Von: mk
Bozen – Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija) ist das Sprachrohr für Heranwachsende in unserem Land und in ihrem heurigen zehnten Bestehungsjahr wichtiger denn je. Das betont Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter anlässlich des heutigen Erscheinens des Jahresberichtes 2018. Im vergangenen Jahr sind die Anfragen im Vergleich zu 2017 konstant geblieben: 411 neue Anfragen kamen hinzu, an 696 Situationen aus dem Vorjahr wurde weitergearbeitet. Die drei Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter haben 2018 mehr als 1.760 Beratungen am Telefon und fast 200 Gespräche bei persönlichen Treffen gemacht. Weitere knapp 200 Anfragen wurden per Mail, WhatsApp und Facebook bearbeitet. Es ging um Jugendschutz, familiäre Konflikte, um Schule und Mobbing, Trennung, Scheidung, um Fremdunterbringung, um Adoption, um Internet und das Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher. Sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt nehmen zu.
Da ist ein 14-jähriger Junge, der daheim vom Vater regelmäßig Schläge bekommt, dessen Mutter sich aber hinter ihren Mann und nicht vor den Sohn stellt. Da sind Großeltern, denen nach der Trennung ihrer Tochter von deren Mann der Kontakt zu den Enkelinnen verweigert wird, weil sie seither beim ehemaligen Schwiegersohn leben. Da ist ein 17-jähriger Jugendlicher, dessen Familie seit Jahren vom Sozialsprengel unterstützt wird, der aber mit der neu zugeteilten Sozialassistentin absolut nicht zurechtkommt. Da ist ein Vater, der seit der Trennung von seiner früheren Lebensgefährtin erfährt, wie die Mutter seiner beiden Söhne die Jungs ungleich behandelt, weil der eine den Vater öfters positiv erwähnt hat. Da ist ein 14-jähriger unbegleiteter Minderjähriger aus Guinea, der bei einer Tante in Südtirol lebt, aber keinerlei Unterstützung von ihr bekommt – weder was die Schule, noch was die Planung der sommerlichen Aktivitäten angeht. Da ist die Mutter, die sich um ihre Tochter sorgt, weil diese in der Schule heftig gemobbt wird.
Nicht alle Kinder und Jugendlichen in Südtirol können in einem sicheren und geschützten Rahmen aufwachsen. Umso mehr sei die Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija) als unabhängige und niederschwellige Anlaufstelle gefragt, betont Paula Maria Ladstätter: „Wir haben das Kindeswohl im Auge. Kein Kind darf benachteiligt werden“, sagt sie. Alle Minderjährigen hätten ein Recht auf Existenzsicherung und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten. Sie sollten bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitreden und ihre Meinung frei und ohne Angst äußern können, sagt die Kinder- und Jugendanwältin.
Im Jahr 2018 hat die Kija 1.767 telefonische Beratungen gemacht, 192 Face-to-Face-Gespräche geführt, 184 Anfragen per Mail und 13 Anfragen über Social Media beantwortet. Es ging um Kinder- und Jugendschutz, um Schulverweigerung, um Vernachlässigung, Gleichbehandlung und altersgemäße Entwicklung von Kindern, um familiäre Konflikte, Trennung und Scheidung, um das Besuchsrecht eines Elternteils und Unterhaltszahlungen, um häusliche Gewalt, psychische, physische und sexualisierte Gewalt, um Probleme zwischen Eltern und Kindern, Fragen der Erziehung und Fremdunterbringung, um die Integration schwacher Schülerinnen und Schüler und von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Schule und Alltag, um Mobbing, Cybermobbing und Bullying in Schule und Freizeit. In vielen Situationen wurden Mehrfachproblematiken sichtbar.
Insgesamt haben die vier Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter der Kija im vergangenen Jahr 1.107 Akten bearbeitet. Davon wurden 411 neu eröffnet, an 696 Akten aus den Jahren davor wurde weitergearbeitet. Die Fälle sind meist komplex, die Bearbeitung gestaltet sich aufwändig und zieht sich oft über mehrere Jahre. „Es braucht Einzel- und Mediationsgespräche und laufend Treffen mit den zuständigen Netzwerkpartnerinnen und -partnern“, erklärt Paula Maria Ladstätter. Das derzeitige Team besteht aus Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter, aus Bianca Stelzer, Expertin im Rechts- und Gesetzgebungsbereich, Daniela Höller, Expertin im Verwaltungsbereich und der Verwaltungssachbearbeiterin Federica Poli.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija) ist eine Einrichtung des Landes Südtirol. Sie wurde mit Landesgesetz Nr. 3 vom 26. Juni 2009 errichtet und wird heuer zehn Jahre alt. Die Kinder- und Jugendanwältin ist bei der Ausübung ihres institutionellen Auftrags unabhängig, überparteilich und niemandem hierarchisch unterstellt. Sie berät und unterstützt junge Menschen mit Problemen, versteht sich als Sprachrohr für Heranwachsende und vertritt deren Interessen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.
Der neue Jahresbericht der Kija kann von der Webseite www.kinder-jugendanwaltschaft-bz.org heruntergeladen werden. Für weitere Nachfragen steht das Team der Kinder- und Jugendanwaltschaft telefonisch unter Tel. 0471 946 050, per WhatsApp (Tel. +39 331 1738847), per Mail an info@kinder-jugendanwaltschaft-bz.org und über Facebook (facebook.com/kijagaia) zur Verfügung.