Von: mk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der dritte Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages den Gesetzentwurf betreffend die Änderung des Landesgesetzes zur Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) behandelt. Im Anschluss an die Behandlung des Entwurfes erläuterte der Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler die wichtigsten Ergebnisse.
„Sowohl in der SVP-Parteileitung als auch in der SVP-Fraktion sind wir uns einig, dass eine Reform der Gemeindeimmobiliensteuer jedenfalls notwendig ist – sprich eine höhere Besteuerung für leerstehende Wohnungen bei gleichzeitiger Entlastung von vermieteten Wohnungen – mit dem Ziel, einerseits der Spekulation mit Immobilien entgegenzutreten und andererseits das Mieten in Südtirol wieder leistbarer zu machen. Gleichzeitig sind wir zum Ergebnis gekommen, dass wir uns noch etwas Zeit nehmen wollen, um nochmals gemeinsam alle Szenarien dieses Entwurfes durchzudenken und die eine oder andere Änderung vorzunehmen, damit wir am Ende dann auch die richtigen treffen. Dies soll nun aber rasch über die Bühne gehen, sodass wir den geänderten Entwurf innerhalb der nächsten Wochen wieder auf die Tagesordnung des Gesetzgebungsausschusses setzen können“, erläutert der Vorsitzende des dritten Gesetzgebungsausschusses Helmuth Renzler.
„Wir haben heute weiters den Weg für die Befreiung von der ersten GIS-Rate von Gastronomiebetrieben frei gemacht und zwar deshalb, damit die Gemeinden die entsprechenden Berechnungen noch frühzeitig vornehmen können und die Betriebe noch in den Genuss dieser Befreiung kommen können. Eine wichtige Maßnahme, um diesen von der Pandemie doch stark gebeutelten Sektor etwas zu entlasten“, fasst Renzler zusammen.