II. Gesetzgebungsausschuss billigt Entwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf zur Verwaltung des Nationalparks Stilfserjoch

Dienstag, 30. Januar 2018 | 10:44 Uhr

 

Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat gestern den Landesgesetzentwurf Nr. 150/17 – Nationalpark Stilfserjoch (vorgelegt von der Landesregierung) – begutachtet und mit vier Ja (SVP) und drei Enthaltungen (Grüne, Freiheitliche, Süd-Tiroler Freiheit) gutgeheißen.

Der Nationalpark wurde 1935 eingerichtet und vom staatlichen Forstkorps verwaltet. 1995 wurde die Verwaltung einem Konsortium übertragen, in dem der Staat, die Region Lombardei sowie Südtirol und das Trentino vertreten waren. 2016 wurde das Konsortium aufgelöst. Die Verwaltung des Nationalparks obliegt seither der Region Lombardei und den beiden Autonomen Provinzen. Der Gesetzentwurf regelt die Führung und Organisation des Nationalparks, sowie die Verfahren zur Erstellung und Genehmigung des Nationalparkplans und der Nationalparkverordnung. Der Text ist, wie die entsprechenden Gesetze der Lombardei und des Trentino, mit dem Ministerium abzustimmen, daher hatte der Ausschuss heute, trotz 85 Abänderungsanträgen, wenig Spielraum. In Südtirol befinden sich ganze Gemeinden innerhalb des Nationalparks, daher versucht der Gesetzentwurf – was mit Rom aber erst noch abzusprechen ist – auf diese Besonderheit einzugehen: Zu den Zonen, in denen Bauarbeiten vom Bürgermeister zu genehmigen sind, sollen auch Einzelhöfe fallen. Bisher brauchen diese für jede Sanierung die Genehmigung des Ministeriums. Gemeinden und Separatverwaltungen sollen in die Verwaltung des Parks einbezogen werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen