Behandlung des Omnibusgesetzentwurfs sowie zweier weiterer LGE vertagt

II. GGA: Ja zu Änderungen am Landesgesetz für „Raum und Landschaft“

Montag, 17. April 2023 | 21:21 Uhr

Bozen – Am heutigen Montag ist der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtags zusammengetreten. Auf der Tagesordnung standen vier Landesgesetzentwürfe.

Zwei davon – der LGE Nr. 131/23 „Vogelschutz-Initiative – Abänderung des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6“ (eingebracht von den Abg. Hanspeter Staffler, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba) sowie LGE Nr. 133/23 „Allgemeine Brandschutzverfahren” (eingebracht von Landesrat Arnold Schuler) – wurden vertagt. Der LGE Nr. 135/23 Änderungen des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (eingebracht von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer) indes wurde weiter behandelt. Der Übergang zur Artikeldebatte des LGE war bereit in der vorherigen Sitzung des Ausschusses genehmigt worden.

„Im Gesetzentwurf geht es um 36 Artikel, die im Raumordnungsgesetz geändert werden sollen. Die wichtigsten Punkte dabei sind die Planungsinstrumente und der Planungsmehrwert, wo es darum geht, dass ziemlich viel an die Gemeinden delegiert werden soll”, berichtete Ausschussvorsitzender Franz Locher. „Ein roter Faden, der sich durch die Sitzung gezogen hat, waren die Wohnungen mit Preisbindung. Es wurde genau definiert, wie die Handhabung und Aufteilung zwischen geförderten Wohnungen und Wohnungen mit Preisbindung in den Mischgebieten erfolgen soll.“ Festgelegt worden seien auch die Übergangsbestimmungen. Alles in allem habe es heute „eine ausführliche Diskussion und sehr viele Änderungen gegeben”, so Locher weiter.

Der LGE Nr. 135/23 wurde schließlich mit 4 Ja (Ausschussvorsitzender Locher und die Abg. Amhof, Tauber und Vallazza), 1 Nein (Abg. Faistnauer) und 3 Enthaltungen (Abg. Leiter Reber, Repetto und Dello Sbarba) gebilligt. Die Abg. Riccardo Dello Sbarba, Andreas Leiter Reber und Sandro Repetto kündigten die Vorlage eines Minderheitenberichts an.

Wie es im Begleitbericht der Einbringerin heißt, werden mit dem LGE Nr. 135/23 Änderungen am Landesgesetz „Raum und Landschaft“ von 2018 vorgeschlagen, „die dazu beitragen sollen, die Lesbarkeit und die Anwendbarkeit des Gesetzes zu erleichtern. Neben verschiedenen technischen Korrekturen sollen die Änderungen die operative Koordinierung mit dem Gesetz für Wohnbauförderung sowie die Umsetzung der Bestimmungen über die mit diesem Gesetz neu eingeführten ‚Wohnungen mit Preisbindung‘ ermöglichen.“

Ebenfalls befasst hat sich der II. Gesetzgebungsausschuss mit einem sogenannten Omnibusgesetzentwurf, dem LGE Nr. 136/23 „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Bezirksgemeinschaften, Unterricht, Museen, geschlossene Höfe, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, öffentliche Aufträge, Straßenwesen, Gesundheit, Fürsorge, Wohlfahrt und Nahrungsmittelhygiene“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher). Gemäß Art. 87-bis der Geschäftsordnung behandelt der Ausschuss nur die Artikel 11 bis 17 und den Artikel 22, welche in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Die Arbeiten an diesem Gesetzentwurfs wurden jedoch nach der Anhörung des Präsidenten des Rates der Gemeinden unterbrochen.  „Die Abgeordneten der Opposition waren nicht einverstanden damit, weiterzumachen”, führte Manfred Vallazza aus, der den Vorsitz in der zweiten Hälfte der Sitzung übernommen hatte. „Dies mit der Begründung, dass sie mehr Zeit brauchen, um sich über die Änderungsanträge zu informieren.“

Der II. Gesetzgebungsausschuss wird am Donnerstag, 20. April, um 9.30 Uhr zur weiteren Behandlung des LGE Nr. 136/23 zusammentreten.

Von: ka

Bezirk: Bozen