Von: mk
Bozen – Vor kurzem hat die Landesregierung die Finanzierung im Bereich der Kleinkinderbetreuung entschieden (s. Beschluss der Landesregierung Nr. 597/2018). Ob damit auch eine Erhöhung der Löhne des Betreuungspersonals einhergeht, bezweifelt Maria Elisabeth Rieder vom Team Köllensperger: „Seit Jahren wird dem Betreuungspersonal in den Kleinkinderbetreuungseinrichtungen eine Lohnerhöhung versprochen, passiert ist bis heute nichts, die letzte Lohnanpassung erfolgte im Jahr 2013.“
In einer Anfrage an die Landesregierung will die Abgeordnete wissen, ob das Land mit den Interessensvertretern eine Vereinbarung getroffen hat, der eine wohlverdiente Anpassung der Löhne vorsieht und ob das Land bereit sei, zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um endlich eine angemessene Entlohnung des Betreuungspersonals zu garantieren. Weiters fragt Rieder, warum das Land bis heute keinen Landeszusatzvertrag abgeschlossen habe, obwohl dies im staatlichen Kollektivvertrag vorgesehen sei.
In einer weiteren Anfrage geht es um die Bezahlung der Tagesmütter. Für sie sei zwar im Mai 2018 ein Kollektivvertrag auf Landesebene abgeschlossen worden, doch auch sie würden – wie das Betreuungspersonal der Kleinkindertagesstätten – weder die gesellschaftliche Wertschätzung, die sie verdienen, noch ein angemessenes Gehalt erhalten. Ab 2019 werden die Qualitätskriterien angepasst und der Betreuungsschlüssel reduziert. Eine Tagesmutter könne dann anstatt sechs nur noch höchstens fünf Kinder betreuen. „Für die Tagesmütter könnte dies Lohneinbußen zur Folge haben“, sagt Rieder, „eine Erhöhung der Qualitätsstandards darf nicht weniger Lohn zur Folge haben.“ Rieder fragt die zuständige Landesrätin, ob der Stundenlohn pro Kind entsprechend angepasst werde und ob die dafür notwendigen zusätzlichen Gelder zur Verfügung gestellt würden.