Von: mk
Bozen – Gert Lanz, der SVP-Fraktionssprecher im Landtag, zeigt sich genervt: „In Dauerschleife“ komme die Forderung des Chefs der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, dass im derzeit geltenden Lockdown Treffen zwischen Familienangehörigen – auch grenzüberschreitend – ermöglicht werden müssen. „Immer wieder wird dem STF-Kollegen erklärt, dass dies nicht mit einer Verordnung des Landeshauptmannes geregelt werden kann, sondern vom Staat geordnet werden muss. Vergeblich. Schon wieder liegt ein Beschlussantrag vor, der Unmögliches fordert. Aus diesem Grund ist er auch abzulehnen“, sagt Gert Lanz.
Sven Knoll sollte doch in der Lage sein, den Unterschied zwischen Landes- und Staatskompetenz nachzuvollziehen, findet Lanz. „Man kann die Landesregierung von der Oppositionsbank aus zwar kritisieren, sollte dabei jedoch nur die Anpassung jener Regeln fordern, die auch in der Kompetenz des Landes Südtirol liegen“, stellt SVP-Fraktionsvorsitzender klar.
Laut Landesverordnung, die für Südtirol gilt und EU-konform ist, wäre eine Einreise nach Südtirol möglich, doch für Italien gilt das so nicht. Die Landesregierung habe in ihrem Kompetenzbereich alles ermöglicht, doch außerhalb Südtirols entscheiden andere Provinzen, Regionen und Staaten. Deshalb könne man den Leuten nicht sagen, dass sie nach Südtirol einreisen dürfen, wenn sie dann dafür bestraft werden, weil sie sich nicht an die Verordnung des italienischen Staates halten. „Hier stößt die Autonomie an ihre Grenzen – wir können bestimmte Regeln in unserem Land festlegen, nicht jedoch solche die über die Grenzen Südtirols hinausgehen. Wenn die STF mit gleicher Vehemenz, mit der sie falsche Hoffnungen und Unsicherheiten schürt und dazu noch unrealisierbare politische Forderungen stellt – so wie das Aufheben der nächtlichen Ausgangssperre, welche bereits mit der Verordnung Nr. 69 vom 12.11.2020 aufgehoben wurde – sich für eine Abflachung der Infektionszahlen einsetzen würde, wäre Südtirol schneller wieder eine gelbe Zone. Und dann würden laut staatlicher Regelung auch grenzüberschreitende Besuche wieder möglich sein“, so Lanz.
Lanz sieht vor allem beim Thema der Verwandtenbesuche ein immer wiederkehrendes Phänomen, „das der STF-Chef Sven Knoll perfektioniert hat“. In einer Situation, in der diese aus gesundheitspolitischer Sicht nicht möglich sind, würden die immer gleichen Forderungen gebetsmühlenartig wiederholt, um dann bei einem Abflachen der Kurve und der damit zusammenhängenden schrittweisen Lockerung der Regeln, diese für sich zu beanspruchen, erklärt der SVP-Fraktionsvorsitzende.
Die SVP wird demzufolge dem SF-Beschlussantrag nicht zustimmen. „Wir schüren keine falschen Hoffnungen. Wir wollen weiterhin korrekt sein und uns nicht dafür verantwortlich fühlen, wenn Bürgerinnen und Bürger hohe Strafen zahlen müssen, weil sie sich der staatlichen Verordnung widersetzen. Wir raten den STF-Abgeordneten dasselbe zu tun, denn alles andere wäre unseriös und unhaltbar“, unterstreicht der Vorsitzende der SVP-Landtagsfraktion und fügt hinzu: „Bestimmt werden jetzt vonseiten der STF wieder Halbwahrheiten verbreitet und die darauffolgenden Polemiken werden, abgesehen von Unsicherheit und Chaos, rein gar nichts bringen.“
Knoll: Polemiken nutzen den Bürgern nichts
Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, zeigt sich verwundert über die polemische Pressemitteilung des SVP-Fraktionssprechers Gert Lanz, der den „legitimen Wunsch vieler Bürger den eigenen Partner und die eigenen Eltern zu treffen, als unseriös und unmöglich“ abtue und daher ankündige, einen entsprechenden Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit ablehnen zu wollen. „Herr Lanz, wem bringen diese Polemiken etwas? Es wäre besser, wenn wir zusammenarbeiten würden, um den Bürgern in dieser schweren Phase das Leben zu erleichtern“, schreibt Knoll in einer Aussendung.
Die Massentests des vergangenen Wochenendes hätten seiner Ansicht nach doch gezeigt, dass lediglich 0,9 Prozent der getesteten Süd-Tiroler mit dem Corona-Virus infiziert sind. Angesichts dieser minimalen Infektionsverbreitung sei es für niemanden nachvollziehbar, warum man die eigenen Eltern und den eigenen Partner ─ auch grenzüberschreitend ─ nicht treffen darf. „Dies umso mehr, als dass unsere Landsleute in Nord- und Osttirol jederzeit ihre Partner und Familien treffen dürfen. Sind wir Südtiroler Bürger zweiter Klasse?“, fragt Knoll.
Namhafte EU-Rechtsexperten hätten mehrfach bestätigt, dass grenzüberschreitende Partnertreffen nicht verboten werden dürfen, solange diese in Südtirol erlaubt sind und es keine staatlichen Reisewarnungen gibt. Für Italien würde sich zudem nichts ändern, da die Einreise in italienische Regionen ohnehin nicht möglich wäre, da Partnertreffen dort ─ im Gegensatz zu Südtirol ─ nicht erlaubt sind und sich diese Treffen somit nur auf Südtirol beschränken würden, ist Knoll überzeugt.
„Im Frühjahr hatte Süd-Tirol den Mut ─ auch gegen die staatlichen Bestimmungen ─ ein eigenes Corona-Landesgesetz zu erlassen, um auf die Bedürfnisse unseres Landes einzugehen. Diesen Mut brauchen wir auch jetzt. Es geht um das menschliche Grundbedürfnis den eigenen Partner und die eigene Familie zu treffen. Herr Lanz, haben wir den Mut gemeinsam und zum Wohle der Bürger auch hier einen eigenen Südtiroler Weg zu gehen. Wir sind dazu bereit!“, erklärt Knoll.