Von: luk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der I. Gesetzgebungsausschuss die gemeinsame Behandlung von Landesgesetzentwurf Nr. 34/19 – Ausweitung der Aufgaben der Volksanwältin bzw. des Volksanwaltes auf den Umweltbereich (Abg. Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler) –, Landesgesetzentwurf Nr. 50/20 – Einrichtung einer Ombudsstelle für die Rechte von Häftlingen und Personen, denen die persönliche Freiheit entzogen wurde (Abg. Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler) – und Landesgesetzentwurf Nr. 53/20 – Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen (vorgelegt von den Mitgliedern des Landtagspräsidiums Josef Noggler, Rita Mattei, Manfred Vallazza, Franz Locher, Helmuth Renzler und Maria Elisabeth Rieder) mehrheitlich vertagt. Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof berichtet, hat die Opposition dazu eine Anhörung beantragt, deren Themenstellung und Referenten bei der nächsten Sitzung festgelegt werden sollen.
Die Abg. Foppa hat den Landesgesetzentwurf Nr. 20/19 – Präventive Menschenrechtskontrolle (Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler) – zurückgezogen.
Anschließend hat der Ausschuss den Landesgesetzentwurf Nr. 43/19 – Anpassungen zur Materie der Direkten Demokratie und Beteiligung. Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, ‚Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung‘ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, ‚Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden‘ (Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler) mit vier Ja (Myriam Atz Tammerle, Ulli Mair, Alex Ploner und Alessandro Urzì) und vier Gegenstimmen (Amhof, Jasmin Ladurner, Gert Lanz und Carlo Vettori) abgelehnt, wobei die Gegenstimme der Vorsitzenden ausschlaggebend war.
Wie Amhof berichtet, hat man sich darauf geeinigt, den Gesetzentwurf zusammen mit jenem von Gert Lanz (LGE 12/19) zu behandeln, der bereits auf der Tagesordnung des Plenums steht. Dazu sollen beide Entwürfe vom Plenum an den Ausschuss zur neuerlichen Behandlung zurückverwiesen werden.
Schließlich hat der Ausschuss ebenfalls den Landesgesetzentwurf Nr. 44/19 – Änderung des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9 ‚Recht auf Hochschulbildung‘ (Abg. Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler) mit 1 Jastimme (Alex Ploner), vier Gegenstimmen (Amhof, Ladurner, Lanz und Vettori) und 3 Enthaltungen (Atz Tammerle, Mair und Urzì) abgelehnt.