„Wählen, wo ich lebe“

Grüne bringen das Thema des auswärtigen Wahlrechts in den Regionalrat 

Dienstag, 16. Juni 2026 | 13:53 Uhr

Von: mk

Bozen/Trient – Die Grüne Fraktion im Regionalrat hat einen institutionellen Beschlussantrag eingereicht, der die italienische Regierung und das Parlament auffordert, das auswärtige Wahlrecht einzuführen. Der Text wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Regionalrats am 17. Juni behandelt.

Rund fünf Millionen italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger leben heute in einer anderen Gemeinde als jener, in der sie amtlich gemeldet sind: Studierende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Menschen, die weit von zu Hause entfernt Angehörige pflegen. „Sie alle müssen für die Ausübung ihres Wahlrechts lange Reisen und erhebliche Kosten in Kauf nehmen — oder ganz auf die Stimmabgabe verzichten“, so die grüne Fraktion. Von diesem Widerspruch ausgehend habe man im Regionalrat einen institutionellen Beschlussantrag eingereicht, der die Regierung und das Parlament verpflichtet, die geltenden Vorschriften zu ändern und die Stimmabgabe am vorübergehenden Wohnort zu ermöglichen.

„Warum gerade jetzt? Weil im Parlament derzeit das neue Wahlgesetz diskutiert wird – und diese Gelegenheit genutzt werden muss, um auch die Frage des Wählens am Wohnort auf die Agenda zu setzen. Vor allem im Hinblick auf die nächsten Parlamentswahlen. Wer in einer anderen Stadt studiert oder arbeitet, sollte nicht zu langen, kostspieligen und beschwerlichen Reisen gezwungen sein, um ein grundlegendes verfassungsmäßiges Recht ausüben zu können”, erklärte der Regionalratsabgeordnete Zeno Oberkofler, Initiator des Vorschlags.

„Mit diesem Beschlussantrag fordern wir die nationalen Institutionen auf, eine bereits ausgereifte, bereits diskutierte und bereits abgestimmte Reform wieder aufzugreifen, um die demokratische Teilhabe zu fördern statt sie zu erschweren“, so die Grünen Regionalrätinnen und Regionalräte Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Lucia Coppola.

Der Text greift einen Prozess auf, der in der letzten Legislaturperiode breiten parteiübergreifenden Konsens im Parlament gefunden hatte und vom Komitee „Voto Dove Vivo” sowie einem breiten Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen unterstützt wurde, bevor er durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode unterbrochen wurde. Die paradoxe Ungleichbehandlung gegenüber im Ausland lebenden Staatsangehörigen — die ihr Wahlrecht bereits heute per Briefwahl am jeweiligen Aufenthaltsort ausüben können — mache eine Lösung umso dringlicher.

Der Beschlussantrag wird voraussichtlich in der Sitzung des Regionalrats vom 17. Juni beraten und zur Abstimmung gebracht.

Bezirk: Bozen

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