Von: luk
Bozen – Fragen und Antworten zu Hunde-DNA, Intercable Arena, Weigerung einer Bank, Dokumente in deutscher Sprache zu akzeptieren, Primarstellen, Brennerbasistunnel und andere mehr gab es heute im Südtiroler Landtag zu hören.
Zum Auftakt der zweiten November-Sitzungsfolge 2024 des Südtiroler Landtages stand – wie üblich – die Aktuelle Fragestunde auf der Tagesordnung. Als erster Abgeordneter ergriff Josef Noggler (SVP) das Wort und brachte seine Anfrage mit dem Titel „Hunde-DNA in Südtirol: Aktueller Stand“ vor: In Südtirol seien etwa 40.000 Hunde gemeldet, dem Land aber sei vor etwa einem halben Jahr lediglich das DNA-Profil von rund 10.000 Hunden bekannt gewesen. Deshalb habe der Landtag im Sommer 2024 einen Aufschub der Frist bei den Strafen entschieden, sodass Hundehaltern, die das DNA- Profil ihres Hundes noch nicht bestimmt haben, erst ab 1. Jänner 2026 eine Strafe drohe. Dazu stellte der Abgeordnete der Landesregierung u.a. folgende Fragen: Bei wie vielen Hunden wurde das DNA- Profil in den letzten sechs Monaten landesweit erfasst? Bewirbt das zuständige Ressort die Initiative öffentlich? Wie wird die Initiative in der Bevölkerung an- bzw. wahrgenommen?
Landesrat Luis Walcher verlas u.a. eine Auflistung von in verschiedenen Gemeinden durchgeführten Tests und dass noch etwa 27.000 DNA-Tests ausständig seien. An einer Kampagne werde gearbeitet. Man hoffe, dass in den kommenden Monaten weitere DNA-Tests durchgeführt werden.
Mit der Intercable Arena Bruneck befasste sich eine Anfrage von Maria Elisabeth Rieder (Team K): In der Intercable Arena fände – im Rahmen eines Projektes von Land und Stadtgemeinde Bruneck – neben den Sportveranstaltungen auch Schulsportunterricht statt. Derzeit würden am Dach der Intercable Arena Arbeiten durchgeführt, dies sei wegen einer undichten Stelle, an der Wasser eintrete, notwendig. Die Untersuchung der Ursache des Wassereintritts sei von der verantwortlichen Dachbaufirma in Auftrag gegeben worden. Dazu ersuchte die Abgeordnete die Landesregierung um die Beantwortung u.a. folgender Fragen: Erhält die Intercable Arena für den Schulsportunterricht einen Landesbeitrag? Erhält die Intercable Arena weitere Landesbeiträge? Welche Arbeiten werden derzeit am Dach der Intercable Arena durchgeführt?
Landesrat Philipp Achammer erklärte u.a., dass die Intercable Arena von der deutschen Bildungsdirektion keine Beiträge erhalte. Zu weiteren Beiträgen könne er nichts sagen. LH Arno Kompatscher ergänzte u.a., dass der Bau vom Land zu 50 Prozent mitfinanziert worden sei, man habe keine weiteren Beiträge zur Instandhaltung oder anderem vorgesehen. Die Führung und damit die Instandhaltung liege bei der Gemeinde, die die Führung an ihre Stadtwerke weitervergeben habe. Derzeit würden Arbeiten wegen Wasserinfiltrationen am Dach der Arena vorgenommen, so LR Peter Brunner.
Ein langjähriger Kunde der italienischen Großbank UniCredit habe berichtet, so Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) in seiner Anfrage mit dem Titel „UniCredit verweigert deutsche Sprache“, dass die in der Bozner Duca-d’Aosta-Straße angesiedelte Filiale dieser Bank sich weigere, eine in deutscher Sprache abgefasste notarielle Vollmacht anzuerkennen. Besagte Vollmacht sei von einem Vater – dem vorgenannten Kunden – an seine beiden Kinder ausgestellt worden, damit diese im Bedarfsfall die ordentliche und außerordentliche Verwaltung der Güter übernehmen könnten. Dazu stellte der Abgeordnete folgende Fragen an die Landesregierung: Unterliegen die Banken in Südtirol nicht der gesetzlichen Verpflichtung zur Zweisprachigkeit? Falls ja: Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit sich im konkreten Fall auch die Bank UniCredit an besagte gesetzliche Verpflichtung hält? Falls nein: Welche Empfehlung spricht die Landesregierung an die Kunden aus, die mit ihrer Bank in ihrer deutschen Muttersprache kommunizieren möchten?
Banken unterlägen der Bestimmung nicht, so Landeshauptmann Arno Kompatscher u.a. Dieses Recht bestehe laut Autonomiestatut im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung und bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Trotzdem halte er es für inakzeptabel, wenn eine Bank in Südtirol Deutsch als Fremdsprache bezeichne – man habe diesbezüglich an die Bank geschrieben.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) erkundigte sich in einer Anfrage nach den Primarstellen: Es heiße, die Generaldirektion des Sanitätsbetriebes beschleunige die Ernennung von Oberärzten. Welche Ungereimtheiten! Denn Krankenhausabteilungen und Gesundheitsdienste müssten in Ruhe und administrativ korrekt arbeiten. Seit der Pensionierung des letzten italienischen Primars des Zentrallabors des Krankenhauses Bozen vor 12 Jahren habe der Sabes noch immer kein Auswahlverfahren für die Besetzung der Stelle ausgeschrieben. Ebenso wenig nach der Pensionierung des Chefarztes des Bozner Diensts für Abhängigkeitserkrankungen D.f.A. 2016. Die Absicht des Sabes, aus Rationalisierungsgründen die Abteilungen Anästhesie – „historisch“ durch italienische Führungskräfte geleitet, Notfall- und Intensivmedizin (NAI) in Bozen mit 90 Ärzten unter einer einzigen Leiterin zu vereinen – eine klinisch-managementtechnische Abnormität – sei seit Monaten bekannt. Dazu stellte der Abgeordnete u.a. folgende Fragen: Warum ist es bisher nicht gelungen, einen neuen Primar für das Zentrallabor einzustellen? Welches sind die Gründe für die Nichtbesetzung der Primarstelle für den D.f.A.? Betrifft die Rationalisierung der Anästhesie, Notfall-, und Intensivmedizin (NAI) nur Bozen?
Landesrat Hubert Messner sagte u.a., dass der Sanitätsbetrieb beschlossen habe, die 52 Primare, die vom Verfassungsgerichtsurteil betroffen seien, zu priorisieren. Anschließend sollen die in der Anfrage genannten Primariate im Zentrallabor und des D.f.A. besetzt werden. Eine Zusammenlegung der drei Dienste in Bozen habe man aus organisatorischen und qualitativen Gründen beschlossen; in anderen Gesundheitsbezirken sei die Zusammenlegung bereits erfolgt. An der Ausschreibung der Primarstellte für den Dienst könnten Bewerber aller drei Sprachgruppen teilnehmen.
„Brennerbasistunnel – Die Situation im Südtiroler Unterland“ war der Titel einer Anfrage von Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan): Zwischen dem Brenner und Branzoll gingen die Arbeiten zum Bau des Brennerbasistunnels (BBT) voran, im Unterland herrsche über das weitere Vorgehen jedoch noch große Unsicherheit. Es besteht der allgemeine Wunsch der Unterlandler, dass auch die Strecke durch ihr Tal weitgehend untertunnelt werde und nicht beim Verladebahnhof südlich von Branzoll auf die bestehende Strecke einmünde. Bei Großprojekten wie dem BBT sollte die Bevölkerung in die Planungen und Entscheidungen involviert sein, so der Abgeordnete und richte folgende Fragen an die Landesregierung: Ist über den Streckenverlauf des BBT im Südtiroler Unterland schon eine Entscheidung gefallen? Wenn ja, welche? Falls nicht, sieht die Landesregierung vor, die Unterlandler Bevölkerung in die Entscheidung über den Streckenverlauf miteinzubeziehen?
Landesrat Daniel Alfreider antwortete u.a., dass mit der Planung des Brennerbasistunnels vor 20 Jahren begonnen habe – es habe bis zum Baubeginn viele auch kontroverse Diskussionen gegeben. Nun sei der Tunnel im Bau. Die politische Linie der SVP und der Regierungen sei immer gewesen, dass man das Transitproblem in Südtirol so gut wie möglich unterirdisch und elektrogebunden lösen wolle. Brenner-Salurn sei die Trasse gewesen, in diesem Sinne sei es immer auch das Anliegen Südtirols gewesen, dass die Trasse auch im Unterland unterirdisch verlaufe. Aufgrund von Widerstand sei die Trasse nun im Unterland nicht unterirdisch eingetragen. Man werde aber weiter daran arbeiten, dass die Trasse eingetragen wird. In Branzoll werde es aus Sicherheitsgründen eine Ausfahrt geben müssen, aber wenn ein Zug nicht ausfahren müsse, dann solle er dies auch nicht.
Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) brachte eine Anfrage mit dem Titel „Sanität: zentrales Anliegen Wartezeiten“ vor: Die Wartezeiten im Gesundheitssystem gehörten zu den drängendsten Themen für die Südtiroler Bevölkerung. Besonders in den Bereichen Notaufnahme, Facharztvisiten und bildgebende Diagnostik, wie etwa Magnetresonanz oder Mammografie, bedürfe es laufend effektiver Maßnahmen, um die Wartezeiten zu reduzieren. „Leider wurde jedoch in der Zeit, als Landeshauptmann Kompatscher die Leitung der Sanität übernahm, nichts mehr mit Nachdruck vorangetrieben. Wichtige Schritte wurden vernachlässigt, die Wartezeiten nicht konsequent angegangen und das System insgesamt unverantwortlich dem Zufall überlassen“, so der Abgeordnete und richtete u.a. folgende Fragen an die Landesregierung: Wie haben sich die Wartezeiten – für prioritäre und aufschiebbare Erstvisiten sowie diagnostische Leistungen – im letzten halben Jahr pro Monat verändert? Was hat der zuständige neue Sanitätslandesrat bisher getan, um die Wartezeiten zu reduzieren und mit welchem Ergebnis? Welche Leistungen werden durch Konventionen mit Privatkliniken eingekauft, was zur Reduzierung der Wartezeiten wesentlich beigeträgt?
Landesrat Hubert Messner verlas eine Auflistung der Wartezeiten bei prioritären Erstvisiten, aufschiebbaren Visiten u.a. sowie von Wartezeiten bei bestimmten fachärztlichen Visiten. Um die Wartezeiten zu reduzieren, habe man u.a. beim Sanitätsbetrieb eine Task Force zur Überwachung der Wartezeiten eingerichtet und arbeite eng mit privaten Dienstleistern zusammen. Die Wartezeiten würden monatlich ausgearbeitet und man finde sie online unter der Transparenten Verwaltung. Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann “FSW”) erkundigte sich, was in den vier, fünf neuralgischen Bereichen vorgesehen sei, etwa Mammografien. LR Hubert Messner führte u.a. aus, dass man für die kritischen Bereiche den Primaren die Anweisung gegeben habe, fünf bis 10 Prozent mehr Visiten durchzuführen.
„Vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierte u. am 14.11.24 veröffentlichte Studie zu den mRNA Covid-19-‚Vakzinen‘ der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde“ war der Titel einer Anfrage von Renate Holzeisen (Vita), die dazu eine Reihe von Fragen an das zuständige Mitglied der Landesregierung stellte, u.a.: Kennen Sie diese Studie? Wie können Sie trotz der nunmehr auch offiziell vom ISS aufgezeigten grundsätzlichen Dysfunktionalität für die Verhinderung der viralen Infektion über die Atemwege dieser in den Oberarm gespritzten experimentellen Substanzen, der Beförderung der in den Nano-Lipiden verpackten mRNA in jegliche Körperzelle jeglichen Körperteils (u.a. Gehirn, Herz, Lymphknoten, Eierstöcke, Hoden, Lunge etc.), der mengen- und zeitmäßig unkontrollierbaren Produktion des Spike-Proteins – einem Toxin – in jeglichem Körperteil durch jede Körperzelle, der konkreten Gefahr von Autoimmun- und Krebserkrankungen, weiterhin am Narrativ wirksam und sicher und die Covid-19-„Impfkampagne“ aufrecht erhalten? Werden Sie die Covid-19-„Impfkampagne“ nun sofort aussetzen?
Landesrat Hubert Messner schickte u.a. voraus, dass seine Antworten auf den derzeitigen allgemeinen Wissenstand beruhten. Er kenne die genannte Studie, die für ihn jedoch keine Studie im engeren Sinne des Wortes sei. Denn in dieser würden die Schleimhautimpfstoffe als überlegen eingestuft, obwohl diese noch nicht ausgereift seien. Die Impfkampagne werde fortgesetzt; Komplikationen seien nach natürlicher Erkrankung schwerwiegender als nach Impfungen. Im Beipackzettel habe er keine Hinweise auf ein Todesrisiko gefunden. Impfungen erfolgten nach individuellen Impfgesprächen, bei denen die Patienten über die Risiken aufgeklärt würden.
„Hilfe für Durnwalder?“ fragte Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) in einer Anfrage: Als Tagesordnung Nr. 12 zu den Landesgesetzentwürfen 149 und 150/2023 wurde im September 2023 ein Beschlussantrag genehmigt, welcher die Landesregierung dazu verpflichtet hat zu überprüfen, ob sich das Land „auf Grund der obgenannten Verdienste des sehr geschätzten Altlandeshauptmanns in behängenden oder künftigen Verfahren einlassen kann und etwaige damit verbundenen Ausgaben im Haushalt vorzusehen“. Dazu stellte der Abgeordnete u.a. folgende Fragen: Was hat den Landeshauptmann und die Landesregierung daran gehindert, die Anwaltschaft des Landes zu beauftragen, ob sich in behängenden oder künftigen Verfahren einlassen kann und etwaige damit verbundenen Ausgaben im Haushalt vorzusehen? Wen hat die Landesregierung, nachdem sie am 15. September 2023 vom Landtag aufgefordert worden ist bzw. sie sich selbst über den Landtag dazu aufgefordert hat, konkret damit beauftragt zu überprüfen, ob sich das Land in das behängende Verfahren gegen LH Durnwalder einlassen kann? Welche Führungskräfte und Mitarbeiter der Anwaltschaft des Landes hat die Landesregierung mit der Überprüfung beauftragt?
Landeshauptmann Arno Kompatscher erinnerte u.a. daran, dass auch er die Tagesordnung unterschrieben und so wie andere Unterzeichner seine Solidarität mit dem Alt-LH ausgedrückt habe. Man habe sich diesbezüglich mit der Anwaltschaft des Landes ausgetauscht, dieses habe aber keine Zuständigkeit bei auf Personen bezogenen Klagen – so wie auch bei Klagen gegen Beamte oder Landesräte. Man habe den mittlerweile ergangenen Freispruch des Alt-LH mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Eine Anfrage von Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) trug den Titel „Verbot von Gendersprache wird nicht eingehalten“: Seit dem 1. Juli 2024 gälten in Südtirol aktualisierte Regeln für die deutsche Rechtschreibung, die für die Schulen des Landes, wie auch für die öffentliche Verwaltung verbindlich seien. In einem Schreiben an die Schuldirektoren des Landes habe Abteilungsdirektorin Gertrud Verdorfer über die Neuerungen informiert. Die Regelung solle sicherstellen, dass die Schüler eine einheitliche und korrekte deutsche Rechtschreibung lernen. Der Verzicht auf Sonderzeichen wie den Genderstern solle unter anderem die Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten gewährleisten. „Nun gibt es allerdings weiterhin Berichte von Studenten, Schülern und Lehrern, dass diese Regeln immer noch nicht eingehalten und dass Prüfungsarbeiten sogar schlechter bewertet werden, wenn nicht gegendert wird“, berichtete der Abgeordnete und richtete dazu folgenden Fragen an die Landesregierung: Auf welche Weise wird sichergestellt, dass die deutsche Sprache den Schülern an den Schulen des Landes gemäß dem Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gelehrt wird? Welche Sanktionen sind im Fall der Nichteinhaltung dieser Vorgaben durch Lehrer bzw. Schulleitungen vorgesehen?
Landesrat Philipp Achammer sagte u.a., er bezweifle, dass schlechter bewertet werde, wenn nicht gegendert werde. Der Deutsche Rat für Rechtschreibung spreche keine Verbote aus. Es gebe in Südtirol deshalb auch keine Verbote, man weise auf Vorgaben hin und informiere darüber
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