Darum sind die Alpenvereine unzufrieden

Keine Jet-Flüge für Touristen in den Dolomiten – Hubschrauber bleiben

Dienstag, 20. Mai 2025 | 07:03 Uhr

Von: mk

Bozen – Touristenflüge mit ausgedienten Kampfjets in den Dolomiten wird es in Südtirol nicht geben. Das hat die Landesregierung schriftlich bekräftigt und damit auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber reagiert. Doch für passionierte Bergsteiger und Umweltschützer geht das nicht weit genug.

“Man sollte auch die touristischen Hubschrauberflüge verbieten, die mittlerweile sogar für Heliskiing oder als Flugtaxi genutzt werden, um Leute zu den Hütten zu bringen”, erklärt Carlo Alberto Zanella, Präsident des italienischen Alpenvereins CAI in Südtirol. Der AVS und sein Trentiner Pendent SAT schlagen in dieselbe Kerbe.

Keine Jet-Flüge bekannt

Anlass für die Aufregung bot ein Unternehmen, das in den vergangenen Monaten Flüge mit ehemaligen Militärjets in den Dolomiten bewarb. Leiter Reber hatte daraufhin bei der Landesregierung nachgehakt. Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider stellt nun klar: “Bis heute ist dem Land kein Flug der besagten Flugzeuge im Dolomitengebiet bekannt.” Auch die Direktion der nationalen Zivilluftfahrtbehörde ENAC in Bozen habe keine Kenntnis von der Nutzung solcher Jets für Panoramaflüge. Die Enac habe das Unternehmen informiert und verdeutlicht, dass Panoramaflüge mit ausgedienten Kampfjets für Touristen verboten seien.

Die geltenden Verbote und Einschränkungen laut Landesgesetz Nr. 15 von 1997, das den Verkehr von motorisierten Flugzeugen zum Zwecke des Umweltschutzes regelt, gelten laut Alfreider für alle motorisierten Flugzeuge gleichermaßen. Konkret geht es um Starts, Landungen und um das Überfliegen von Schutzgebieten unter 500 Metern sowie von Gebieten über 1600 Metern Meereshöhe. Allerdings befasst sich das Gesetz nicht speziell mit der Geschwindigkeit und den Lärmemissionen, wie Alfreider einschränkt. Auch das Landesgesetz zum Schutz vor Lärm lege keine Grenzwerte für Fluglärm von einzelnen Flugzeugen fest. Flugzeuge müssten bestimmte Grenzwerte einhalten, um zugelassen zu werden, eine allgemeine Begrenzung des Lärms durch den Flugbetrieb selbst gibt es im Landesgesetz nicht.

Kaum Strafen verhängt – Kritik vom CAI

Leiter Reber fragte außerdem nach verhängten Strafen in den letzten fünf Jahren, falls die vorgeschriebene Flughöhe unterschritten wurde. Alfreider zufolge wurden jeweils eine Strafe im Jahr 2021, eine im Jahr 2023, drei im Jahr 2024 und eine im Jahr 2025 ausgestellt. Für ungenehmigte Starts und Landungen in Schutzgebieten ist im selben Zeitraum nur eine einzige Strafe (2021) verhängt worden. “Das sind entschieden wenige”, kommentiert CAI-Präsident Zanella laut einem Bericht der Zeitung Alto Adige am Sonntag.

Alfreider musste außerdem einräumen, dass das Land keine eigenen Messinstrumente besitzt, um die exakte Flughöhe zu bestimmen. Die Kontrollorgane würden sich auf eine festgelegte Berechnungsmethode mittels Triangulation basierend auf Fixpunkten wie der Position des Kontrolleurs und dem Gelände (Gipfel, Hänge etc.) verlassen.

Das aktuelle Gesetz spricht von “Flughöhe”, was nach gängiger Praxis und auch in Rechtsstreitigkeiten als vertikaler Abstand zum festen Boden interpretiert wird. Leiter Reber bohrte weiter und fragte, ob die 500 Meter auch für den horizontalen Abstand zu Berghängen gelten. Die Antwort dazu fiel knapp aus: Die zuständigen Landesämter würden derzeit an einer Überarbeitung des Gesetzes im Interesse des Umweltschutzes arbeiten.

Auf die Frage, ob der Flughafen in Bozen über die Mittel verfügt, die Flughöhen der zahlreichen motorisierten Sportflugzeuge zu registrieren, erklärte Alfreider unter Berufung auf die ENAC: Der Südtiroler Luftraum sei nur oberhalb einer bestimmten, je nach Zone variierenden Höhe unter Radarkontrolle. Eine lückenlose zivile Radarüberwachung gebe es erst ab jener Flughöhe, in der Instrumentenflug verpflichten vorgeschrieben und Sichtflug verboten ist. In dieser Höhe seien Panoramaflüge und dergleichen nicht möglich. Wie Alfreider erklärt, sind Flugzeuge, die in Südtirol starten, nicht verpflichtet, ihre Flughöhendaten an den Bozner Flughafen Bozen oder an die ENAC zu übermitteln.

Bergvereine fordern sofortiges Ende der Tourismus-Helikopterflüge

Zanella bringt die Frustration vieler auf den Punkt. “Die Anzahl der Sanktionen spricht eine klare Sprache. Wir wissen von Landesbeamten, dass es große Schwierigkeiten gibt, Kontrollen durchzuführen.”

Wie AVS und SAT verlangt auch er: Hubschrauberflüge zu touristischen Zwecken sollten in Südtirol verboten werden. Für Rettungseinsätze, Arbeiten an Hochgebirgshütten oder zur Brandbekämpfung seien Helikopter unerlässlich. “Aber mittlerweile findet man im Web sieben Anbieter, die touristische Flüge anbieten – von den Dolomiten bis zum Gardasee. Früher gab es nur einen.“ Vor allem in Gröden beschwere sich die Bevölkerung. So gebe es Leute, die mit dem Helikopter zum Essen auf die Hütte fliegen oder im Tiefflug über den Padonkamm brausen, um dann eine schöne Tiefschneeabfahrt zu genießen.

Die Diskussion über Fluglärm und die Belastung der alpinen Umwelt durch motorisierte Flugzeuge, insbesondere Hubschrauber, wird in Südtirol und im gesamten Alpenraum intensiv geführt. Die alpinen Vereinigungen sprechen sich klar aus: “Stoppt die touristischen Flüge über unseren Bergen.”

Bezirk: Bozen

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