Anliegen der Jäger durchgebracht

Kleine Ausrutscher sind keine Gefahr mehr für den Waffenschein

Dienstag, 11. September 2018 | 09:19 Uhr

Rom/Bozen – Für ein altes Anliegen der Südtiroler Jägerschaft haben sich SVP-Senator Meinhard Durnwalder und sein Parteikollege in der Abgeordnetenkammer, Albrecht Plangger, erfolgreich eingesetzt. Jäger, die wegen eines Bagatelldelikts eine Eintragung im Strafregisterauszug vorweisen, können bei gerichtlicher Rehabilitation künftig wieder den Jagdwaffenschein erhalten. Möglich macht dies ein Zusatz zum Artikel 43 des Königlichen Dekrets Nr. 773 vom 18. Juni 1931, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Wegen einer restriktiven Auslegung des Staatsrates wurde in den letzten Jahren der Waffenschein von Jägern nicht mehr erneuert, wenn diese oft auch nur eine geringfügige Eintragung im Strafregisterauszug vorwiesen.

Dies galt auch für Vorfälle, die schon Jahrzehnte zurück lagen, wie Durnwalder erklärt.

Mehr lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

 

Von: mk

Bezirk: Bozen