Der Landesforstdienst gibt Verhaltenstipps

Kompatscher verordnet Einfangen von Bär M49

Dienstag, 20. August 2019 | 16:32 Uhr

Bozen – Nachdem sich der Bär M49 seit einigen Tagen im Gebiet Jochgrimm-Lavazèjoch aufhält, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher heute um 15.00 Uhr das Personal des Landesamtes für Jagd und Fischereiangewiesen, dessen Entnahme vorzunehmen. Dies soll mittels „Einfangen und nachfolgender, dauerhafter Unterbringung in einem eigens genehmigten Gehege“ geschehen, wie es auch im „Interregionalen Managementplan zur Erhaltung des Braunbären in den Mittel- und Osteuropäischen Alpen (PACOBACE)“ vorgesehen ist.

Die Südtiroler Verordnung folgt exakt dem Vorgehen des Trentino, das in den vergangenen Monaten zwei gleichlautende Verordnungen erlassen hatte. Nachdem Landesrat Arnold Schuler und der Direktor des Landesamtes für Jagd und Fischerei, Luigi Spagnolli, gestern den Landeshauptmann in einer technischen Besprechung über die jüngsten Entwicklungen informiert hatten, hat Kompatscher heute die „notwendige und dringende Maßnahme zur Entnahme des für die Unversehrtheit und öffentliche Sicherheit gefährlichen Bären M49“ unterzeichnet.

Schuler erklärt: „Wie bereits im Trentino sieht auch unsere Verordnung das Einfangen des Bären durch das Personal des Amtes für Jagd und Fischerei vor. Ein Abschuss ist nur dann – übrigens auch im Pacobace – vorgesehen, wenn das Verhalten von M49 eine größere und unmittelbare Gefahr für die Unversehrtheit Dritter oder der Mitarbeiter des Amtes für Jagd und Fischerei mit sich bringt.“ Schuler berichtet, dass der Forstdienst im bisherigen Sichtungsgebiet nach Spuren des Großraubieres sucht. Allerdings könnte das Tier bereits ins Trentino zurückgekehrt sein.

Die Forstbehörde hat inzwischen bestätigt, dass sich Bär M49 im betroffenen Gebiet aufgehalten und einige Schäden verursacht hat: Am Jochgrimm hat er in der Nähe des Wohnwagens von zwei Hirten einen Müllsack ausgeräumt. Ebenso in der Zone Lavazè sind in Grenznähe zwischen Südtirol und Trentino auch die Schäden an einem Bienenstock und die Tötung eines Kalbes bestätigt worden.

Umweltminister warnt Südtirol

Unterdessen ist Umweltminister Sergio Costa in Sachen M49 aktiv geworden  und warnt das Land Südtirol davor, das Leben des Bären zu gefährden.

„Zunächst müssen wir sicher sein, dass es sich tatsächlich um den besagten Bären handelt“, erklärte der Minister. Nun lade er die Provinz Bozen ein, „keine kontraproduktive Panikmache zu betreiben“.

„Ich erwarte mir eine höfliche Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene und eine Antwort von Landeshauptmann Arno Kompatscher, um dann das Oberste Institut für Naturschutz und -forschung ISPRA zu aktivieren, das stets bereit ist, dem Territorium mit all seiner Kompetenz und seinem Entgegenkommen zur Seite zu stehen“, erklärte Costa.

Gleichzeitig forderte der Minister das Land auf, keine Verordnungen zu erlassen, die das Leben des Bären gefährden können. „Ich erneuere meinen Aufruf: Tötet ihn nicht“, erklärte der Minister

Bären in Südtirol: Forstdienst gibt Verhaltensregeln aus

Der Bär ist ein Fluchttier, weshalb er eigentlich den Kontakt zu Menschen vermeidet. Um einen Bär auf Distanz zu halten, sollte man bei Spaziergängen oder Wanderungen im betroffenen Waldgebiet mit seinen Wanderstöcken oder einem kleinen, an dem Rucksack angebrachten Glöckchen für etwas Lärm sorgen. Auch singen oder mit lauter Stimme sprechen hält einen Bären im Normalfall davon ab, näher zu kommen. Angelockt werden Bären hingegen von Nahrungsmitteln, Getränken, Kosmetika oder anderen Gerüchen (Cremes oder Zahnpasta). Wenn man diese im Freien dabei hat, ist es besser diese an “bärensicheren” Orten (wie in einer Hütte oder im Auto) zu verwahren. In betroffenen Waldgebieten wird empfohlen, auf Einzeltouren zu verzichten: Besser ist es, sich mit dem Rad oder in einer Gruppe fortzubewegen. Gruppen mit mehr als vier Personen laufen geringere Gefahr, dass sich ihnen ein Bär nähert.

Richtiges Verhalten im Bärengebiet

Für den Fall, dass man einem Bären begegnet, rät der Landesforstdienst, sich an folgende fünf Verhaltensregeln zu halten:

1.    Wenn man einen Bären in der Ferne entdeckt, sollte man auf einen Mindestabstand von 100 Metern achten. Man sollte sich dem Tier nicht nähern, um Fotos zu machen, vor allem dann nicht, wenn Jungbären dabei sind. Muttertiere gelten allgemeinhin als aggressiver, da sie ihre Jungtiere verteidigen. In jedem Fall sollte jede Bärsichtung der lokalen Forststation gemeldet werden.

2.    Ruhe bewahren, keine lauten Geräusche von sich geben und nach einem Fluchtweg suchen. Dabei sollte man niemals dem Bären in die Augen schauen – dies könnte er als Herausforderung wahrnehmen.

3.    Nicht rennen (ein Bär kann eine Geschwindigkeit bis 50 km/h erreichen), doch langsam den Rückzug antreten.

4.    Dem Bären keine Nahrungsmittel oder den eigenen Rucksack entgegenwerfen: Der Bär meint damit, dass er weitere Nahrung erhält und könnte dadurch angreifen.

5.    Im Extremfall, wenn sich der Bär in gefährlicher Weise nähert, sollte man sich auf den Boden werfen, sich nicht bewegen und sich totstellen. Wenn der Bär angreift, sollte man versuchen, ihn an der Nase zu treffen, dabei sollte man selbst seinen Kopf und den Hals mit den Händen oder dem Rucksack bedecken.

Detaillierte Informationen über das richtige Verhalten im Bärengebiet sind in einem Faltblatt zusammengefasst, welches mit weiteren Informationen auf der Forstseite des Landes zu finden ist.

Von: mk

Bezirk: Bozen