Der Angeklagte zu Prozessbeginn

Imam von Hamas-Unterstützung in Wien freigesprochen

Mittwoch, 17. Juni 2026 | 17:07 Uhr

Von: apa

Mehr als fünf Jahre nach der umstrittenen Operation “Luxor” haben die Ermittlungen zu einem ersten Prozess wegen Terrordelikten geführt. Am Mittwoch wurde ein Imam vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung und der Verhetzung freigesprochen. Ein inkriminiertes Video und drei Moscheepredigten sah das Schöffengericht am Landesgericht Wien nicht als Hamas-Unterstützung und Aufruf zu Straftaten an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zwar sei der Angeklagte Anhänger einer “radikaleren Auslegungsform” des Islam, diese sei aber zulässig und von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt, begann der Vorsitzende seine Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft sei nach jahrelangen Ermittlungen zu der Ansicht gekommen, dass die Muslimbruderschaft nicht als Terrororganisation angesehen werden könne, “da hatte sie nur noch die Hamas, auf die sie ausweichen konnte”, meinte er. Diese sei zwar einerseits Terrororganisation, andererseits aber auch gewählte Vertretung der Palästinenser im Gazastreifen.

Die Aussagen des Angeklagten stammen aus einer Zeit lange vor dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Damals könne eine Unterstützung der Hamas nicht als Unterstützung einer Terrororganisation gewertet werden. “Haben Sie einen Terroranschlag goutiert? Nein. Das, was Sie goutiert haben, ist der militärische Kampf gegen das israelische Regime”, befand der Richter.

Auch vom Verhetzungsvorwurf freigesprochen

Auch vom Verhetzungsvorwurf wurde er freigesprochen. Einerseits umfasse der Begriff Zionisten “eine Weltanschauung, eher eine politische Anschauung” und sei damit nicht von der Verhetzung umfasst, andererseits wäre der Vorwurf ohne einem Schuldspruch beim Terrorvorwurf ohnehin verjährt. Da die Staatsanwaltschaft Wien, die in Vertretung der ermittelnden Staatsanwaltschaft Graz anwesend war, auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.

Zahlreiche Hausdurchsuchungen im Herbst 2020

Im Zuge der umstrittenen – und wie sich später herausstellte zum Teil rechtswidrigen – Operation “Luxor” hatten eine Woche nach dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 zahlreiche Razzien gegen Vereine mit angeblicher Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas in der Steiermark, in Kärnten, Niederösterreich und Wien stattgefunden. Die zuständigen Behörden unter Federführung des steirischen Verfassungsschutzes sowie der Staatsanwaltschaft Graz sprachen damals von 70 Beschuldigten wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation. Verfahren gegen 13 weitere Beschuldigte sind noch offen, hieß es zuletzt von der Staatsanwaltschaft Graz. Die Ermittlungen gegen andere Personen oder Organisationen seien eingestellt oder an andere Behörden abgegeben worden.

Verteidiger ortete politisches Verfahren

Für den Verteidiger des Imams, Farah Abu-Jurji, war sein Mandant aus politischen Gründen heute auf der Anklagebank. Wäre er nicht “Teilaspekt der Operation Luxor”, gäbe es wohl keine Anklage. In über 25 Jahren, die er als Imam tätig war, sei bisher keine seiner Reden vor Gericht gelandet. “Alles, was er je gesagt hat, ist öffentlich einsehbar”. Dass es nun zu einer Anklage gekommen sei, liege nicht etwa daran, dass die Ermittlungen dazu geführt hätten, sondern daran, dass der ermittelnden Staatsanwaltschaft Graz vom OLG aufgetragen worden sei, bis 15. Mai Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen, meinte der Anwalt. Sein Mandant habe lediglich “in emotionaler Weise immer wieder für Palästinenser Position ergriffen”, in einer Zeit, bevor die Hamas als Terrororganisation eingestuft worden sei, meinte der Rechtsanwalt. Einige der inkriminierten Aussagen seien zudem nicht repräsentativ, wenn man sie “eins-zu-eins ins Deutsche übersetzt.”

Der Angeklagte selbst meinte zu Beginn seiner Befragung, er lehne die Hamas ab. Der ägyptischstämmige Österreicher predigte zunächst in Graz, später in Wien. In einer Predigt im Jahr 2014 in Wien-Leopoldstadt, die er später auch auf YouTube stellte, soll der Mann laut Anklage u. a. gesagt haben: “Und (denkt an) die Anführer an ihrer Spitze – die Anführer von Hamās, der gihād-Verbände und des Widerstands -, sie opfern sich selbst für Allah, im Streben nach Allahs Wohlgefallen. Der Feind, das zionistische Gebilde, meint, ihre Entschlossenheit brechen zu können, aber nein, niemals!”

Er sehe aber einen Unterschied, zwischen dem “zionistischen Gebilde” (gemeint: der Staat Israel, Anm.) und dem Volk Israels. “Das israelische Volk hat ein Recht auf ein Leben in Freiheit”, meinte der Angeklagte bei seiner Einvernahme am Mittwochnachmittag. Die Angriffe der Hamas auf Israel goutiere er nicht, meinte er, auf Aussagen in vergangenen Predigten wie diese angesprochen: “Ist der mörderische, verbrecherische Zionist jetzt mein Freund, mit dem ich umgehe, und ich stehe gegen das, was (heute) als ,Terrorismus’ bezeichnet wird? Welcher Terrorismus? Ist nicht der Terrorismus jener, der innerhalb weniger Stunden Tausende tötet? Oder ist (Terrorismus) jener, der die al-Aqsā Moschee, seine Ehre und Würde verteidigt?” Palästina leide seit 75 Jahren, er wolle eine “friedliche Lösung”, antwortete er, nach seiner Haltung zum Nahost-Konflikt gefragt.

“Jahrzehntelange Predigten für Toleranz”

Die Anklage sei generell mangelhaft, monierte Abu-Jurji. So stütze sich diese etwa auf eine Studie der Dokustelle Politischer Islam. Die Stelle sei “unqualifiziert” und “politisch gefärbt”. Bereits 2019 habe der von seinem Mandanten gegründete Moscheeverein einen Workshop gegen Antisemitismus gehalten. “All das wird außer Acht gelassen. Es werden sekundenlange Passagen aus jahrzehntelangen Predigten für Toleranz herausgenommen”, sieht er die Aussagen des Imams aus dem Kontext gerissen. Zu der Zeit, als er die Aussagen getroffen habe, habe ein Krieg geherrscht, “dem viele hundert Kinder und Frauen zum Opfer gefallen sind”. Seine Predigten seien als “Aufruf zum Mitgefühl” gemeint gewesen.

Angeklagter seit 1998 in Österreich

Durchaus genervt zeigte sich der Vorsitzende und die Beisitzerin während des Prozesses, dass dieser mit Dolmetscherin geführt werden musste. Obwohl der Angeklagte seit 1998 in Österreich und seit 2012 Staatsbürger ist, zeigten sich schon zu Beginn Schwierigkeiten. Auf die Standardfrage, ob er Schulden habe, antwortete er mit: “Ich bin unschuldig.”

Einigen der zahlreichen Zusehern und Zuseherinnen, die das Urteil mit Standing-Ovations und lautem Beifall zur Kenntnis nahmen, stieß die Prozessführung sauer auf. “Das war ein rassistischer Prozess”, rief ein Mann dem Vorsitzenden nach, als dieser den Großen Schwurgerichtssaal verließ.

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