Von: luk
Bozen – Der Regionalrat hat heute morgen mit der Debatte zu drei Gesetzentwürfen zu den Gemeindewahlen begonnen. Präsident Kompatscher betonte, dass die beiden Landeshauptleute den konkreten Wahltermin festlegen würden, und dabei auf Sicherheitsbestimmungen, breite Beteiligung und Kosten achten würden.
In vereinheitlichter Debatte hat der Regionalrat heute drei Gesetzentwürfe zu den Gemeindewahlen behandelt. Um die Sicherheitsbestimmungen aufgrund der Covid-Krise einhalten zu können fand die Sitzung im großen Repräsentationssaal des Regionalrats statt.
Gesetzentwurf Nr. 20: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 “Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Rieder und Foppa). Laut Entwurf sollen die Gemeindewahlen aufgrund der Covid-Krise bis zu max. einem Jahr (bisher zwei Monate) aufgeschoben werden können, wobei eventuell schon durchgeführte Amtshandlungen als gültig anerkannt werden sollen.
Gesetzentwurf Nr. 22: Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 „Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol“ mit nachfolgenden Änderungen und Bestimmungen zur Gewährleistung des Wahlrechtes der Personen, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie in verordneter Quarantäne befinden (eingebracht von den Abg. Coppola und Marini). Mit diesem Entwurf soll ein Aufschub von max. 180 Tagen vorgesehen werden, wobei als Zeitrahmen für heuer ein Sonntag im Oktober angegeben wird.
Gesetzentwurf Nr. 23: Dringende Bestimmungen betreffend den Aufschub des allgemeinen Wahltermins 2020 für die Wahl des Bürgermeisters und der Gemeinderäte (eingebracht von der Regionalregierung). Dieser Entwurf sieht einen Wahltermin zwischen 1. September und 15. Dezember vor.
Die beiden ersten Gesetzentwürfe wurden in der Gesetzgebungskommission abgelehnt, während zum dritten zahlreiche Änderungsanträge für das Plenum vorgelegt wurden.
Alessandro Urzì beantragte eine Unterbrechung für eine Stellungnahme der Regionalregierung zum Thema.
Arno Kompatscher, Präsident der Region, stellte im Namen der Regionalregierung klar, dass die Kriterien immer dieselben sein müssten, unabhängig vom Termin des staatsweiten Referendums. Mit diesem Gesetz wolle man einen Zeitrahmen festlegen, den konkreten Wahltermin würden dann die beiden Landeshauptleute bestimmen. Man werde einen Termin anpeilen, an dem man davon ausgehen könne, dass die Bürger im Lande seien. Man werde auch prüfen, welche Termine zu vermeiden seien und auch auf die Kosten schauen. Die Zusammenlegung mit dem Referendum könne dabei eine Option sein. Ziel sei eine möglichst große Wahlbeteiligung.
Das Ende der Sitzung wurde für 21.00 Uhr anberaumt, auf jeden Fall nicht vor Ende der Behandlung des zweiten Punktes auf der Tagesordnung.
Generaldebatte – Nur der Gesetzentwurf der Regionalregierung schafft es in die Artikeldebatte
Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) plädierte für eine Lösung mit möglichst breitem Konsens. Man müsse den Parteien Zeit für den Wahlkampf geben, der August komme dafür nicht in Frage.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sah den 1. Oktober als möglichen Beginn des Zeitrahmens, sicher nicht den 1. September. Die Unterschriftensammlung sei aufwendig und müsste vereinfacht werden – dazu habe Ass. Cia Gesprächsbereitschaft gezeigt. Man habe sich auf den Vorschlag geeinigt, die Zahl der Unterschriften auf ein Drittel zu reduzieren. Ein zweiter Vorschlag wäre, die bereits in den Gemeinderäten vertretenen Listen von der Unterschriftenpflicht zu befreien, auch wenn hier noch rechtliche Hürden zu klären zu seien. Manche Bürgerlisten hätten eine lange Tradition und sollten gleich behandelt werden wie Parteien, die im Landtag oder im Parlament vertreten seien.
Lucia Coppola (Futura) wies darauf hin, dass der Wahlkampf kurz und schwierig werde. Wenn man die besten Gemeindeverwaltungen und die breiteste Wahlbeteiligung haben wollen, brauche es Zeit. Sie appellierte an die beiden Landeshauptleute, in völliger Autonomie einen guten Termin festzulegen. Für die Wahl sollten andere Räumlichkeiten als die Schulen gefunden werden. Coppola stimmte dem Antrag Dello Sbarbas zu, die Unterschriftenzahl zu dritteln.
Paul Köllensperger (Team K) meinte, dass es für die Bürger eine Belastung sei, wenn sie zweimal hintereinander ins Wahllokal müssten, für Wahl und Referendum. Eine Wahl am 20. September, kurz nach Schulbeginn, würde auch die Schulen in Schwierigkeiten bringen.
Carlo Vettori (PATT) plädierte für eine baldige Wahl. Viele seien damit unzufrieden, wie ihre Gemeinde die Krise gehandhabt habe und möchten schnell einen Wandel. Zum anderen sollten auch die Gemeinden schnell wieder handlungsfähig werden können.
Alex Marini (M5S) wies auf die Einschränkung der Bürgerrechte während der Krise hin. Man müsse jetzt darauf achten, dass auch die politischen Rechte wieder in Anspruch genommen werden können. Mit vorliegendem Gesetzentwurf werde dem Präsidenten der Region ein weiterer sechsmonatiger Aufschub ermöglicht, das könnte verfassungswidrig sein. Eine weitere Einschränkung der Freiheiten seien die Modalitäten der Unterschriftensammlung, die sich auf bestimmte Orte beschränken müsse und nur von bestimmten Amtspersonen authentifiziert werden könne. Diese Bestimmungen würden auch von der Menschenrechtskommission kritisiert. In Rom oder Mailand habe man die digitale Unterschrift zugelassen. Man könne sich nicht, wie Kompatscher, für die möglichst breite Wahlbeteiligung aussprechen und gleichzeitig die Mittel dazu verweigern. Daher sollte man den Kreis der Personen, die Unterschriften beglaubigen können, vergrößern.
Ass. Claudio Cia wies darauf hin, dass es sich um eine Dringlichkeitsmaßnahme handle. Es seien viele interessante Vorschläge gemacht worden, aber man habe nicht die Zeit, sie eingehend zu prüfen. Der Gesetzentwurf sehe ein Zeitfenster für die Wahlen vor. Außerdem seien Bestimmungen vorgesehen, die auf die Auswirkungen des Notstands auf die Termine eingehen: die Amtsdauer von Bürgermeistern und Gemeinderäten, die Gültigkeit der Einreichung von Listen vor dem Notstand, die mögliche Zusammenlegung mit dem Referendum.
Regionalratspräsident Pacher teilte mit, dass der Gesetzentwurf Nr. 20 zurückgezogen wurde und dass zwei Tagesordnungen vorgelegt wurden.
Mit der ersten Tagesordnung forderte Alex Marini ein Online-Sammelsystem der Unterschriften, unter anderem Hosting und Software, für die Eingabe der auf elektronischem Wege oder auf Papier gesammelten Unterschriften für die Unterstützung von Bürgerinitiativen, Volksabstimmungen und Vorlegung von Listen der Kandidaten zum Amt eines Gemeinderatsmitglieds, wie vom Kodex der örtlichen Körperschaften der Region Trentino-Südtirol vorgesehen.
Ass. Claudio Cia sprach sich gegen die Tagesordnung aus, die anschließend mit 31 Nein, 20 Ja und zwei Enthaltungen abgelehnt wurde.
Mit einer zweiten Tagesordnung forderte Diego Nicolini (M5S) 1. zwecks Bewertung der generellen Einführung der Briefwahl für die Gemeinderatswahlen eine Erhebung, auch mit dem Ziel, eine Anpassung an die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. November 2015 zu der Reform des Wahlrechts der Europäischen Union (2015/2035(NL)) enthaltenen Empfehlungen vorzunehmen und die Wahlbeteiligung den Wahlhandlungen zu erhöhen; 2. Maßnahmen für eine versuchsweise Einführung der Briefwahl anlässlich der nächsten Wahlen oder Volksabstimmungen in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und den autonomen Provinzen Trient und Bozen zu ergreifen und zu diesem Zweck einige örtliche Körperschaften als Pilotprojekte ausfindig zu machen, mit dem Ziel, ein Verfahren zu testen und festzuschreiben, das bei den in den geltenden Regional- und Landesgesetzen vorgesehenen Wahlen und Volksabstimmungen eingesetzt werden kann. Die Briefwahl, die beim Malser Referendum bereits möglich war, könne die Wahlbeteiligung erhöhen.
Alex Marini unterstützte die Tagesordnung. Die Region sehe diese Möglichkeit bereits vor, nutze sie aber nicht.
Alessandro Savoi (Lega) erinnerte daran, dass man heute nicht das Wahlrecht ändern wolle, sondern Dringlichkeitsmaßnahmen vorsehe. Er sprach sich für baldige Wahlen aus. Wenn Rom den Termin für das Referendum festlege, werde man dem Rechnung tragen.
Ass. Claudio Cia begründete seine Ablehnung mit dem zweiten Wahlgang, der in vielen Gemeinden nötig sei. Für diese Stichwahl könne man nicht rechtzeitig die Unterlagen schicken.
Die Tagesordnung wurde mit 30 Nein, 20 Ja und drei Enthaltungen abgelehnt.
Der Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 22 wurde mit 31 Nein, 17 Ja und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 23 wurde mit 43 Ja und sieben Enthaltungen genehmigt.
Anschließend wurde mit der Debatte zu Art. 1 des Gesetzentwurfs Nr. 23 begonnen.