Von: ka
Bozen – Arbeiten an LGE Nr. 140/23 nach Diskussion zu Art. 13-bis unterbrochen; Fortsetzung der Behandlung am kommenden Montag
Der III. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat sich heute Nachmittag unter dem Vorsitz von Helmuth Renzler mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 140/23 Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe (eingebracht von LH Arno Kompatscher) befasst.
Mit Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, wurden Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe erlassen und damit die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens umgesetzt und das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe in Südtirol modernisiert, wie es im Begleitbericht des Einbringers heißt. Nachdem der Staat jüngst mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 31. März 2023, Nr. 36, gemäß Ermächtigungsgesetz vom 21. Juni 2022, Nr. 78 den gesetzlichen Rahmen der öffentlichen Aufträge abgeändert hat, müssen die Sonderautonomien und die Autonomen Provinzen Trient und Bozen ihre Gesetzgebung den Grundsätzen dieses neuen Gesetzes anpassen – in Südtirol soll dies mit dem vorliegenden LGE geschehen.
„Der LGE Nr. 140/23 sieht einige Erleichterungen und Verbesserungen im Vergleich zur bestehenden Regelung vor“, erklärte Ausschussvorsitzender Renzler. Die heutigen Arbeiten seien konstruktiv gewesen und hätten weitere Verbesserungsvorschläge vonseiten der Landesregierung und von Abgeordneten gebracht. Dazu verwies Renzler auch darauf, „dass einige der vom Ausschuss genehmigten Abänderungsanträge bis zur Behandlung des Gesetzentwurfs im Plenum des Landtags noch juridisch abgeklärt werden müssen, wie zum Beispiel die Bestimmungen zu den Eigenverwaltungen“.
Nach der Artikeldebatte zum Art. 13-bis wurden die Arbeiten unterbrochen, die Behandlung wird (wie geplant) in der Sitzung am kommenden Montag, 22. Mai, fortgesetzt.