Von: luk
Bozen – Morgen wird im ersten Gesetzgebungsausschuss über einen Landesgesetzentwurf entschieden, der die Errichtung einer Antidiskriminierungsstelle sowie einige Neuerungen bezüglich der Tätigkeiten, Besoldung bzw. soziale Absicherungen der Amtsträger der Ombudsstellen vorsieht. Alle Mitglieder des ersten Gesetzgebungsausschuss erhielten daher am Freitag eine Einladung von der Vorsitzenden Magdalena Amhof, an einer heutigen diesbezüglichen „informellen Anhörung“ teilzunehmen. Die politische Minderheit des ersten Gesetzgebungsausschusses hat entschieden, nicht daran teilzunehmen: “Einerseits wurden laut ihnen mehrere institutionelle Abläufe nicht eingehalten, andererseits soll den Amtsträgern der Ombudsstellen (Volksanwaltschaft, Kinder- u. Jungendanwaltschaft, Landesbeirat für Kommunikationswesen) sowie der Gleichstellungsrätin, genauso wie anderen Experten, die Möglichkeit gegeben werden, direkt bei der Behandlung des Gesetzes im Ausschuss anwesend zu sein.”
“Daraufhin hat die politische Minderheit des ersten Gesetzgebungsausschusses in einem Treffen am Nachmittag beschlossen, geschlossen von der sogenannten “Anhörung” fern zu bleiben und ihr Befremden darüber in einem Schreiben an die Vorsitzende Amhof zum Ausdruck zu bringen”, wie es heißt.
“Die institutionellen Abläufe wurden nicht eingehalten (Tonaufnahmen, schriftliches Protokoll, Übersetzung). Die E-Mail der Einladung wurde nicht über die Ämter des Landtages versandt, sondern kam von einem Fraktionsbüro. Ausschließlich die Mitglieder des ersten Gesetzgebungsausschusses wurden eingeladen, nicht wie gewöhnlich alle Abgeordneten des Landtages, obgleich es sich um einen Landesgesetzentwurf des Präsidiums handelt. Die Ersteinbringer der Landesgetzentwürfe 34/19; 20/19; 50/20 (Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler) wurden nicht eingeladen”, heißt es weiter.
Gleichzeitig fordern die Mitglieder des ersten Gesetzgebungsausschusses, dass die Amtsträger der Ombudsstellen die Behandlung des Gesetzentwurfes in der morgigen Sitzung als Experten begleiten können. “Dadurch hätten alle Abgeordneten des Landtages die Möglichkeit, die Debatte inhaltlich zu verfolgen, zumal die Ombudsstellen beim Landtag angesiedelt sind. Auch Tonaufnahmen, schriftliche Protokolle zu den Äußerungen sowie Übersetzungsdienst würden garantiert”, heißt es abschließend.