hin, dass es zum Thema eine informelle und eine Sondersitzung gegeben habe, ebenso sei es während dieser Sitzung öfter besprochen worden. Er habe dem Ansuchen stattgegeben, dass der Landeshauptmann hier eine Stellungnahme zu den Maßnahmen abgeben könne, Fragen seien nicht vereinbart worden. Andreas Leiter Reber sah Sondersitzung und Videokonferenz nicht als gute Ausrede, wenn sich die Dinge ständig änderten. Frontalunterricht sei kein Austausch, besonders dann nicht, wenn der Presse mehr Informationen gegeben würden als dem Landtag. Der Landeshauptmann habe gestern die Abgeordneten gebeten, die Maßnahmen mitzutragen, bemerkte Maria Elisabeth Rieder, es wäre für ihn einfacher gewesen, wenn er im Landtag auf die Fragen geantwortet hätte, als wenn er jetzt per E-Mail mit Fragen bombardiert werde. Der Landeshauptmann habe bereits angeboten, die Fragen per Chat oder E-Mail zu beantworten, erklärte Präsident Noggler. LH Arno Kompatscher erklärte sich bereit, den Abgeordneten noch auf Fragen zu antworten. Gerhard Lanz beteuerte die Gesprächsbereitschaft, bat aber darum, zwischen Legislative und Exekutive zu unterscheiden.

Landtag/Werth

Wer austeile, müsse auch einstecken können, meinte Alex Ploner (Team K) zur vorherigen Debatte. Der Opposition werde z.B. vorgeworfen, sie wolle immer nur kritisieren. Zum Gesetzentwurf erklärte er, das Problem sei der Landesregierung sei spätestens März bekannt. Nach Absprache mit Verbänden und Juristen habe er seinen Gesetzentwurf vorgelegt, im Mai habe der Gesetzgebungsausschuss darüber diskutiert. Und hier habe man von der versprochenen Zusammenarbeit nichts bemerkt. Wenn der Entwurf damals durchgegangen wäre, hätten 4.500 Zivilinvaliden bereits ihr Geld. Der zuständige Ressortdirektor habe damals eine Eigenerklärung als Einkommensnachweis abgelehnt. Die Ausschussvorsitzende Ladurner habe dann per Pressemitteilung erklärt, der Entwurf habe Mängel, die Mehrheit stehe aber hinter dem Anliegen und arbeite bereits an einem Entwurf. Der SVP-Entwurf enthalte minimale Ergänzungen zu seinem Entwurf, auch die Eigenerklärung sei enthalten. Von diesen Spielchen habe niemand etwas. Trotzdem werde man dem SVP-Entwurf zustimmen, es gehe darum, Menschen zu helfen.

Es sei die irrige Meinung von Landtagsfrischlingen, das man hier mit guten Ideen weiterkomme, scherzte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Der Landtag sei kein Beiwagen, der Landtag mache die Gesetze. Wenn sich immer mehr Menschen nicht an die Regeln hielten, dann habe das genau mit diesem Verhalten zu tun. Knoll kündigte Zustimmung zum Entwurf an. Er wies darauf hin, dass es Probleme bei der Einstufung der Invalidität gebe, diese Situationen seien für die Betroffenen oft erniedrigend. Hier sollte man einen Weg finden.

Brigitte Foppa (Grüne) stimmte Knoll zu. Auch sie kenne einen solchen Fall. Auch Ploners Schilderung von den Arbeiten im Ausschuss könne sie bestätigen. Gerade dort, wo der Landtag einer Meinung sei – der Ausschuss habe einstimmig zugestimmt -, sollte Zusammenarbeit geboten sein. Die wenigen Unterschiede hätte man auch per Änderungsantrag in Ploners Entwurf unterbringen können, dann hätte man das Gesetz früher gehabt und den Leuten wäre geholfen gewesen.

LR Waltraud Deeg dankte für die breite Zustimmung. Das Gesetz von 1978 habe eine Überarbeitung nötig gehabt. Vor allem wollte man eine Vereinfachung für die Betroffenen. Renzler sei ein Experte in diesem Bereich. Es sei eine komplexe Materie, auch wegen der Überschneidungen mit der staatlichen Ebene. Was heute vorliege, sei doch ziemlich anders als der Entwurf von Ploner. Eine Eigenerklärung sei bei komplexen Angelegenheiten eine große Verantwortung, dabei könne es oft zu Fehlern kommen, und das Land müsse dann Rückforderungen stellen. Man habe nun eine gute Lösung erreicht, die für die Betroffenen mehr Klarheit bringe.

An dem Thema sei bereits in der vergangenen Legislatur gearbeitet worden, berichtete Helmuth Renzler (SVP). Wichtig an diesem Entwurf sei unter anderem, dass man den Termin auf 30. September verschoben habe, da wisse man den Betrag, den man in der Eigenerklärung angeben könne. Außerdem nehme man alle separat besteuerten Lohnelemente von der Erklärung aus, nicht nur die Abfertigung. Das seien die wesentlichen Unterschiede zu Ploners Entwurf. Die Zusammenarbeit im Ausschuss sei mit allen sehr gut gewesen. Aber damals habe man die Lösungen für die offenen Fragen noch nicht gehabt, dafür habe es Zeit gebraucht. Er nehme aber Ploners Angebot auf gute Zusammenarbeit gerne an, denn in diesem Bereich gebe es in den nächsten Jahren noch viel zu tun.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde einstimmig genehmigt.

Die drei Artikel des Entwurfs wurden ohne Gegenstimme genehmigt.

Der Gesetzentwurf wurde mit 33 Ja einstimmig genehmigt.

Damit war die Tagesordnung erschöpft und die Landtagssitzung beendet.

Im Anschluss antwortete LH Kompatscher noch auf einige Detailfragen der Abgeordneten zur Covid-Verordnung.

Von: ka

Bezirk: Bozen