"In Flandern wurde bis vor zwei Jahren Gratisstrom verteilt"

VZS hält “rechtliche Vorbehalte” beim Gratisstrom für Ausreden

Montag, 10. Oktober 2016 | 13:13 Uhr
Update

Bozen – Die Südtiroler Verbraucherzentrale hält die rechtlichen Vorbehalte beim Gratisstrom für Ausreden. „Die Forderung zur Umsetzung des Art. 13 des Autonomiestatuts ist nicht ein rechtliches sondern ein politisches und wirtschaftliches Problem.“ Dies ist die Meinung des Vorsitzenden Agostino Accarrino und des Geschäftsführers Walther Andreaus der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in Bezug auf eine diesbezügliche Stellungnahme.

Rechtlich gesehen sei die Rangordnung des Autonomiestatuts viel höher zu betrachten als jegliche verwaltungsmäßige Normierung auf nationaler oder europäischer Ebene. “Der Blick nach Flandern zeigt, dass Gratisstrom mit dem europäischen Strommarkt leicht zu vereinbaren ist. Dort wurde bis vor zwei Jahren Gratisstrom an die Haushalte abgegeben. Somit ist es der politische Wille der zählt. Und die Bereitschaft die BürgerInnen am Stromkuchen zu beteiligen”, so die VZS.

“Die Entschädigung der Südtiroler Familien und Haushalte sollte nicht länger auf sich warten lassen. Auch der Verweis „auch die Wirtschaft würde Bedarf anmelden“ ist ein reines Ablenkungsmanöver, denn die Abgabe von Strom für Betriebe steht nicht im Art. 13 des Autonomiestatuts. Gerade dies wäre somit im Hinblick auf europäisches Wettbewerbsrecht sehr fraglich. Im übrigen sollen laut dem Vorschlag der VZS auch die Familien aller Wirtschaftstreibenden in den Genuss des Gratisstroms kommen”, heißt es in einer Aussendung.

BISHER

Florian Zerzer, der Leiter der Arbeitsgruppe zum Gratis-Strom, hält Gratis-Strom für die Südtiroler für technisch möglich und auch sinnvoll.

Zerzer sagte gegenüber lokalen Medien, dass diese Möglichkeit Vorteile für die Bürger mit sich bringe. Die Arbeitsgruppe sei zum Schluss gekommen, dass dies zu realisieren ist. Ausständig sei aber noch eine letztgültige Rechtsüberprüfung. Derzeit gebe es zum Thema Gratis-Strom unterschiedliche Rechtsmeinungen. Hinzu komme, dass sich die Rechtslage in den vergangenen Jahren verkompliziert habe.

Bekanntlich hatte die Südtiroler Verbraucherzentrale in einem Schreiben 300 Kilowatt-Stunden Strom pro Bürger und Jahr gratis gefordert.

Derzeit lässt sich das Land den Wert des Stromes in Höhe von 14 Millionen Euro von den Kraftwerksbetreibern auszahlen.

Von: luk

Bezirk: Bozen