Vorwurf der üblen Nachrede

Kassation weist Durnwalders Rekurs ab

Mittwoch, 05. Februar 2020 | 16:48 Uhr

Bozen/Rom – Das Kassationsgericht in Rom hat den Rekurs von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder gegen die Verurteilung am Oberlandesgericht in Brescia wegen übler Nachrede abgeschmettert. Dies berichtete die Nachrichtenagentur Ansa am Dienstag. Bekanntlich hatte Robert Schülmers, der im Jahr 2012 Staatsanwalt am Rechnungshof in Bozen war, Durnwalder angezeigt.

Stein des Anstoßes waren einige Aussagen Durnwalders in der Presse, die sich gegen Schülmers richteten, nachdem dieser die Untersuchung in Sachen Sonderfonds in die Wege geleitet hatte.

In der ersten Instanz wurde Durwalder vom Gericht in Mantua zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem wurde eine Entschädigung in Höhe von 40.000 Euro verlangt.

Das Oberlandesgericht in Brescia hat in seinem Urteil den Schadenersatz bestätigt. Die Haftstrafe wurde hingegen annulliert und durch eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Euro ersetzt.

Dagegen hatte Durnwalder Rekurs eingereicht, der nun abgeschmettert wurde.

Von: mk

Bezirk: Bozen