Von: mk
Bozen – Die Kriterien für die Beanspruchung der finanziellen Mittel aus dem neuen Holzbaufonds wurden heute von der Landesregierung genehmigt. Von 2023 bis 2030 wird der Holzbaufonds jedes Jahr mit 1,2 Millionen Euro gespeist. “Ziel dieser Maßnahme ist es, den verstärkten Einsatz des heimischen nachhaltigen Baustoffes Holz mit langfristiger Kohlenstoffspeicherung zu fördern und gleichzeitig andere Baumaterialien mit hoher Kohlendioxidemission, zu ersetzen”, erläutert Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.
Gefördert wird ausschließlich die Neuerrichtung von öffentlichen Gebäuden und Bauwerken in Holz- oder Holzmischbauweise mit einer Mindest-Brutto-Geschossfläche von 300 Quadratmetern oder deren Erweiterung oder Aufstockung um mindestens 100 Quadratmeter zusätzlicher Bruttogeschossfläche. Förderberechtigt sind öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und ähnliche, das Land Südtirol und seine Hilfskörperschaften sind hingegen explizit von dieser Förderung ausgeschlossen.
Holz: Heimisch, nachhaltig, zertifiziert
Als Holzbau gewertet werden Gebäude, die mindestens 100 Kilogramm verbautes Holz pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche über der Erde aufweisen. Mindestens 80 Prozent des verbauten Vollholzes müssen in einer Entfernung von maximal 500 Kilometern vom Errichtungsstandort geschlägert und verarbeitet worden sein. “Es ist uns ein Anliegen, Holz aus unseren heimischen Wäldern bei uns im Land als Baustoff zu etablieren. Einerseits wird damit die Bewirtschaftung der Wälder wirtschaftlich interessanter für die Eigentümer, andererseits tragen wir auch durch kurze Transportwege zum Klimaschutz bei”, erklärt Schuler. Förderfähig sind Tragwerkskonstruktionen und Gebäudehüllen, aber auch Deckenkonstruktionen, Außenwandkonstruktionen, Innenwände, Wandbekleidungen sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Flachs, Hanf, Kork oder Stroh und Holzdämmstoffe.
Beiträge bis zur Erschöpfung der Mittel
Gefördert wird die gespeicherte Kohlenstoffmenge in den oberirdischen Gebäudeteilen der öffentlichen Bauten. Die Förderung ist abhängig von der gespeicherten Kohlenstoffmenge in den Holzbauelementen und in den Dämmstoffen. Zur Berechnung der gebundenen Kohlenstoffmenge wird das Tool “CO2-Tool_Wood” eingesetzt.
Der Beitrag beträgt 500 Euro je Tonne langfristig gespeichertem Kohlenstoff. Anträge mit einem Betrag unter 25.000 Euro werden nicht gefördert, als Förderhöchstgrenze pro Maßnahme wurden 200.000 Euro festgelegt. Eine Expertenkommission (je ein Vertretender der Abteilung Forstwirtschaft, der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus und der Landesabteilung Hochbau) bewertet die Anträge und erstellt eine Rangliste. Die Beiträge werden bis zur Erschöpfung der Mittel ausbezahlt.
Im laufenden Jahr können die Ansuchen über die Internetseite des Landes Südtirol zum Bereich Land- und Forstwirtschaft bis zum 30. September gestellt werden. Die Maßnahmen sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen, es werden auch Kontrollen vor Ort durchgeführt.