Von: Ivd
Bozen – Der Südtiroler Landtag hat sich am Donnerstag erneut mit sensiblen Themen befasst – von der Verwendung von medizinischem Cannabis bis hin zu Dienstleistungs-Apotheken und der Integration von Menschen mit Behinderung. Besonders lebhaft verlief die Diskussion um den Landesgesetzentwurf Nr. 13/23 des Team K, der den therapeutischen Einsatz von Cannabisarzneimitteln regeln und die Forschung fördern soll.
Hoffnung auf Enttabuisierung
Ersteinbringer Franz Ploner (Team K) erklärte, in den vergangenen Jahrzehnten hätten Studien immer deutlicher gezeigt, dass Cannabispräparate bei Erkrankungen helfen können, bei denen herkömmliche Therapien an ihre Grenzen stoßen. Der Gesetzentwurf solle den Zugang zu solchen Medikamenten erleichtern und die Verschreibungspraxis vereinfachen. „Es geht auch darum, das Thema endlich zu enttabuisieren“, betonte Ploner.
Unterstützung kam von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion), der die Initiative als „wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit“ bezeichnete. Paul Köllensperger (Team K) wies darauf hin, dass der Entwurf sich am Beispiel des Piemont orientiere, wo der Einsatz medizinischer Cannabinoide bereits gesetzlich verankert sei. Auch Zeno Oberkofler (Grüne) sprach sich für eine klare Regelung aus: Der medizinische Nutzen sei vielfältig, die Fortbildung im Gesundheitswesen laufe gut an.
Regierung bleibt skeptisch
Gesundheitslandesrat Hubert Messner bremste die Erwartungen: In Fragen der Arzneimittelpolitik liege die Zuständigkeit beim Staat, nicht beim Land. Cannabis sei weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft. „Wir können auf Landesebene keine Durchführungsbestimmungen erlassen“, so Messner. Ploner zeigte sich kompromissbereit und setzte den Gesetzentwurf zur Überarbeitung aus.
Weitere Themen
Abgelehnt wurde ein Antrag des Team K zur Stärkung sogenannter Dienstleistungs-Apotheken, die künftig auch Telemedizin oder Präventionsprogramme anbieten sollten. Zustimmung fand hingegen ein Antrag der Grünen zur fairen Bezahlung in der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung. Außerdem verabschiedete der Landtag den Landesgesetzentwurf Nr. 54/25 zur außeretatmäßigen Verbindlichkeit.




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