Von: mk
Meran – Wie bereits berichtet, hat das Amt für Umwelt und die Vereinigung der Kondominiumsverwalter ANACI in Meran einen neuen Modus zur Regelung der Heizperiode vereinbart: Die diesbezügliche Anordnung des Bürgermeisters nimmt nun eventuelle Maßnahmen für die vom Gesetz festgelegten Übergangzeiten in den beiden ersten Oktober- und letzten beiden Aprilwochen vorweg.
Wird vom Wetterdienst der Provinz Bozen (www.provinz.bz.it/wetter/suedtirol.asp) eine Kaltfront angekündigt, dürfen die Verwalter der Kondominien ohne zusätzliche Genehmigung durch die Gemeinde die Heizanlagen für sieben Stunden pro Tag einschalten. Die Heizungen müssen dabei in den Morgen- und Abendstunden laufen, während sie über Mittag, wenn die Temperaturen am höchsten sind, ausgeschaltet werden müssen. Das kühle Wetter muss allerdings mindestens für drei Tage angekündigt sein, wobei die Temperaturen nachts unter zehn Grad und tagsüber unter 18 Grad liegen müssen.
“Bis Freitag, 31. Mai dürfen Heizkörper in den Zimmern noch laufen, und zwar nich länger als sieben Stunden am Tag, immer unter der Voraussetzung, dass die nächtlichen Temperaturen so wie in diesen letzen Wochen und Tagen niedrig bleiben”, erklärte Energy-Manager Bruno Montali.