Verordnung wird ausgearbeitet

Kommt der Lockdown in “roten” Gemeinden?

Montag, 22. November 2021 | 17:27 Uhr

Bozen – Das Land bereitet sich offenbar darauf vor, eine neue Verordnung zu erlassen, die verschärfte Maßnahmen vorsieht, um die vierte Welle aufzuhalten. Wie Alto Adige online berichtet, hat die Regierung in Rom dafür schon grünes Licht gegeben.

Eingriffe sollen in erster Linie in sogenannten roten Gemeinden stattfinden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz die Schwelle von 800 Fällen pro 100.000 Einwohner überschreitet, die Impfrate unter 70 Prozent liegt und wo mehr als fünf Neuinfektionen pro Tag festgestellt werden. Nach 14 Tagen soll die Situation in solchen Gemeinden neu bewertet werden.

In roten Gemeinden könnte demnach die nächtliche Ausgangssperre ab 20.00 Uhr wieder eingeführt werden. Ausnahmen wären nur aus Arbeits- und Gesundheitsgründen oder in dringlichen Fällen vorgesehen. Auch die Eigenerklärung könnte in roten Gemeinden wieder nötig sein.

Sportliche Aktivitäten im Freien sollen in roten Gemeinden nur dann erlaubt sein, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen gewährleistet wird. Das Tragen von Atemschutzmasken ist ebenfalls Voraussetzung. Während der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 20.00 Uhr abends und 5.00 Uhr in der Früh ist keine sportliche Aktivität erlaubt.

In roten Gemeinden sollen außerdem Turnhallen, Fitnesscenter und öffentliche Schwimmbäder geschlossen bleiben. Ausnahmen sind für Strukturen vorgesehen, die Rehabilitation und für therapeutische Zwecke genutzt werden. Bei Sportveranstaltungen im Freien ist kein Publikum zugelassen.

In roten Gemeinden wird in geschlossenen Räumen die FFP2-Maske Pflicht. Im Außenbereich reicht eine chirurgische Atemschutzmaske, falls sich der Mindestabstand von einem Meter nicht einhalten lässt.

Bars und Restaurants in roten Gemeinden müssen bereits um 18.00 Uhr schließen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Tisch erlaubt, wobei dort maximal vier Personen zugelassen sind.

Sportliche und kulturelle Veranstaltungen in Innenräumen bleiben untersagt. Das gilt unter anderem auch für Chor- und Theaterproben oder Proben von Musikkapellen.

Rund 20 Gemeinden droht die Einstufung als rote Zone. Die Maskenpflicht im Freien könnte auch in ganz Südtirol eingeführt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln sind dann FFP2-Masken nötig.

Von: mk

Bezirk: Bozen